Sonntag, 30. Dezember 2012

Betr. Adrian (II)

Landgericht Darmstadt: 14-Jähriger ein "Objekt staatlichen Handelns"

Das Land Hessen hat vor dem Landgericht in Darmstadt gegen einen 14-Jährigen aus Groß-Gerau verloren. Die Richter warfen einer Sachbearbeiterin des zuständigen Schulamtes gesetzeswidriges Verhalten, die Verfolgung gesetzesfremder Zwecke und Willkür vor. Auch die Leiterin der Schule, die der Junge besucht hatte, habe nur ein Ziel verfolgt: Druck auf die Eltern ausüben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Zum ersten Mal über diesen Fall berichtet habe ich am 17. Dezember 2008. Damals durfte Adrian nicht zur Regel-Schule. Der Vorspann zu meinem damaligen Gespräch mit dem Jungen: "Adrian ist vertieft, der Zehnjährige macht Hausaufgaben. Vor ihm auf dem Tisch liegen Arbeitsblätter, ein Deutsch- und ein Mathe-Buch für die vierte Klasse. Zur Schule darf der Junge nicht. Die Schulpflicht ruht. Das soll auch so bleiben, hat das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis der Anwältin der Familie am 23. Juli 2008 mitgeteilt. Adrian soll eine Heimschule besuchen. Das will er nicht. Das wollen auch seine Mutter (39) und sein Vater (40) nicht. Die Schule in Groß-Gerau, die der Zehnjährige zuletzt besucht hat, reagiert nicht. Das hessische Kultusministerium verweist auf die Gesetze."

Das Interview löste eine Kommentarflut aus, die zuständige Sachbearbeiterin des Schulamtes beschwerte sich beim Verwaltungsgericht in Darmstadt, der Bürgermeister von Groß-Gerau verfolgte den Fall, blieb aber erfolglos. Vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt kam es am 24. November 2009 zu einem Vergleich. Dazu hieß es in einer Pressemitteilung: "Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat am 24.11.2009 die Klage eines Schülers gegen das Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis, verhandelt. Dabei ging es um die Frage, ob das Staatliche Schulamt zu Recht das Ruhen der Schulpflicht angeordnet hat. Das Staatliche Schulamt hatte aufgrund eines sonderpädagogischem Gutachtens vom Dezember 2007 bei dem Kläger sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehungshilfe festgestellt. Er besuchte seit Dezember 2007 keine Staatliche Schule mehr, erhielt aber bis zu den Sommerferien 2008 Hausunterricht. Im April 2009 und September 2009 ordnete das Staatliche Schulamt das Ruhen der Schulpflicht an.

Im Hinblick darauf, dass nach Ablauf von zwei Jahren nach den gesetzlichen Bestimmungen ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf zu überprüfen ist und im Interesse des Klägers und seiner Eltern eine Regelbeschulung versucht werden sollte, schlug das Gericht eine einvernehmliche Regelung vor und das Verfahren wurde durch gerichtlichen Vergleich beendet. Das Gericht ließ dabei die Frage ausdrücklich offen, ob das Ruhen der Schulpflicht zu Recht angeordnet worden war oder nicht. Um dem Kläger einen Neuanfang zu ermöglichen, erklärte sich das Staatliche Schulamt u. a. damit einverstanden, dass der Kläger die Regelschule mit Unterstützung eines Integrationshelfers besuchen darf und hob die Anordnung des Ruhens der Schulpflicht auf.

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 7 K 1410/09."

Drei Jahre später klagte Adrian vor dem Landgericht in Darmstadt. Nach Auffassung der Richter wurde der Junge zu einem "Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt". Die Sachbearbeiterin des Schulamtes habe "die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern" gegen den Jungen wenden wollen. Das gehe aus einer Telefonnotiz vom 7. September 2007 hervor. Damals hätten die Sachbearbeiterin und die Leiterin der Schule, die Adrian besucht hatte, vereinbart, dass die Eltern gefügig gemacht werden sollten. Dieser Versuch ziehe sich wie "ein roter Faden" durch alle Bescheide. Nach dem Sofortvollzug des Ruhens der Schulpflicht am 17. Oktober 2007 habe es kein Verfahren zur Überprüfung der Schulfähigkeit von Adrian gegeben. Damit habe das Schulamt eineinhalb Jahre gewartet. Bis November 2009 habe es stets nur ein Ziel gegeben: "die Ausübung von Druck".

Ein Gutachter soll nun klären, wie sehr der inzwischen 14-Jährige unter dem Verhalten des Schulamtes gelitten hat.

Anmerkung: Das Land Hessen hat Berufung eingelegt.

Betr. Adrian (III): Wer hat diesen Kommentar geschrieben?


Samstag, 3. November 2012

Jugendämter 2012

3. November 2012
Jugendamt schreitet nicht ein

Für ihn sei es "befremdlich und nicht nachvollziehbar", dass das Jugendamt bislang nicht eingeschritten sei, sagte Behnk. Die Bilder eines vom WDR in der Vorwoche ausgestrahlten Beitrags über "Neue Gruppe der Weltdiener" habe deutlich gezeigt, dass die Kinder in der Sekte abgeschottet leben müssten und sich dadurch nicht normal entwickeln könnten.

In Franken, 2. November 2012


20. September 2012
An ihren Früchten sollt ihr ein Jugendamt erkennen

Was jetzt schon wie ein Krimi klingt, wird noch spannender. Verloren hat die Mutter ihren Jungen im Säuglingsalter in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Diese Einrichtung wurde bis Anfang Juli 2011 von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet, der diese Einrichtung in eine Psycho-Sekte verwandelte und Familien systematisch zerstörte. Die Mutter aus Lübeck war schon nach kurzer Zeit aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wieder abgehauen. Als sie ihren Jungen aus der Einrichtung holen wollte, sagte Stachowske: “Deinen Jungen bekommst du nie wieder.” So ist er zu Pflegeeltern in Langwedel gekommen, die ihrem Pflegekind erzählten, dass seine Mutter tot sei.

“War es – wie angeklagt – ein Mordversuch, oder doch nur ein, allerdings gefährlicher Streich, für den eine 19-jährige Heranwachsende aus der Nähe von Langwedel seit gestern vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Verden steht?”

Diese Meldung vom 20. September 2012 ist nicht in fast allen deutschen Zeitungen erschienen, sondern lediglich in der Regionalpresse.

Glückliches Händchen des Jugendamtes von Verden? 20. September 2012

16. September 2012
Das Jugendamt von Verden und Wichernstift Ganderkesee

Im Frühjahr 2012 habe ich das Bilderbuch “Wenn Zahlen einen Kopfstand machen” veröffentlicht, die Zeichnungen stammten von einer 7-Jährigen aus Lübeck, deren Bruder zu jener Zeit angeblich im Wichernstift Ganderkesee war. Also schickte ich dem damals 11-Jährigen dieses Buch. Ob es angekommen ist, weiß ich bis heute nicht. Weiß die Schwester nicht. Weiß die Mutter nicht. Also stellte ich mir die Frage: Wie seelenlos sind die eigentlich? Der Junge ist inzwischen nicht mehr im Wichernstift Ganderkesee.

