Sonntag, 5. April 2009

Im Briefkasten

30. Oktober 2008
Offener Brief

Kanzlei der Landesbischöfin
Haarstr. 6
30169 Hannover
E-Mail: Landesbischoefin@evlka.de
Dr. Margot Käßmann, Landesbischöfin http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=34

26. September 2008

Sehr geehrte Frau Dr. Käßmann,

wir, die ehemaligen Heimkinder, glauben nicht mehr daran, dass unsere Würde nach über 40 Jahren wieder hergestellt wird.

Ich möchte Sie im Namen der ehemaligen Heimkinder, die in den Rummelsberger Anstalten waren, um Hilfe bitten. www.rummelsberg.de

Seit Jahren bemühen sich viele ehemalige „Weiher Zöglinge“, ihre Akten zu bekommen. In einem Telefongespräch mit dem vorhergehenden Direktor Bierlein im April 2006 wurden meine Fragen mit aggressiven Gegenfragen wie „Haben sie überhaupt Zeugen?“ und beleidigenden Rethoriken „Wissen Sie, dass das alles in die Verjährungsfrist fällt?" abgewürgt.

Bereits im Jahr 2000 begannen meinerseits Anfragen, ob die Rummelsberger Anstalten willig seien, die Verantwortung für die Vergehen an Zöglingen in den Jahren zwischen 1950-72 zu tragen und ob die Betroffenen mit einer Wiedergutmachung rechnen können. Absolutes Schweigen ist bis heute die Antwort.

Neben entwürdigenden Schikanen, psychischen Misshandlungen, Unmenschlichkeit und Entwertungen mussten alle Zöglinge im Haus Weiher, eine Erziehungsanstalt der Rummelsberger Anstalten, arbeiten.

Die Überzahl der Zöglinge arbeitete entweder in der Küche, Landwirtschaft, Weberei und Stickerei. Andere lernten das Schneiderhandwerk oder waren Wäschereilehrlinge. Wir Lehrlinge unterzeichneten Lehrverträge, doch einen Lehrlingsgehalt erhielten wir nie.

Meine Biographie „Vom Feuer in die Hölle“, die von Zeugen unterstützt und bestätigt wird, erzählt viele demütigende Details aus dem „Haus Weiher“. http://www.emak.org/geschichten/vom_feuer_in_die_hoelle.htm

Die Folgeschäden der psychischen, körperlichen, sexuellen Misshandlungen und Versklavung in Heimen sind fast unmessbar, da viele Misshandelte aus Angst, wieder entwürdigt zu werden, heute noch nicht über die Vergangenheit sprechen können. Sie leiden im Stillen, verstecken aus Scham ihre Depressionen und Ängste und versuchen ganz einfach von Hartz 4 zu existieren.

Die, die es nicht mehr ohne Hilfe schaffen, werden mit neuen Tatsachen konfrontiert, die nicht mehr als eine Fortsetzung unserer entwürdigten Jugend ist.

Einige der ehemaligen Zöglinge aus dem Haus Weiher wollten aufgrund von Depressionen, PTSD und/oder Angstzuständen Arbeitsunfähigkeitsrente beantragten. Das Ergebnis ist, dass wir vor erneuten Fakten stehen, die uns an unsere Wertlosigkeit erinnern, die vor über 40 Jahren begann. Die Rummelsberger Anstalten, für die wir jahrelang arbeiteten, die durch Kinderversklavung sich in den Nachkriegsjahren zu einem religiösen Monopol entwickeln konnte, entrichteten keine Rentenbeiträge. Diese Beitragsjahre fehlen den Misshandelten heute in den Rentenaufrechnung.

Wenn wir Ihre Worte ernstnehmen können, bitte ich Sie Dr. Käßmann die Tatsachen der Vergangenheit nicht wieder in dem Obis des Schweigens zu verstecken, sondern eine Anlaufstelle einzurichten, bei der sich alle Misshandelten aus den ev. Heimen melden können.

