Mittwoch, 21. Dezember 2011

Sankt-Mauritz-Kinderheim

21. Dezember 2011
Münster - das Bermuda-Dreieck für Kinder

Die Weihnachtsbotschaft lautet "Fürchtet euch nicht" - aber vor dem Sankt-Mauritz-Kinderheim in Münster? Vor einem Jahr hat mich eine Mitarbeiterin vor einer Mutter gewarnt: "Da ist noch mehr." Gut sei aber, dass diese Mutter endlich auf die Hilfe eines Anwaltes verzichte, weil: "Sie hat genug Geld ausgegeben. Das tut uns so leid." Aber nicht die zweijährige Tochter, die seit dem 1. April 2011 in einer so genannten Dauerpflegefamilie lebt - und nur das Jugendamt von Münster weiß wo?

Das Sankt-Mauritz-Kinderheim macht im Internet auch Stellenangebote für Pflegefamilien, die angeblich "besonders entwicklungsgestörte Kinder" für immer behalten dürfen. Da müssen Mütter schon fast zwangsläufig als störend gelten. Denn nach Heimauffassung scheinen nicht Familien, sondern Pflegefamilien unter dem besonderen Schutz des Staates zu stehen.

Fall eins hat sich so gestaltet: Einer Mutter wird am 24. September 2009 ihre Tochter im Säuglingsalter weggenommen, weil nach Auffassung einer Diakonie-Mitarbeiterin der zweijährige Bruder der Kleinen eine Gefahr für das Neugeborene darstellt. Geplant ist nach einem Gutachten eine vorübergehende Trennung. Die Mutter darf eine Zeitlang ihre Tochter im Sankt-Mauritz-Kinderheim besuchen. Dann kommt die Kleine weg. Zwei Tage vorher soll noch in der Kapelle des Heimes eine Taufe stattfinden, zu der alle herzlich eingeladen sind. Davon weiß ich bis heute offiziell nichts, obwohl ich seit November 2010 im Taufregister einer katholischen Kirche als Patenonkel stehe.

Kann ja mal vorkommen, wo Mütter stören, da stören sicherlich auch Zeugen bei der Taufe. Inzwischen sind beide Kinder nicht mehr bei dieser Mutter, obwohl den Gerichten ein Netzwerk mit Personen, die der kleinen Familie hilfreich zur Seite stehen wollen, präsentiert worden ist. Außerdem stand  in dem Gutachten nichts von einem Entzug beider Kinder.

Fall zwei verläuft nun so: Beide Kinder, ein Junge, ein Mädchen, einer Mutter aus Münster sind im Sankt-Mauritz-Kinderheim. Nach einem Kuraufenthalt ist für heute ein Besuch geplant gewesen. Die Kinder sollten ihre Weihnachtsgeschenke bekommen. Dieser Besuch wurde gestern abgesagt - nach Heimauskunft auf Anraten eines Psychiaters, der sich angeblich Sorgen um die Kinder macht. Komme die Mutter, gehe bei den Kindern möglicherweise einiges durcheinander.

Samstag soll´s nach Auskunft der Mutter noch anders gewesen sein, da hätten sich die Kleinen am Telefon sehr auf ihren Besuch gefreut. Was ein Psychiater jetzt anders sieht?

Wird bald wohl geschehen, was auch in Fall eins passiert ist: Das Jugendamt von Münster bescheinigt der Mutter erneut eine gestörte Wahrnehmung der Wirklichkeit, dann sind die Kinder endlich so "entwicklungsgestört", dass sie in eine Pflegefamilie müssen. Denn: Wer Stellenangebote macht, will auch Stellen besetzen.

Das System von Münster ist bei Experten höchst umstritten. Aber sich darüber mit dem Jugendamt streiten, ist nicht möglich. Diese Behörde hat immer Recht und bildet mit dem Familiengericht und dem Sankt-Mauritz-Kinderheim ein Bermuda-Dreieck für "entwicklungsgestörte Kinder".

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