Zuständig war seinerzeit das Jugendamt von Verden, das keine meiner Fragen beantwortete, jeden Hinweis ignorierte und im Februar 2012 vor dem Familiengericht froh darüber war, “für den Jungen diese Einrichtung gefunden zu haben”. Die schon nach wenigen Tagen gestand: “Wir sind überfordert.” Der 11-Jährige tat, was er seiner Mutter vor Jahren angekündigt hatte: “Ich reiße so lange aus, bis ich wieder zu Hause bin.” Das haben sie alle überhört…

Hier weiterlesen

28. März 2012
Kind ist weg - ganz ohne Rand

Kommissar Internet schaut in jüngster Zeit immer häufiger WDR und wartet auf einen Werbespot des Jugendamtes von Münster "Das Kind ist weg - ganz ohne Rand". Der könnte so aussehen: Ein Kind wird in ein Auto gesetzt, mit quietschenden Reifen braust ein Mitarbeiter dieser Behörde davon. Letzte Einblendung der Spruch "Auf Nimmerwiedersehen".

Kommissar Internet, 28. März 2012

18. März 2012
Kein Hilfeplan für tote Mutter?

Da Hilfeplangespräche mit Toten unmöglich sind, gibt sich das Jugendamt von Verden bis heute auch keine große Mühe. Beweist ein Protokoll vom 22. August 2011, das die "fallführende Fachkraft" Bittner-Lohmann verfasst hat.

Wichernstift, 18. März 2012

25. Februar 2012
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch hisst weiße Flagge?

"Ebenso differenziert sind unsere langjährigen fachlichen Kooperationen für Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Fachärzte, Therapeuten und Schulen. Wir arbeiten mit Jugendämtern in der gesamten Bundesrepublik zusammen. Wir arbeiten mit den Fachstellen Sucht zusammen, darüber hinaus mit verschiedensten Kosten– und Leistungsträgern in Deutschland. Engen Kontakt pflegen wir zu den anderen Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gGmbH."

Steht auf den neuen Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch.  Die Probe aufs Exempel machen, darf man allerdings nicht. Erst einmal ist die Einrichtung bis zum 4. Juli 2011 von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet worden, der vieles im Sinn gehabt hat, aber keine Kooperation. Seine rechten Hände waren die Sozialpädagoginnen A. S. und H. G. Der neue Leiter heißt Wilfried Osterkamp-Andresen. Seine rechten Hände sind die Sozialpädagoginnen A. S. und H. G. Nennt man Erblast.

Bei Anrufversuchen haben eine Mutter und ich kürzlich erstaunt festgestellt, dass zumindest eine Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gGmbH keinesfalls eng mit den anderen Einrichtungen zusammenarbeitet. Und im Umkehrschluss die Therapeutische Gemeinschaft auch nicht. Die Auskunft lautete: "Wir haben kaum miteinander zu tun."

Ebenfalls Erstaunliches fördert man zutage, wenn man der Frage auf den Grund geht: "Wie sehen die Wechselbeziehungen zwischen Klienten und den Kooperationspartnern der Einrichtung aus?" Gibt es da so etwas wie Gleichberechtigung, offener Umgang, stetige Qualitätskontrolle? Kann nicht sein.

In einem aktuellen Fall hat noch zu Stachowskes Zeiten die Sozialpädagogin A. S. die Weichen gestellt für ein Familiendrama, das sich gar nicht ereignen könnte, wenn stimmen würde, was im Internet steht. Im Jahre 2011 versorgt A. S. ein Jugendamt mit Einschätzungen einer familiären Situation, mit denen Großeltern ins Abseits gestellt werden. Der Großmutter sagt eine Jugendamtsmitarbeiterin: "Bei mir laufen Sie gegen eine Wand."

Geschehen müsste nun dies: Die Großmutter wendet sich wegen dieser Drohung an die Einrichtung, gemeinsam wird ein vernünftiger Weg eingeschlagen. Doch es bleibt bei einem Gesprächsversuch des neuen Leiters mit dem Jugendamt, an dem die Großmutter nicht teilnehmen darf. Sie muss auch weiterhin draußen bleiben und stellt entsetzt fest, ihre Enkel, die sie betreut hat, sind nicht mehr fröhlich, in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch geht es ihnen immer schlechter.

Führt zu einer Ursachenforschung? Keinesfalls. Das Jugendamt ist nicht aufzuhalten, sucht Pflegeeltern für die Kinder. Hat sie offenbar gefunden. Die Großmutter sagt: "Ich habe zwei entsetzliche Fehler gemacht. Wir haben das Jugendamt eingeschaltet, und ich bin dafür gewesen, dass meine Tochter mit ihren Kindern in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geht."

Besser wäre gewesen: Die Großeltern hätten sich weiter ohne Einschaltung des Jugendamtes um ihre Enkel gekümmert, die Mutter wäre in eine gute Einrichtung gegangen. Dieses Prädikat kann man der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auch heute noch nicht ausstellen. Wenn niemand das Heft in der Hand hat, kann auch niemand ein neues Kapitel aufschlagen...

Kann man im aktuellen Fall nur hoffen: Die Kinder kommen nicht in eine Pflegefamilie, sonst dauert der Kampf um die Rückkehr Jahre, die Mutter findet eine Einrichtung, in der sie von ihren Eltern und von ihren Kindern so oft wie möglich besucht werden kann.

Weitere Infos

5. Februar 2012
Bild am Sonntag: Jugendämter auf Anklagebank

Vorigen Sonntag hat Peter Hahne in der "Bild am Sonntag" (BamS) gefragt: "Sind die, auf die wir uns von Amts wegen verlassen, von allen guten Geistern verlassen?" An diesem Sonntag knöpft er sich die Jugendämter wieder vor. Inzwischen ist 2012 mit Zoe ein zweites Kind unter der Obhut dieser Behörde gestorben.

Kinderunwohl, 5. Februar 2012

31. Januar 2012
Kein Bett - kein Schrank

Pia Wolters, Jugendamts-Chefin Mitte – ihr Auftritt gestern vor dem Jugendhilfeausschuss sorgte für schiere Fassungslosigkeit! Sogar bei ihrem Chef  Markus Schreiber (SPD), der selbst immer stärker unter Druck gerät.

Bild, 31. Januar 2012

30. Januar 2012
Staatsanwaltschaft nimmt Jugendamt und Sozialverband ins Visier

Am 16. Januar starb Pflegekind Chantal († 11) aus Hamburg-Wilhelmsburg an einer Methadon-Vergiftung. Wer trägt die Schuld am Tod des kleinen Mädchens? Das Jugendamt des Bezirks und der zuständige Sozialverband sind jetzt im Visier der Staatsanwaltschaft.