Geben Sie uns, was uns zusteht, solange wir noch leben und ermöglichen Sie uns dadurch wenigstens unseren Lebensabend in Würde zu verbringen, nachdem diese in unserer Kindheit und Jugend im „Namen Gottes“ von Mitarbeitern der evangelischen Kirche zerstört wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Alexander
Erwachsene Misshandelt als Kinder
www.emak.org

Ich erhielt bis heute den 28. Oktober 2008 keine Antwort

20. Oktober 2008
Heimkinderverband stellt Strafantrag

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

Tel.: 0461 89-0
Fax: 0461 89-389

Aachen, den 11.10.2008

Strafantrag gegen

Klaus S., Leiter des Kinderhauses S.

Steinberghaff

Leiter der Werkschule Jugendhof Cund

Strada Pricipale 44, RO 547057 Bahnea (Cund)

Jonas S., wirtschaftlicher Leiter der Werkschule Jugendhof Cund

Gemeldet in Steinberghaff?

Ulrike S. ehem. Brüggemann

Gemeldet in Steinberghaff?

Karin S.

24972 Steinberghaff

Es besteht der Verdacht

1. auf Täuschung der Behörden
2. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz
3. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
4. Verdacht auf Steuerbetrug und persönliche Bereicherung

1. Verdacht auf Täuschung der Behörden

Es besteht der Verdacht, dass Herr Klaus S. versucht, durch einen Filmbeitrag, der auf falschen Angaben beruht, für seine Jugendhilfeeinrichtung Werkschule Jugendhof Cund in Bahnea/Rumänien zu werben und so die Jugendämter täuscht. Im angegebenen Filmbeitrag gibt sich Herr Jonas S. als Projektleiter und Pädagoge aus, jedoch verfügt er noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung und laut Projektvorstellung im Internet ist er als wirtschaftlicher Leiter ausgewiesen.

Frau Ulrike S., ehem. B. , gibt sich im Filmbeitrag ebenfalls als Pädagogin aus, verfügt laut Internetauftritt der Werkschule Jugendhof Cund aber nur über die Ausbildung als Krankenschwester.

Anlage 1:

http://www.sinnpaedagogik.de/Werkschule/mitarbeiter.html

Durch diese falsche Darstellung von angeblichen Qualifikationen der Mitarbeiter der Werkschule Jugendhof Cund und des Kinderhauses S. werden Jugendämter getäuscht.

Anlage 2:

Filmbeitrag: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3172995,00.html

Im Tagebuch im Kinderhaus S. sind Jonas S. und Ulrike B. (S.) als Unterrichtende ausgewiesen. Sie verfügen aber über keinen Abschluss, der sie berechtigt, Unterricht für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf zu erteilen.

Anlage 3:

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Das%20Team.html

2. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz

Dem Heimkinderverband liegt die Beschwerde einer Mutter vor, die Herrn Klaus S. keine Erlaubnis erteilte, ihren Sohn öffentlich im Filmbeitrag darzustellen.

Frau Tanja P.
25821 Bredstedt

Außerdem werden die Minderjährigen auf folgenden Internetpräsentationen namentlich genannt und mit Foto versehen öffentlich präsentiert. Es besteht der Verdacht, dass auch hier das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht vorliegt.

Anlage 4:
http://www.hauptschulabschluss2006.de

Anlage 5:
http://www.hauptschulabschluss2007.de

3. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Auf seiner Internetpräsentation wird für die Werkschule Jugendhof Cund angegeben, dass dort in der Weberei Hanf verarbeitet wird. Dies stellt eine Gefährdung der Jugendlichen dar, zumal Herr S. angibt, auch ehemals drogenabhängigen Jugendlichen Hilfe anzubieten.

