Samstag, 5. Mai 2012

An Staatsanwaltschaft Erfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Redakteur und Schriftsteller, der sich seit geraumer Zeit mit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg beschäftigt, bin ich in einer misslichen Lage. Geleitet wird diese Einrichtung seit dem 1. Januar 2011 von Gisela van der Heijden, vormals kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung in Sömmerda.

Vor der fristlosen Entlassung eines leitenden Angestellten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg suchte Frau van der Heijden das Gespräch mit mir. Sie bekam alle Informationen, die sie haben wollte. Dann überraschte sie mich mit schweren Vorwürfen gegen die Finneck-Stiftung, die da lauteten: In der Finneck-Stiftung ist ein junger Mann gestorben, weil er nicht die nötigen Hilfsmittel bekam. Er soll mehrere Tage tot in seinem Zimmer gelegen haben. Ein Behinderter ertrank fast in der Badewanne, lag mehrere Tage im Koma. Aus einem Behinderten wurde ein Pflegefall, weil er fast an Erbrochenem erstickt ist. Ein junger Behindeter wurde mit einem Stock geschlagen.

Daraufhin nahm ich Kontakt mit der Finneck-Stiftung auf, die mir ein Gespräch anbot. Mitbringen sollte ich meinen Informanten. Das teilte ich Anfang März 2012 Gisela van der Heijden mit, die darauf mit einer mail reagierte, in der sie mich fragte, was meine Information über das Gesprächsangebot zu bedeuten habe. Die Finneck-Stiftung reagierte überhaupt nicht mehr.

Muss ich jetzt einen Strafantrag stellen, damit die Staatsanwaltschaft von Erfurt diesen Vorwürfen nachgeht? Seit gut einem halben Jahr passieren viele merkwürdige Dinge, im Internet tauchten unter meinem Namen (!) Dokumente aus der Einrichtung auf, die wahrscheinlich gestohlen worden sind, in anonymen blogs wurden Ex-Klienten belästigt und bedroht. Aus diesen Veröffentlichungen ging hervor, dass jemand die Szene ganz genau beobachtet. Sogar die Namen von Kindern wurden ins Netz gestellt. Siehe (es folgen die Links).

Inzwischen ist Gisela van der Heijden dazu übergegangen, auf Hilfeersuchen gar nicht mehr zu reagieren. In einem aktuellen Fall hüllt sie sich nach der Bitte um Überlassung von Unterlagen über einen Kindesentzug im Säuglingsalter in Schweigen. An der bisherigen Praxis scheint sich kaum etwas geändert zu haben.

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