Bild, 30. Januar 2012

29. Januar 2012
Von allen guten Geistern verlassen?

Chantal (11) aus Hamburg ist tot. Die Kleine trank das für ihre Pflegemutter bestimmte Methadon und starb an einer Vergiftung. Deshalb fragt der Kolumnist Peter Hahne heute in der "Bild am Sonntag" (BamS): "Sind die, auf die wir uns von Amts wegen verlassen, von allen guten Geistern verlassen? Sind sie überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit?"

Kinderunwohl, 29. Januar 2012

Dienstag, 9. Oktober 2012

Heimnachrichten 2012

8. Oktober 2012
Bericht eines Heimkindes aus Rumänien

“Das seit 35 Jahren bestehende Kinderhaus Schäfer betreibt seit 16 Jahren als Einrichtungsteil die Werkschule Jugendhof Cund. Wir betreuen hier Jugendliche, die in herkömmlichen deutschen Heimeinrichtungen nicht mehr zu halten waren.”

Stellt sich im Internet eine deutsche Einrichtung mit Ableger in Rumänien vor. Aus diesem Jugendhof hat mich gestern ein Erfahrungsbericht eines Jugendlichen erreicht, der dort seit sieben Jahren lebt. Was dieses Heimkind schreibt, veröffentliche ich in normaler Schrift, die entsprechenden Internetpassagen des Jugendhofes in kursiver.

Internet-Darstellung und Erfahrungsbericht, 8. Oktober 2012

22. September 2012
Fehde dauert schon 30 Jahre

Gut 30 Jahre lang währt schon die Fehde, die sich Franz Kaspar und Alexander Homes liefern. Bei der geht es um das St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen und darum, ob Zöglinge in dem Kinderheim geprügelt und sexuell missbraucht worden waren. Beide haben in dieser Geschichte unterschiedliche Rollen eingenommen. Der 1959 geborene Homes war im Vincenzstift aufgewachsen, Kaspar von 1970 bis 2006 dessen Direktor – heute ist er Generalvikar des Bistums Limburg.

Wiesbadener Kurier, 22. September 2012

11. September 2012
Aus Heim zu Großeltern

Drei Wochen nach dem Familiendrama von Berlin-Gatow nehmen die Großeltern das überlebende einjährige Mädchen auf und ziehen es groß. Dies teilte der Direktor des Jugendamts Reinhold Tölke auf dapd-Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht der "Berliner Morgenpost". Bis zur Entscheidung habe das Baby in einem Kinderheim gelebt.

Die Welt, 10. September 2012

21. Juli 2012
Wieder Zuspruch

Immer wieder wird mir Zuspruch aus dem Umfeld der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zuteil, die seit dem 4. Februar 2012 zur Step gGmbH Hannover (Geschäftsführer Serdar Saris, bis 1. September 2009 Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Regionsversamlung Hannover) gehört. Darüber freue ich mich natürlich. So kommentiert jetzt jemand meine kritischen Anmerkungen zur Therapiekette Niedersachsen und [...]


21. Juli 2012
Wahrheit wird weiter verbreitet

Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske aus Reppenstedt, der bis Anfang Juli 2011 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet hat, bittet mich um Löschung von Beitragen, die ich unter "Familiensteller" über ihn veröffentlicht habe. Damit hat er sich geschnitten. Ich werde weiter die Wahrheit verbreiten.

Wagniskinder, 21. Juli 2012

21. Juli 2012
Was ist los im Sankt-Mauritz-Kinderheim?

Auf meinen Seiten melden sich immer wieder verzweifelte Mütter aus Münster. Thema ist auch das Sankt-Mauritz-Kinderheim, das vor 170 Jahren von dem Priester Eduard Michelis gegründet worden ist. Auf den Seiten dieser Einrichtung heißt es: “Heimerziehung war und ist noch immer eine Antwort auf die Not von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien.”

Weitere Informationen aus anderer Sicht

13. Juli 2012
Wie wissenschaftlich arbeitet dieser Sozialpädagoge?

Irgendwo in Deutschland, wahrscheinlich in der Volkshochschule Bremen, hat der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske am 6. Juli 2012 einen Vortrag über “Sucht und Gewalt – in Familien und gegen Kinder” gehalten. Das Muster ist immer das Gleiche, erst werden die Kinder aufgezählt, die in Familien auf gewaltsame oder fahrlässige Weise ums Leben gekommen sind, obwohl die Väter, Mütter oder Eltern als Drogenkranke von Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen betreut worden sind, dann folgt Tabelle auf Tabelle mit Gewalttaten, Störungen und Krankheiten, denen Suchtstoffe zugeordnet werden, abschließend wird eine neue Drogenpolitik gefordert, wobei Stachowske angeblich auf Schuldzuweisungen verzichtet, obwohl sein Referate als Anklage aufgefasst werden können.

Ist das wissenschaftlich?, 13. Juli 2012


7. Juli 2012
Jaschko ist tot

In Wirklichkeit heißt er Friedhelm. Sein Nachname wird an dieser Stelle, auch nach seinem Tod, nicht genannt. Denn Jaschko war Heimkind und das Wort „Heimkind“ steht wie ein Brandmal unsichtbar auf der Stirn eines jeden Heimkindes ein Leben lang eingebrannt.

Readers Edition, 5. Juli 2012

28. Juni 2012
Aus der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ins Internet: Namen und Adressen von Kindern

Der neue Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Serdar Saris, reagiert nicht auf meine Hinweise, als ehemaliger Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Regionsversammlung Hannover und als Geschäftsführer der Step gGmbH Hannover verspricht er zwar im Internet Rückrufe, wenn man diesen Wunsch äußert, doch darauf warte ich seit zwei Tagen.

Das Spiel, das ich befürchtet habe, hat begonnen. Gestern waren die Seiten mit gefälschten und erpressten Dokumenten aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gesperrt, heute ist das blog wieder vollständig da. Mit Namen von Kindern, Verfahrenspflegern, Richtern, Jugendamtsmitarbeitern, mit Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten. Der Internet-Weg für Mobbing und Stalking wird also wieder frei gemacht.

Kriminelle Energie

13. Juni 2012
40 Millionen Euro für DDR-Heimkinder

Die Betroffenen leiden bis heute: Die Bundesregierung hat beschlossen, ehemalige DDR-Heimkinder für erlittenes Unrecht zu entschädigen. Von den 40 Millionen Euro sollen auch Reha-Maßnahmen und Beratungsstellen finanziert werden.

Spiegel online, 13. Juni 2012

6. März 2012
Immer das gleiche Spiel

Der Wichernstift Ganderkesee verweist an das Jugendamt in Verden als "Auftraggeber".

Familiensteller, 6. März 2012

27. Februar 2012
Warum versagt das Kinder-  und Jugendhilfesystem?

"Hilfeschreie, die niemand hört..." Soll es nach dem Tod der elfjährigen Chantal aus Hamburg nicht mehr geben. Deswegen hat Günther Jauch gestern Abend einen Journalisten, einen Bezirksbürgermeister, eine Jugendamtsmitarbeiterin, eine Super-Nanny und einen ehemaligen Jugendhilfeausschuss-Vorsitzenden zu einer Diskussionsrunde eingeladen.