Anlage 6:

http://www.sinnpaedagogik.de/Werkschule/werkstatten.html

4. Verdacht auf Steuerbetrug und persönliche Bereicherung

Herr Klaus S. betreibt zum Kinderhaus S. in Steinberghaff noch das Ferienhaus in Steinberghaff mit seiner Frau Karin S. (Familie S.). Hier handelt es sich um das gleiche Objekt. Auch die Telefonnummern des Kinderhauses sind mit der des Ferienhauses identisch. Es liegt der Verdacht nahe, dass das Kinderhaus das gleiche Objekt wie das Ferienhaus ist, zumal in einem Bericht auftaucht, dass dort die Jugendlichen als „Gäste“ bei Frau Karin S. sind. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass das Objekt als Jugendhilfeeinrichtung deklariert, zu steuerlich günstigen Zwecken dient, also es sich hier um eine so genannte „Briefkastenfirma“ handelt und Herr S. in Steinberghaff keine wirkliche Jugendhilfeeinrichtung betreibt.

Im Tagebuch im Kinderhaus S. wird Frau Karin S. als Gastgeberin bezeichnet.

Anlage 3 a, b:

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Das%20Team.html

So handelt es sich bei der Reussdorfer Manufaktur in Cund/Rumänien ebenfalls um das gleiche Objekt wie die Werkschule Jugendhof Cund. Als Ansprechpartner in Deutschland ist für die Reussdorfer Manufaktur in Rumänien ebenfalls Herr Klaus S. angegeben.

Anlage 7:

http://www.reussdorfermanufaktur.com/Kontakt.html

In einer Stellenanzeige, welche von Frau Ulrike B. (S.) kürzlich aufgegeben wurde, wird von einem Familienunternehmen gesprochen, welches eine Möbeltischlerei, eine Schmiede und eine Handweberei unterhält. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dies nichts mit den Aktivitäten des Kinderhauses S. zu tun hat.

Anlage 8:

http://de.gigajob.com/Stellenangebot-13006326/Pair-Transsylvanien-Rumaenien.html

„Als deutsches Familienunternehmen engagieren wir uns seit 15 Jahren und nun in der 2. Generation in Cund/Rumänien. Neben den Aktivitäten des Kinderhaus S. (mit denen Sie nicht befasst wären) betreiben wir sanften, ökologischen Tourismus mit verschiedenen stilvoll restaurierten Bauernhäusern. Zu diesem Bereich gehört ein kleines, hochwertiges Restaurant und ein Reitbetrieb mit acht Reitpferden. Wir unterhalten eine Möbeltischlerei, eine Schmiede sowie eine siebenbürgische Handweberei. Selbstverständlich gehört auch Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüseanbau dazu.“

Im Filmbeitrag der dw heißt es aber bezüglich der Werkschule, dass auch die Werkstätten vom Jugendamt finanziert wurden.

„…haben er und sein Team diesen Bauernhof umgebaut, Unterkünfte und Werkstätten eingerichtet, finanziert vom Jugendamt.“

Anlage 2:

Filmbeitrag: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3172995,00.html

Herr Jonas S. ist vermutlich Eigentümer der angegebenen Gästehäuser in Cund/Rumänien. Aus dem Fotomaterial zum Aufbau der Häuser geht hervor, dass hier Jugendliche beim Ausbau mit eingesetzt wurden.

Anlage 9:

http://www.cund.de

Die Werkstätten werden auch im Zusammenhang mit dem Touristenbetrieb angeboten, die sich dort betätigen können. Im Film der dw wird jedoch davon gesprochen, dass die Einrichtung der Werkstätten von Geldern der Jugendämter bezahlt wurde. Das liegt im klaren Widerspruch zur Angabe, dass die Werkstätten touristischen Zwecken dienen.

