Samstag, 1. März 2014

Betr. Adrian (III)

Von wem stammt dieser Kommentar?

24. Februar 2013. Das Land Hessen, die Eltern des 14-Jährigen und Adrian bereiten sich auf die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht vor. Dafür werden Informationen gesammelt. In den Focus gerät immer wieder die Verfahrensbeiständin des Jungen und eine Schulamts-Mitarbeiterin. Die Verfahrensbeiständin ist seit dem 13. Januar 2011 im Amt gewesen und sollte eigentlich die Interessen von Adrian vertreten. Dem Schulamt hat das Landgericht Darmstadt schwere Vorwürfe gemacht.

Der Fall, den ich bei Readers Edition und in diesem blog schilderte, wirbelte viel Staub auf. Die Zahl der Kommentare war ungewöhnlich hoch. Einige veröffentlichte ich nicht, weil die Eltern und der Junge nicht nur anonym, sondern auch noch auf ungewöhnlich derbe Art kritisiert wurden. Das geschah auch am 28. Juni 2011. Dieser von mir nicht veröffentlichte Kommentar ist nun auf dem Prüfstand gelandet. Eine Kennerin der Geschichte reagierte ziemlich perplex.

Was da über die Eltern und den Jungen behauptet werde, sei zwar falsch, die Behauptungen enthielten aber Tatsachen über Dritte, die nur die Verfahrensbeiständin kenne. Dazu gehöre eine Strafanzeige einer - so der Wortlaut in diesem nicht veröffentlichten Kommentar - "unbekannten Dame". Die Reaktion der Betroffenen: "Davon wusste nur die Verfahrensbeiständin etwas und wir selbst (gemeint sind die Eltern von Adrian und die Kennerin des Falles). Online stand es nicht." Andere Kommentar-Inhalte stimmten mit schriftlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeiständin überein.

Von dieser Verfahrensbeiständin habe ich mehrere Anrufe bekommen, weil ihr bestimmte von mir veröffentlichte Meinungsäußerungen zu dem Fall nicht in den Kram passten. Einige löschte ich deswegen. Die Verfahrensbeiständin wollte jedoch immer mehr, so dass ich mir eines Tages weitere Anrufe verbat. Wenn sie gegen mich vorgehen wolle, dann solle sie das tun. Was nicht geschah.

Diese Verfahrensbeiständin fällt immer wieder mit merkwürdigen Internet-Auftritten aus der Rolle, die sie eigentlich spielen soll. Einige sind im Netz dokumentiert worden. Dass sich ein Verfahrensbeistand oder eine Verfahrensbeiständin im Internet vorstellt, ist dagegen nichts Ungewöhnliches. Man kann es auch auf vorbildliche Art und Weise tun.

Dafür ein Beispiel: "Verfahrensbeistände werden auch als "Anwälte des Kindes" bezeichnet. Das trifft es im Wesentlichen schon einmal ganz gut. Vielleicht hat Deine Mama/Dein Papa auch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bestellt, der ihr/ihm hilft, seine Rechte durchzusetzen und bei dem man sich informieren kann. Dasselbe mache ich auch für Dich. Meine Hauptaufgabe ist es, der Richterin oder dem Richter in einem Brief zu schreiben, was Du möchtest und was aus meiner Sicht das Beste für Dich ist. Um das zu können, müssen wir uns unterhalten. Ich komme daher zu Dir und spreche alleine mit Dir und auch mit Deiner Mama/Deinem Papa, manchmal auch noch mit Geschwistern, Omas/Opas, usw. Wenn Du lieber an einem neutralen Ort (z. B. in einem Café) mit mir reden möchtest, ist das natürlich auch möglich."

Aber Aholming ist wohl nicht überall...

Report berichtet über Adrian

1. März 2014. Wenn Kinder wegen angeblicher psychischer Störungen von der Schule fliegen - mit diesem Thema beschäftigt sich Report Mainz am 4. März, 21.45 Uhr. Geschildert wird auch Adrians Fall.

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