Familiensteller, 27. Februar 2012

22. Februar 2012
Offene mail an Wichernstift in Ganderkesee


In einer Wohngruppe Ihres Stiftes lebt seit wenigen Wochen ein Junge, der übermorgen 12 Jahre alt wird. Der Kleine hat im Januar 2012 mit dem Auto seiner Pflegeeltern eine Spritztour durch Langwedel gemacht.


Familiensteller, 22. Februar 2012

10. Februar 2012
Heim bekommt Namen eines Opfers

Es geschieht selten, dass ein Neubau den Namen eines Menschen erhält, der noch lebt. In der Evangelischen Stiftung Volmarstein (bei Hagen) wird ein Haus für behinderte Kinder und Jugendliche gebaut. Dieses Haus wird zum Ende des Jahres „Marianne-Behrs-Haus“ heißen.

Readers Edition, 10. Februar 2012

25. Januar 2012
Bedingungslos auf der Seite von Heimkindern

Sie bevorzugt die klare Aussprache. Man wird hellwach, wenn man ihre vielen Kommentare in Zeitungen, auf journalistischen Portalen, in Foren und Blogs liest. Sie übermittelt eine gewisse Härte und Sturheit, wenn es um das Thema „Heimkinder“ geht. Wer mehrere ihrer Beiträge gelesen hat, weiß: Heidi Dettinger steht bedingungslos auf der Seite der Heimopfer.

Readers Edition, 25. Januar 2012

21. Januar 2012
Mehr Missbrauchsfälle als bisher bekannt

Am Collegium Josephinum Bonn (CoJoBo) und einem weiteren Internat des Redemptoristenordens hat es offenbar bis in die 80er Jahre mehr Missbrauchsfälle gegeben, als bisher bekannt war.

Generalanzeiger, 17. Januar 2012

Dienstag, 18. September 2012

Betr. Adrian



















17. Dezember 2008
Der Junge, der nicht zur (Regel-)Schule darf

Adrian ist vertieft, der Zehnjährige macht Hausaufgaben. Vor ihm auf dem Tisch liegen Arbeitsblätter, ein Deutsch- und ein Mathe-Buch für die vierte Klasse. Zur Schule darf der Junge nicht. Die Schulpflicht ruht. Das soll auch so bleiben, hat das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis der Anwältin der Familie am 23. Juli 2008 mitgeteilt. Adrian soll eine Heimschule besuchen. Das will er nicht. Das wollen auch seine Mutter (39) und sein Vater (40) nicht. Die Schule in Groß-Gerau, die der Zehnjährige zuletzt besucht hat, reagiert nicht. Das hessische Kultusministerium verweist auf die Gesetze.

Hallo, Adrian, wie alt bist du?
Adrian: Zehn Jahre.

Und wo gehst du zur Schule?
Adrian: Das Schulamt lässt mich seit eineinhalb Jahren nicht zur Schule gehen.

Die lassen dich nicht zur Schule gehen? Warum das denn nicht?
Adrian: Die Lehrer und das Schulamt wollen nicht, dass ich zur Schule gehe. Sie lassen mich nicht. Meine Eltern haben alles versucht, dass ich wieder in die Schule gehen kann.

Du bist aber doch schon mal zur Schule gegangen? Was ist denn passiert?
Adrian: Die Lehrer in der alten Schule haben mich schlecht behandelt. Sie haben mich vor meiner Mutter und anderen Eltern und Kindern herumgezerrt. Wenn ich von Mitschülern geschlagen worden bin, haben sie gesagt, dass ich mich nicht wehren darf. Ich durfte das auch nicht der Pausenaufsicht melden. Das ist Petzen, haben sie gesagt.

Und wenn du doch den Lehrern erzählt hast, was passiert ist, was geschah dann?
Adrian: Wenn ich gepetzt habe, musste ich zur Strafe in die Pausenhalle. Die Lehrer haben dann immer vor allen Kindern so ein blödes Gedicht aufgesagt.

Was für ein Gedicht?
Adrian: Petze, Petze ging in Laden, wollte Schweizer Käse haben. Schweizer Käse gab es nicht, Petze ärgert sich.

Ist noch mehr passiert?
Adrian: Einmal habe ich beim Fangen spielen ein Mädchen ohne Absicht umgerannt und musste acht Wochen in der Pausenhalle sitzen, wenn alle anderen Kinder Pause hatten und wenn Frühstück war, musste ich auch in die Pausenhalle. Die Lehrerin sagte, wenn ich an der Schule bleibe, muss ich für immer drinnen bleiben.

Wenn ich auf dem Stuhl gesessen habe, hat mir die Mathelehrerin die Beine zusammengedrückt, dass mir die Hoden wehgetan haben. Meine Klassenlehrerin hat das auch immer gemacht.

Ich durfte nicht allein zum Klo, und die Sportlehrerin hat mir über die Schulter geguckt beim Pinkeln. Ich war immer an allem schuld. Ich durfte mich nie verteidigen, auch wenn ich nichts gemacht habe.

Hättest du nicht die Schule wechseln können?
Adrian: Hab ich. Doch meine Schülerakte ist schon drei Wochen, bevor ich in die neue Schule gekommen bin, dort gewesen. Als ich dort zur Schule ging, wurde ich wegen der Schülerakte auch wieder schlecht behandelt. Dabei hat die Rektorin zu meinen Eltern gesagt, dass nicht alles stimmen würde, was in der Akte über mich steht.

Es begann alles wieder von vorne?
Adrian: Ja. Die Sportlehrerin hat mich sogar ungefähr 30 Minuten allein in der Turnhalle eingesperrt und ist weggegangen. Ich habe gerufen und an die Scheiben gehämmert. Alle Ausgänge waren zugestellt. Ich musste warten, bis die Lehrerin die Tür wieder aufgeschlossen hat. Seitdem hatte ich immer Angst, zum Sport zu gehen.

Dann haben mich die Kinder in der Pause unten reingetreten und gehauen. Die Lehrer haben nur geguckt und nichts gemacht. Meine Mutter musste mit mir oft zum Kinderarzt. Ich habe dann morgens immer gebrochen, weil ich Angst hatte, in die Schule zu gehen. Bin aber immer gegangen. Das, was die mit mir gemacht haben, ist Mobbing, sagen meine Eltern.

Wie haben deine Eltern darauf reagiert?
Adrian: Meine Eltern haben sich an eine Gruppe gewendet. Die hat uns schon sehr geholfen und unterstützt. Die haben auch gleich gemerkt, was da los ist.

Und nun darfst du nicht mehr zur Schule. Was machst du denn, während die anderen Kinder in die Schule gehen?
Adrian: Ich lerne zu Hause. Meine Mutter druckt Arbeitsblätter aus dem Internet aus. Die lese ich dann und fülle die aus oder rechne die aus. Sie lernt mit mir jeden Tag. Englisch, Deutsch, Mathe, Sachkunde. Ich muss auch täglich was schreiben auf Englisch und Deutsch.