Anlage 10:

http://www.cund.de/Alte_Handwerkskunst.html

„Seit einigen Jahren betreiben wir in Reussdorf einen Werkstattverbund bestehend aus einer Tischlerei, einer Schmiede und einer Handweberei. In diesen Werkstätten haben wir uns dem Erhalt traditioneller Siebenbürger Handwerkskunst verschrieben.“

Die Minderjährigen in der Werkschule Jugendhof Cund und im Kinderhaus S. werden zur täglichen Arbeit angehalten, jedoch stellt sich die Frage, inwieweit dies pädagogisch gerechtfertigt ist. Da die Tätigkeiten nicht freiwillig sind, fallen sie nicht in den Freizeitbereich. Auch ist nicht zu erkennen, dass es sich hier um ein Praktikum handelt. Als berufliche Maßnahme sind diese ebenso nicht zu bewerten, da sie in keinem Zusammenhang mit einer Maßnahme eines anerkannten Berufsbildungsträgers in Deutschland stehen. Allein die freiwillige Freizeitbeschäftigung würde die Arbeiten rechtfertigen, jedoch geht aus der Konzeption und dem Filmbeitrag deutlich hervor, dass es sich um Zwangsmaßnahmen handelt.

Es ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz besteht, da hier 14-Jährige zur Arbeit verpflichtet sind. Wie im Filmbeitrag benannt, handelt es sich um Minderjährige:

Anlage 2:

Filmbeitrag: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3172995,00.html

„Wer hierher kommt, ist fast noch ein Kind“

„… der 14jährige arbeitet in der Schmiede.“

Anlage 5:

Christian, 15 Jahre

Ich bin seit September 2005 in Rumänien, um meinen Hauptschulabschluss zu machen. Nachdem ich aus dem Schrank gekrochen bin, startete ich in Cund meine Karriere als Tischler. Vor unserer Fahrt nach Deutschland arbeitete ich bei einem tätowierten Menschen in unserer Schmiede (unser Werkerzieher Gerd).

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Christian.html

Anlage 11:

Dennis, 15 Jahre

Ich bin seit 1 1/2 Jahren in Rumänien und somit „dienstältester“ Werkschüler der Gruppe. Seit ich in Rumänien bin, arbeite ich in der Tischlerei mit dem Tischlermeister Ferri.

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Dennis.html

Der Heimkinderverband Deutschland hat den Verdacht, dass es sich hier um die Ausnutzung der Arbeitskraft Minderjähriger zur persönlichen Bereicherung handelt. Aus eigener leidvoller Erfahrung durch unentlohnte Zwangsarbeit setzen sich die Mitglieder des Heimkinderverbandes heute für das Wohl hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher ein und gehen jedem Verdacht auf missbräuchliche Praktiken in Einrichtungen der Jugendhilfe nach.

Ich bitte meinen Strafantrag zu würdigen und in der Sache zu ermitteln.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Hermine Schneider

Flensburger Staatsanwaltschaft an Heimkinderverband

5. April 2009
Ermittlungsverfahren gegen Klaus S., Jonas S., Ulrike S. und Karin Helene Helga S.

Vorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen
Strafantrag vom 11. 10. 2008

Sehr geehrte Frau Schneider,

ich habe das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten besteht.

Ein Anfangsverdacht des Menschenhandels, des Betruges oder der Steuerhinterziehung besteht nicht. Konkrete Tatsachen, die einen solchen Anfangsverdacht begründen könnten, sind Ihrem Strafantrag nicht zu entnehmen.

Hinsichtlich des Filmbeitrags über den Zeugen Daniel P. fehlt es für eine Strafbarkeit gemäß § 201 a StGB an der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch eine Aufnahme innerhalb einer Wohnung oder eines gegen Einblick besonders geschützten Raumes.

Für eine Strafbarkeit gemäß § 33 KunstUrhG fehlt es bereits am erforderlichen Strafantrag des Verletzten bzw. seiner gesetzlichen Vertreterin.

Die Vernehmung des Zeugen Daniel P. hat ferner keine Anhaltspunkte ergeben, die den Tatverdacht der Körperverletzung oder Nötigung stützen würden.

7. Mai 2008
Fragen an den Diakonie-Präsidenten zu Zwangsarbeit

Jahrelange vollzeitige erzwungene unentlohnte Arbeit im Akkord in den Heimen und Anstalten der Diakonie - "Zwangsarbeit"/"Ehrenarbeit"/"im Dienste des Herrn"/"Therapie"/"Arbeitserziehung"/"Haushaltshilfe"???