Meine Eltern haben ein paar Mal versucht, dass die Schule uns Arbeitsblätter gibt. Am Anfang haben wir ein paar Arbeitsblätter bekommen. Jetzt sagen das Schulamt und die Schule, dass das keinen Sinn hat. Sie geben uns keine mehr.

Ich habe sogar ein halbes Jahr eine Hauslehrerin gehabt. Die war nett. Jetzt sagt das Schulamt, sie darf nicht mehr kommen. Ich soll in ein heilpädagogisches Kinderheim.

Meine Eltern haben die Hauslehrerin vor Gericht durchgesetzt. Sonst hätte ich von Anfang an so zu Hause gehockt.

Was wünscht du dir?
Adrian: Ich möchte wieder zur Schule gehen. Nur in das Kinderheim will ich nicht. Meine Eltern wollen das auch nicht. Es will nur das Schulamt in Rüsselsheim.

18. Dezember 2008
Antwort des Kultusministeriums

1. Ist das Ruhen einer Schulpflicht rechtmäßig?
2. Können Eltern dazu gezwungen werden, ihr Kind zu einer bestimmten Schule zu schicken?
3. Wie lange darf der gegenwärtige Zustand noch andauern?

Diese Fragen hat Angelika Kramb vom Hessischen Kultusministerium schriftlich so beantwortet:

1. Gemäß § 65 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ruht die Schulpflicht auf Antrag für eine Schülerin mindestens vier Monate vor und drei Monate nach einer Niederkunft. Die Schulpflicht ruht ferner, wenn bei Erfüllung der Schulpflicht die Betreuung eines Kindes der oder des Schulpflichtigen gefährdet wäre. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Für Kinder und Jugendliche, die auch in einer Förderschule oder durch Sonderunterricht nicht gefördert werden können, kann die Schulpflicht gemäß § 65 Abs. 2 HSchG auf Dauer oder vorübergehend ruhen. Hierüber entscheidet das Staatliche Schulamt nach Anhörung der Eltern auf Grund eines pädagogisch-psychologischen und eines schulärztlichen Gutachtens. Das Staatliche Schulamt kann anordnen, dass die Schulpflicht für die Dauer des Entscheidungsverfahrens vorläufig ruht, wenn es die Aufrechterhaltung des Schul- und Unterrichtsbetriebs oder die Sicherheit von Personen erfordert. Es unterrichtet die Jugend- und Sozialbehörden.

2. Nach § 60 Abs. 4 HSchG besteht die Verpflichtung zum Besuch der Grundschule des Schulbezirks des Wohnorts und nach § 63 Abs. 1 HSchG besteht die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule des Schulbezirks, in dem der Beschäftigungsort liegt. Alternativen hierzu finden sich im Einzelfall im Rahmen eines Gestattungsverfahrens nach § 66 HSchG.

Im Rahmen eines Entscheidungsverfahrens über sonderpädagogischen Förderbedarf nach § 54 Abs. 4 HSchG kann auch die Bestimmung der zuständigen Förderschule erfolgen. Außerdem kann nach § 82 Abs. 2 Nr. 6 ein Schüler als Ordnungsmaßnahme durch das Staatliche Schulamt in eine andere Schule der gleichen Schulform überwiesen werden.

Darüber hinaus gibt es in Hessen die freie Schulwahl.

3. Keine Antwort.

20. Dezember 2008
Gespräch mit Adrians Mutter

Der zehnjährige Adrian aus Groß-Gerau büffelt zu Hause für die Schule, seit eineinhalb Jahren darf er nicht am Unterricht teilnehmen. Das Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis und das Darmstädter Verwaltungsgericht wollen den Jungen in die Hofheimer Heimschule Vincenz stecken. Dafür müsste Adrian erst einmal getauft werden. Die 39-jährige Mutter schwankt zwischen Wut und Verzweiflung.

Vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht hat am 26. Juni 2008 eine Verhandlung stattgefunden, die laut Gerichtsprotokoll eine Stunde und 40 Minuten gedauert hat. Wie haben Sie diese Verhandlung in Erinnerung?

Adrians Mutter: Wir haben auch der Richterin gesagt, dass Adrian eine Regelschule besuchen soll, nicht eine Heimschule. Man hat uns unter Druck gesetzt und die Richterin hat uns mit Entzug des Sorgerechts gedroht. Wir wären das unserem Sohn schuldig und müssten kooperieren. Sonst würden wir nicht das Beste für ihn wollen.

Es ist aber zu einem Vergleich gekommen, der so lautet: Das Schulamt stellt den Kontakt zur Heimschule her, die Eltern nehmen den Kontakt wahr. Für Adrian wurde sonderpädagogischer Förderbedarf zumindest im Schuljahr 2008/2009 festgestellt. Diesem Vergleich haben Sie nur zugestimmt, weil Sie um Ihr Sorgerecht fürchteten?

Adrians Mutter: Ja. Die Vertreterin des Schulamtes hat auch später immer wieder gesagt, sie wisse, dass die Richterin mache, was sie wolle. Sie könne sogar dafür sorgen, dass Adrian nicht nach Hofheim kommt, sondern in eine Schule, die so weit weg liegt, dass Adrian nie wieder nach Hause kommt.

Das klingt aber ein wenig abenteuerlich.

Adrians Mutter: Es ist wahr. Das weiß auch die Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS), mit der wir Kontakt aufgenommen haben. Die haben alles versucht. Außerdem hat die Richterin zu unserer Anwältin gesagt, sie solle uns zur Vernunft bringen.

Wie waren denn Adrians Leistungen in den beiden Schulen, die er bislang besucht hat?

Adrians Mutter: Er hatte nie eine schlechtere Zensur als eine 3. Als wir im Gerichtssaal waren, hatten wir das Gefühl, es ist schon alles gelaufen. Mein Mann ist nicht einmal zu Wort gekommen.

Und nun hängt die Sache in Luft?
Adrians Mutter: Es sind immer neue Fristen gesetzt worden. Wir sind froh, dass Adrian noch nicht in dieser Heimschule ist. Die hält sich auch nicht an die Vorgaben der Richterin. Adrian soll sogar noch einmal die dritte Klasse besuchen. Außerdem müsste er getauft werden, hat man uns gesagt.

26. Dezember 2008
Mail an das Heilpädagogische Institut Vincenzhaus Hofheim

sehr geehrte damen und herren,

als redakteur beschäftige ich mich mit der geschichte von adrian klinik aus groß-gerau, der von zwei staatlichen schulen gemobbt worden sein soll. nun haben sie den jungen zu probe-schultagen eingeladen, obwohl die eltern und der zehnjährige einen heimschulbesuch nicht wollen. adrian möchte wieder eine regelschule besuchen. das hat er mir einem gespräch gesagt. wie stehen sie zu diesem kinderwunsch?

mit freundlichen grüßen
heinz-peter tjaden
krumme straße 1
26384 wilhelmshaven

14. Januar 2009
Keine Auskunft vom Vincenzhaus

Sehr geehrter Herr Tjaden,

urlaubsbedingt kann ich leider erst heute auf Ihre Nachricht vom
26. 12. 08 antworten. Ich muss Ihnen mitteilen, dass wir aus
Datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Auskünfte zu Einzelfällen geben können. Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüssen
Christiane Leonhardt-Icten
Heimleitung

Heilpädagogisches Institut Vincenzhaus
Vincenzstrasse 29
D-65719 Hofheim

18. Januar 2009
Bürgermeister schaltet sich doch ein

Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für Ihre Mail.