Wir, die Opfer, nennen es "Zwangsarbeit". Die Fachwissenschaft nennt es "Zwangsarbeit". Sie, Herr Diakoniepräsident Kottnick, nennen es "Haushaltshilfe" und "Arbeitstherapie" und die Deutsche Bischofskoferenz nennt es "Arbeits[zwangs]erziehung"; und vom Deutschen Bundesstaat und den Ländern und Kommunen wird es immer noch gerne als "Erziehungsmaßnahme" ausgelegt, um es im Nachhinein zu rechtfertigen.

Können wir uns darauf einigen, dass es in den meisten Fällen unfreiwillige, erzwungene, unentlohnte "Produktionsarbeit" war und dass "Arbeitsverweigerung" in den Heimen und Anstalten der Diakonie und Caritas (oder auch unter Führung von einzelnen evangelischen oder katholischen Schwesternorden oder Brüdernorden)sowohl wie in denen vom Staate selbst betriebenen "Einrichtungen", sprich "Geschäftunternehmen" und "Wirtschaftsbetrieben" im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" unter schwerste und unmenschlichste Strafen gestellt wurde? Können wir uns darauf einigen, daß diese unfreiwillige "Produktionsarbeit" System hatte?

Wenn Sie, Herr Kottnik, nicht wissen, was "Zwangsarbeit" ist, können Sie sich hier informieren.

Ob etwas "Zwangsarbeit" / "forced labour" war oder ist, wird nicht gemäß dem “Kirchengesetz” / "Canon Law" definiert oder an Hand von Bibelstellen gemessen und ausgelegt !!!

Ob etwas "Zwangsarbeit" / "forced labour" war oder ist, wird vom Gesetz bestimmt !!! – und auch Sie Herr Kottnik und die Kirchen und der Staat und das Kapital müssen sich daran halten !!!

Was "Menschenrechte" und die "Menschenwürde" / "human rights" and "human dignity” betrifft, Herr Kottnik, so ist / sind "Menschenrechtsabkommen" / "international human rights legislation und agreements" oberstes Gebot, und an das "Grundgesetz" / "constitution" eines Landes muss sich ebenfalls jeder Bürger halten, ob evangelisch oder katholisch oder Atheist, ob Bettler oder mittelständiges Geschäftsunternehmen oder Großkapitalist !!! – ob Kirchenanhänger oder nicht !!!

Und auch noch mal ganz besonders für Sie, Herr Kottnik, und für die Deutsche Bischoffskoferenz, und für alle deutschen Bundespolitiker sowie auch alle jeweiligen Landespolitiker und Kommunen-Bosse, falls Sie und andere sich heute in leitenden Positionen befindenden Leute, nicht bereit sind es selbst nachzuschlagen:

Von Deutschland am 13.06.1956 ratifiziertes Völkerrechtliches IAO Übereinkommen

( ratifiziert von Australien am 02.01.1932 )

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (mit einer genauen Definition all dieser)

Relevante Auszüge aus

IAO Übereinkommen

Übereinkommen 29 - Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930

Artikel 2

1. Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

2. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht
[ … ]
(c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und dass der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird;

[ ………. ]

14. Die IAO-Definition der Zwangsarbeit umfasst zwei grundlegende Elemente: Die Arbeit oder Dienstleistung wird unter Androhung einer Strafe verlangt und sie wird unfreiwillig verrichtet. […] Bei der [angedrohten] Strafe braucht es sich nicht um strafrechtliche Maßnahmen zu handeln, sondern sie kann auch die Form eines Verlustes von Rechten und Privilegien annehmen. […]

[ ………. ]