Wie bereits von Herrn Lauterbach mitgeteilt, obliegt diese Angelegenheit der Kreisverwaltung.

Ich nehme dennoch Ihre Mail zum Anlass, diesen Sachverhalt beim ersten Kreisbeigeordneten Herrn Will (zuständig für Schule) beim nächsten Treffen vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sauer
Bürgermeister

5. März 2009
Mail an den Bürgermeister von Groß-Gerau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sauer,

Sie haben mir am 18. Januar 2009 versprochen, dass Sie bei Ihrem nächsten Treffen mit dem Kreisbeigeordneten Will (zuständig für Schule) das Thema „Adrian darf keine (Regel-)Schule besuchen“ anschneiden werden. Gestern teilte mir die Mutter des Jungen auf Nachfrage mit, dass sich bislang weder Herr Will noch Sie bei ihr gemeldet haben. Woran liegt es?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

24. April 2009
Mail an die Leiterin der Schillerschule in Groß-Gerau

Sehr geehrte Frau Lange-Mende,

als Redakteur, der sich mit dem "Fall Adrian Klinik" beschäftigt, bin ich soeben von der Mutter angerufen worden. Bekanntermaßen besucht ihr Sohn seit dem 2. Oktober 2007 keine Schule mehr. Diesen Zustand möchten die Eltern ändern.

Nach telefonischer Mitteilung von Adrians Mutter ist nun dies geschehen:

Sie erscheint am Montag mit Adrian in der Schillerschule. Doch am Unterricht teilnehmen darf der Junge nicht. Sie sollen das mit einem Fax vom Schulamt begründet haben. Darin sei das Ruhen der Schulpflicht angeordnet worden. Eine Kopie dieser Anordnung haben die Eltern jedoch nicht bekommen. Außerdem sei die zuständige Schulamtsmitarbeiterin im Urlaub.

Da die Eltern von Adrian die ganze Woche über auf Zusendung des Faxes gewartet haben, wiederholt sich der Schulbesuch von Adrian am heutigen Freitag. Auch dieses Mal wird er verhindert.

Einigkeit darüber, ob die Schulpflicht von Adrian Klinik ruht oder nicht, scheint nicht zu bestehen. Die Aussagen der zuständigen Schulamtsmitarbeiterin dazu sind widersprüchlich. Schreiben von ihr liegen mir als Redakteur vor.

Ich bitte Sie um Stellungnahme, ob die Schilderungen von Adrians Mutter den Montag dieser Woche und den heutigen Freitag betreffend zutreffend sind. Vielen Dank!

Auch diese mail veröffentliche ich auf http://kinderinheimen.blogspot.com

4. Juni 2009
Ein lächerliches Gespräch?

Enno Siehr strahlt auf den aktuellen Seiten der „Südhessen Woche“, als Landrat von Groß-Gerau fordert der 61-Jährige, der sich im nächsten Jahr in den politischen Ruhestand verabschiedet, die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Europawahl auf, erfreut ist er, wenn Kinder bei Planungen einbezogen werden.

Und Adrian Klinik? Dessen Schulpflicht ruht seit eineinhalb Jahren. Deswegen lernt der Zehnjährige zuhause, während die Eltern um einen (Regel-)Schulplatz kämpfen (müssen). Warum das so ist, verraten mir weder die Schillerschule, die der Junge gern wieder besuchen möchte, noch das zuständige Schulamt. Der Bürgermeister von Groß-Gerau geht auf Tauchstation - und das Büro des Landrates Enno Siehr?

Dort hat jetzt das Telefon geklingelt. Anruferin war die Mutter von Adrian. Das Gespräch ist nach ihren Angaben so verlaufen.

Adrians Mutter: „Mein Name ist Klinik. Ich hätte gern einen Termin beim Landrat.“
Erst lautes Lachen, dann eine weibliche Stimme: „Frau Klinik, ich habe die Anweisung vom Herrn Landrat persönlich, in Sachen Klinik/Jugendamt keine Termine zu vergeben. Warum und wieso, weiß ich nicht. Es interessiert mich auch nicht. Der Herr Landrat hat gesagt, er sei dafür nicht zuständig und mische sich da auch nicht ein. Es ist allein die Sache des Jugendamtes.“

Adrians Mutter: „Steht es mir als Bürgerin von Groß-Gerau nicht zu, einen Termin beim Landrat zu bekommen?“
Wieder Lachen, dann die weibliche Stimme: „Doch. Aber ich darf Ihnen keinen geben.“

Adrians Mutter: „Kann uns das der Landrat nicht persönlich mitteilen?“
Die weibliche Stimme: „Nein.“

Adrians Mutter: „Das können wir nicht verstehen. Wir wüssten gern, warum man uns nicht anhören will.“
Die weibliche Stimme: „Ich werde das dem Herrn Landrat ausrichten. Aber ob er sich bei Ihnen meldet, weiß ich nicht.“

Adrians Mutter: „Kann der Landrat uns das schriftlich geben?“
Lachen.

Adrians Mutter: „An wen sollen wir uns denn wenden?“
Die weibliche Stimme: „Das weiß ich auch nicht.“

Enno Siehr ist Mitglied der SPD und bei ver.di, er gehört zum BUND, zur AWO, zum ASB und zum VdK. Vielleicht zu beschäftigt der Mann? Zeit für Hobbys hat der 61-Jährige aber. Er kocht gerne, fährt gern Rad und verreist gern. SPD-Mitglied ist er eigenen Angaben zufolge, weil: „Für mich schon immer galt: Starke Schultern sollen schwerere Lasten tragen als schwache.“

21. Juli 2009
Noch eine mail an den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sauer,

vor einem halben Jahr haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie sich über die Zukunft von Adrian Klinik mit dem Kreisbeigeordneten Will unterhalten werden. Das solle bei nächster Gelegenheit geschehen. Hat es diese "nächste Gelegenheit" inzwischen gegeben? Adrian darf immer noch nicht zur (Regel-)Schule. Die Schillerschule hüllt sich mir gegenüber in Schweigen, die zuständige Schulamtsmitarbeiterin schreibt in einem Brief an das Verwaltungsgericht Darmstadt, dass sie sich nicht an etwaige negative Äußerungen erinnere, ansonsten erinnere sie sich aber nicht mehr so ganz. Sicher sei aber: Was Adrian in einem Interview mit mir gesagt habe, sei nicht zutreffend.