16. […] Eine Zwangsarbeitssituation wird jedoch durch die Art der Beziehung zwischen einer Person und einem "Arbeitgeber" und nicht durch die Art der verrichteten Tätigkeit bestimmt, wie schwer oder gefährlich die Arbeitsbedingungen auch immer sein mögen. Auch ist die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit gemäß der innerstaatlichem Gesetzgebung [oder ein privates Arrangement oder eine Dispensation die Unrechtmäßigkeit zu dulden] nicht maßgeblich für die Bestimmung, ob es sich um erzwungene Arbeit handelt oder nicht. […] Auch braucht eine Tätigkeit nicht offiziell als "Wirtschaftstätigkeit" anerkannt zu werden, um unter den Begriff "Zwangsarbeit" fallen zu können. So wird ein kindlicher oder erwachsener Bettler [Knecht, Diener oder Putzer], der unter Zwang tätig ist, als Zwangsarbeiter angesehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien

Martin Mitchell
("Ehemaliges Heimkind" und "bundesrepublikanischer Zwangsarbeiter" in den 1960er-Jahren)

Diese Mail ist eine Reaktion auf einen frontal21-Beitrag

30. März 2008
Betr. Versprechen der Caritas

Gute Fragen.

Möchte noch ein paar hinzufügen.

Was ist nach zwei Jahren das Ergebnis des Petitionsausschuss zum Thema „ehemalige Heimkinder“?

Warum gibt es keine offizielle Webseite des Petitionsausschuss, die über die Fortschritte im Detail berichtet?

Wie viele der ehemaligen Heimkinder, die ihre Geschichte dem Petitionsausschuss eingesandt haben, wurden überhaupt wahr genommen?

Wo ist die Transparenz einer Demokratie? Schon wieder einmal wird im Dunklen entschieden und die Betroffenen haben kein Mitspracherecht!
Sieglinde Alexander



29. März 2008
Schon über 8000 Zugriffe

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Email.

Hiermit möchte ich Heinz-Peter Tjaden, Krumme Straße 1, 26384 Wilhelmshaven, Tel. 04421/809286, heinzpetertjaden@arcor.de
für den Adolf-Grimme-Preis vorschlagen. Seinen Einsatz für benachteiligte Menschen in Deutschland ist zu würdigen.

Bitte besuchen Sie die Internetseite „Im Heim zu Hause?“ http://kinderinheimen.blogspot.com/ die erst seit einem Monat geschaltet ist und schon über 8000 Zugriffe von Interessierten vorweisen kann. Herr Tjaden, der eng dem Kinderschutzbund verwurzelt ist, möchte am liebsten allen benachteiligten Kindern helfen. Gerechtes Aufwachsen ist das Ziel seiner Arbeit und dafür gehört Ihm eine Anerkennung.

Weitere wichtige Arbeiten sind das Buch „Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken“ http://stores.lulu.com/hwilmers und als Redakteur bei http://www.readers-edition.de/

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Johann L. Beckers

22. März 2008
Hat leider Methode

Was Sie über den Fall der kleinen Jessica schreiben, ist alarmierend - aber hat (leider) Methode in Deutschland. Unser Verein veranstaltet derzeit eine Wanderausstellung zum Thema psychiatrische Missbräuche, welche die unwissenschaftlichen und willkürlichen Diagnosen, die enormen Risiken und Schädigungen durch Behandlung mit Psychopharmaka sowie zahlreiche weitere Aspekte umfasst (siehe auch www.kvpm.de), um die Öffentlichkeit über diese Missstände aufzuklären und Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen.

Andreas Quitt
KVPM Deutschland e.V.


Anmerkung: Bei dem Verein KVPM handelt es sich um eine Organisation der Scientology Church, die auch über "Einsatz für Kinder" agiert.

20. März 2008
Väteraufbruch startet Aktion gegen Entfremdung

Kennt Ihr das? Ihr wollt auf die Gefahr der Eltern-Kind-Entfremdung durch die gängige Familienrechtssprechung hinweisen und schildert Euren eigenen Fall. Euch wird zwar Mitgefühl und Verständnis entgegengebracht, aber ein Reformbedarf wird nicht gesehen. Motto: "Nur ein tragischer Einzelfall."