"Behörden - hört die Signale" heißt mein jüngster Bericht dazu, der auf www.sajonara.de erschienen ist. Den sollten Sie einmal lesen. Immer wieder wendet sich die Mutter von Adrian an mich, schildert ihre Sorgen - bei mir findet sie damit Gehör, weil mir noch niemand einen triftigen Grund für das Behördenverhalten geliefert hat.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

21. Juli 2009
Antwort des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Tjaden,

ich habe Herrn Will bereits am 26. Februar informiert und den Mailverkehr in schriftlicher Form übergeben.

Ich sehe keine Grundlage, diese Thematik mit Ihnen weiter zu betrachten. Wie Sie auf der von Ihnen angegebenen Seite selbst schreiben, beschäftigen sich die Gerichte bereits mit der Thematik.

Es gilt daher abzuwarten wie der Rechtsstaat den Sachverhalt beurteilt. Ich hoffe, dass die Entscheidung im Sinne und zum Schutze von Adrian ausgehen wird.

Vielen Dank für Ihr Engagement und den Einsatz, den Sie zu Gunsten von Adrian Klinik aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister
Stefan Sauer

10. August 2009
Groß-Gerau: Adrian darf wieder zur Schule

“Puuh”, schreibt die Mutter von Adrian Klinik aus Groß-Gerau, der seit zwei Jahren keine (Regel-) Schule besuchen darf. Mit Bauchgrimmen haben die Eltern des Elfjährigen auf den Gerichtstag gewartet, sie fürchteten um ihr Sorgerecht, machten sich Gedanken über die Zukunft ihres Kindes. Nun ist ihnen ein Stein vom Herzen gefallen. Das Gericht hat ihnen das Sorgerecht nicht entzogen, berichtet die Mutter, eine weitere Entscheidung laute: “Adrian hat eine neue Chance auf den Besuch einer Regelschule verdient.”

Zwei Schulen hat der Junge bereits besucht, in einem Interview erzählte er am 17. Dezember 2008, dass er an beiden Schulen von seinen Mitschülern, aber auch von der Lehrern schlecht behandelt worden sei, sogar eingesperrt habe man ihn. Immer sei er der Sündenbock gewesen. Ergebnis: Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis ordnete am 17. Oktober 2007 an: “Die Schulpflicht von Adrian ruht ab sofort.”

Auf das Interview reagierte die zuständige Schulamtsmitarbeiterin am 9. Januar 2009 gegenüber Dritten mit der Behauptung, der “Sachverhalt ist teilweise völlig falsch dargestellt” worden, “so weit sie sich erinnere”. Derweil dauerte das Gezerre an. Für Adrian wurde der Besuch einer Heimschule in Erwägung gezogen. Dagegen wehrten sich die Eltern des Jungen. Mit Erfolg.

Zwei Jahre lang lernte der Junge zuhause, eine Zeitlang hatte er eine Heimlehrerin, doch der Elfjährige bestand darauf: “Ich will zur Schule.” Nun darf er wieder und Fehler der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden. Schief gegangen ist genug. Beispielsweise beim Schulwechsel. Adrians Akte war eher an der neuen Schule als der Junge. So konnte man sich dort bereits ein (Vor-)Urteil bilden, bevor man den Kleinen persönlich kennen gelernt hatte.

Der Bürgermeister von Groß-Gerau hat sich bei mir für meinen Einsatz bedankt. Nun sind andere gefordert - während Adrian sich nicht nur auf die Schule freut, sondern auch auf die nächsten Sommerferien. Dann will er an die Nordsee. Der Elfjährige liebt das Meer.

11. August 2009
Mail des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für diesen positiven Hinweis. Es freut mich, dass Ihre Bemühungen positiv ausgehen.

Bürgermeister
Stefan Sauer

25. August 2009
Schulamt von Rüsselsheim stellt sich quer

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26. August 2009
Wir gründen eine e-school!

Hier lesen

6. Dezember 2009
"Spiegel" berichtet

16. Juli 2010
taz berichtet über Adrian

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18. September 2012
Adrian verklagt das Land Hessen

Morgen, 19. 9. 2012, 13:00 Uhr im Landgericht Darmstadt, 1. Termin "Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen" durch A.(heute 14 Jahre) und seine Eltern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen jahrelanger 'Staatlicher Schulverweigerung' durch pflichtwidriges 'Ruhen der Schulpflicht' ab Oktober 2007. Unseres Wissens ist es das erste Mal, das ein Schüler klagt, weil ihm der Staat die Beschulung über Jahre hinweg verweigerte.

(gefunden bei Facebook)

Samstag, 5. Mai 2012

An Staatsanwaltschaft Erfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Redakteur und Schriftsteller, der sich seit geraumer Zeit mit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg beschäftigt, bin ich in einer misslichen Lage. Geleitet wird diese Einrichtung seit dem 1. Januar 2011 von Gisela van der Heijden, vormals kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung in Sömmerda.

Vor der fristlosen Entlassung eines leitenden Angestellten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg suchte Frau van der Heijden das Gespräch mit mir. Sie bekam alle Informationen, die sie haben wollte. Dann überraschte sie mich mit schweren Vorwürfen gegen die Finneck-Stiftung, die da lauteten: In der Finneck-Stiftung ist ein junger Mann gestorben, weil er nicht die nötigen Hilfsmittel bekam. Er soll mehrere Tage tot in seinem Zimmer gelegen haben. Ein Behinderter ertrank fast in der Badewanne, lag mehrere Tage im Koma. Aus einem Behinderten wurde ein Pflegefall, weil er fast an Erbrochenem erstickt ist. Ein junger Behindeter wurde mit einem Stock geschlagen.

Daraufhin nahm ich Kontakt mit der Finneck-Stiftung auf, die mir ein Gespräch anbot. Mitbringen sollte ich meinen Informanten. Das teilte ich Anfang März 2012 Gisela van der Heijden mit, die darauf mit einer mail reagierte, in der sie mich fragte, was meine Information über das Gesprächsangebot zu bedeuten habe. Die Finneck-Stiftung reagierte überhaupt nicht mehr.

Muss ich jetzt einen Strafantrag stellen, damit die Staatsanwaltschaft von Erfurt diesen Vorwürfen nachgeht? Seit gut einem halben Jahr passieren viele merkwürdige Dinge, im Internet tauchten unter meinem Namen (!) Dokumente aus der Einrichtung auf, die wahrscheinlich gestohlen worden sind, in anonymen blogs wurden Ex-Klienten belästigt und bedroht. Aus diesen Veröffentlichungen ging hervor, dass jemand die Szene ganz genau beobachtet. Sogar die Namen von Kindern wurden ins Netz gestellt. Siehe (es folgen die Links).

Inzwischen ist Gisela van der Heijden dazu übergegangen, auf Hilfeersuchen gar nicht mehr zu reagieren. In einem aktuellen Fall hüllt sie sich nach der Bitte um Überlassung von Unterlagen über einen Kindesentzug im Säuglingsalter in Schweigen. An der bisherigen Praxis scheint sich kaum etwas geändert zu haben.

Weitere Informationen

Montag, 27. Februar 2012

Die Akte Nina

15. September 2008
Bis zur bitteren Stuttgarter Jugendamts-Neige

„Abschließend sei bemerkt, es handelt sich um einen Fall in Deutschland, nicht in einer Bananenrepublik“, heißt es auf Internetseiten eines Journalisten. Hier steht dieser Satz einleitend für eine Artikelserie mit dem Titel „Die Akte Nina“.

Wir schlagen diese Akte auf und finden dort erst einmal eine Urschrift des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie stammt vom 10. Januar 2008. An diesem Tag ist der 40-jährige M. mit seiner Freundin bei der Behörde erschienen. Sie erklären: „Wir sind die Eltern des Kindes Nina Veronika, geboren am...in Stuttgart…Wir sind nicht miteinander verheiratet. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge wurde bisher nicht getroffen oder geändert. Die elterliche Sorge steht bisher der Mutter zu. Wir wollen die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen.“

Teil 1

22. September 2008
Auskunft verweigert

Per Mail vom 19. September 2008 verweigert das Stuttgarter Jugendamt jede Stellungnahme zur "Akte Nina".

24. September 2008
Hat Amtsrichterin Druck ausgeübt?

Prolog

Das Stuttgarter Jugendamt lehnt jede Stellungnahme zur Akte Nina ab. Der Rückzug auf den Datenschutz gehört zum üblichen Verhalten dieser Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. Ähnliches habe ich beispielsweise mit dem Jugendamt in Mönchengladbach erlebt. Doch dort wackeln angeblich inzwischen die Wände, hat mir gestern eine Mutter mitgeteilt. Seit dem Unfalltod ihres 13-jährigen Sohnes im Sommer 2008 setzt sie alle Hebel in Bewegung, um dieser Behörde beizukommen, denn ihr Junge hat sich nach ihren Angaben in der Obhut des Jugendamtes der Stadt Mönchengladbach befunden, als er verunglückte. Diese Behörde um eine Stellungnahme bitten, ist in meinen Augen sinnlos geworden.

Teil 2

4. Oktober 2008
Das (Stuttgarter) Jugendamt hat immer Recht?

Bevor wir wieder die Akte Nina aufschlagen, zitieren wir aus dem Internet: „Jugendämter sind zweifellos notwendig, sollten eigentlich ein Hilfswerk für Kinder und Eltern sein, wenn es zu Problemen kommt. Eltern sollen so eine Anlaufstelle haben, wenn sie mit den Sprösslingen nicht mehr klar kommen, auch Kinder können sich an die Jugendämter wenden, wenn sie mit den Eltern Probleme haben.“ Eigentlich, wie das Network of Human Rights anmerkt, bedeutet: Manchmal ist es nicht so.

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12. Oktober 2008
Drei Stunden nicht kindgemäß?

So viel Eltern braucht kein Kind? Auch diese Frage ergibt sich aus der Akte Nina, die immer mehr anschwillt, denn jetzt haben die Eltern der Kleinen auch das Oberlandesgericht in Stuttgart eingeschaltet. Damit könnten sie Erfolg haben, während der Pflegekinderdienst des Stuttgarter Jugendamtes immer mehr Mühe zu haben scheint, wenn es darum geht, das Wort „Kindeswohl“ zu buchstabieren.

Folge 4

Jugendamt Stuttgart: Kameramann angegriffen?

23. Dezember 2008
Der Fall M.

Zum Beispiel im Fall M.: Die Tochter von M. und seiner Lebensgefährtin M. W. wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich M. W. wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Dezember 2008

23. Dezember 2008
Verbale Entgleisungen

Von einem leitenden Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart wurde der Präsident des EU-Parlaments, Hans Gert Pöttering, in einer verbalen Entgleisung als "Schwein" bezeichnet.

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19. Januar 2009
Personenschutz für Einjährige

Nina ist zwar erst ein Jahr alt - aber Personenschutz bekommt sie schon.

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14. Februar 2009
Keine Akteneinsicht für die Eltern von Nina
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28. Februar 2009
Vater in Beseitigungsgewahrsam
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27. Januar 2010
Eltern verdrehen die Wahrheit?

Termin: Donnerstag, 4. Februar 2010

Ort: Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Stuttgart

Uhrzeit: wird noch bekanntgegeben.

http://www.olg-stuttgart.de/

Olgastraße 2, 70178 Stuttgart

Tel: 0711 / 212-0 (11. Senat verlangen)

In der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2010 hat der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart bestätigt, dass für Nina Veronika diegemeinschaftliche Sorge der Eltern bestanden hat. Gleichwohl hat sich Richter F. geweigert, diese Bestätigung zu protokollieren, er tat den schweren Grundrechtsverstoß des Kindesentzuges als entscheidungsunerheblich ab. Man werde "keine Vergangenheitsbewältigung betreiben" und könne das Kind den Eltern "nicht rückwirkend zurückgeben". Den Eltern wurde in der Verhandlung stets das Wort abgeschnitten.

Das bedeutet:

Das Stuttgarter Jugendamt hat fast ein halbes Jahr lang die Eltern daran gehindert, ihr Sorgerecht auszuüben und Nina Veronika von ihren Eltern zwangsgetrennt. Dieser Zustand hält bis heute weiter an. Dabei wurde das Stuttgarter Jugendamt u.a. von der Stuttgarter Polizei gedeckt und unterstützt. Der Vater wurde gar einmal von der Stuttgarter Polizei verhaftet mit dem Ziel, Beweismaterial des Kindesentzugs "verschwinden" zu lassen.

Nina Veronika weist - nach zwei Jahren in der "Obhut" des Jugendamtes -mittlerweile schwere Entwicklungsverzögerungen in allen Entwicklungsbereichen auf. Dies wurde fachärztlich bestätigt. Für die Entwicklungsverzögerungen werden die Eltern verantwortlich gemacht, die ihr Kind seit über einem Jahr nicht mehr gesehen haben.

Darstellungen des Falls in der Öffentlichkeit, u.a. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.12.2008 werden als "Wahrheitsverdrehungen" bezeichnet, dem Vater wird unterstellt, Urheber dieser "Wahrheitsverdrehungen" zu sein. Und wenn er es nicht gewesen sei, "dann war es eben die Mutter."

27. Februar 2012
Geldstrafe wegen Verleumdung

 Für den Angeklagten M. bilden Polizei, Justiz und Jugendamt eine Verschwörung. Sie soll gegen ihn gerichtet sein, weil er seit 2009 um das Sorgerecht für seine 14 Monate alte Tochter kämpft. M. soll deshalb mehrere Personen öffentlich diffamiert haben. Dafür ist er jetzt vom Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen von jeweils acht Euro verurteilt worden. - Bereits den zugewiesenen Sitzplatz empfindet der Angeklagte als „Willkür“, weil er gegen das Fenster schauen müsse.

Stuttgarter Nachrichten, 22. Februar 2012