Natürlich ist es ein Einzelfall. Doch die Summe vieler Einzelfälle zeigt sehr deutlich, dass an der familienrechtlichen Praxis offensichtlich etwas nicht stimmt. Wir alle wissen das, nur wird es zu häufig wie oben beschrieben zur Seite geschoben.

Der Väteraufbruch für Kinder und die PAS-Eltern möchten zeigen, dass Entfremdung kein Einzelfall, sondern ein Massenphänomen ist. Deshalb bitten wir alle Betroffenen, ihre "Einzelfälle" einzutragen unter www.entfremdet.de

Vorraussetzung ist, dass seit mehr als drei Monaten kein Kontakt mehr zwischen Kind und Vater bzw. Mutter besteht und der Fall bei Jugendämtern und Gerichten aktenkundig ist.

Wir bitten alle Eltern, diese Info an Bekannte und Verwandte weiterzugeben, damit sich endlich etwas ändert!

Rainer Sonnenberger
Mitglied im Bundesvorstand
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83), Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
eMail bgs@vafk.de

18. März 2008
Nonne gesteht schwere Kindesmisshandlungen

Ich bin Autor, Journalist und stehe u.a. mit Hermine Schneider in Verbindung. Zum Thema Heimerziehung habe ich im Mai 2006 das Buch "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" veröffentlicht, das bei Books on Demand GmbH, Norderstedt (ISBN 3-8334-4780-X), erschienen ist. Dort habe ich auch mein Buch "Von der Mutter missbraucht. Frauen und die sexuelle Lust am Kind" (ISBN 3-8334-1477-4) veröffentlicht.

In einem Kapitel geht es beispielsweise um Heimkinder, die in den fünfziger und sechziger Jahren - bis Anfang der siebziger Jahre - insbesondere in christlichen Heimen schwer misshandelt wurden (so beispielsweise im Eschweiler Kinderheim St. Josef und Kinderheim St. Hedwig in Lippstadt). Im Fall St. Hedwig liegen mir zwei eidesstattliche Erklärungen von Betroffenen vor, die versichern, von der damaligen Kinderärztin mittels Injektionen im Genital - und Blasenbereich misshandelt worden zu sein.

Es waren insbesondere Nonnen - nicht alle -, die, wie zahlreiche Betroffenenberichte in diesem Buch aufzeigen, im Namen Gottes Heimkinder prügelten, malträtierten, quälten, erniedrigten und entwürdigten, um ihnen Disziplin, Gehorsam, Fleiß, Sauberkeit, Unterordnung und den Glauben an ihren Gott aufzuzwingen. Die "Bräute Jesu Christi" gehörten Schwestern-Orden an wie beispielsweise der "Ordensgemeinschaft der Armen Dienstmägde Jesu Christi" in Dernbach, dem "Orden der Hedwigschwestern" in Berlin und dem "Paderborner Vincentinerinnen-Orden".

Nicht nur in früheren Jahrzehnten wurden Heimkinder gequält, sexuell missbraucht und gedemütigt. Ich beschreibe auch zahlreiche Fälle aus den 90er Jahren - beispielsweise schwere Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Freiheitsberaubung im St. Joseph-Haus in Seligenstadt (1992), St. Josef-Stift in Eisingen bei Würzburg (1995), Don Bosco-Internat in Bendorf bei Neuwied (1995) und St. Kilian in Walldürn bei Mosbach (1995). Und ich beschreibe einen Fall aus Anfang 2001 (Außenwohngruppe des Vereins Lebensgemeinschaft Meineringhausen in Frankenberg - nähe Marburg) und einen weiteren Fall aus Anfang 2006 (Kinderheim Martinshof in Wachtberg bei Bonn).

Im Buch enthalten ist auch ein Interview, das ich mit einer Nonne vom "Orden der Armen Dienstmägde Jesu Christi" geführt habe. Die Nonne berichtet ganz offen und ehrlich, wie "im Namen Jesu Christi" Kinder in einem katholischen Heim, in dem sie arbeitete, körperlich und seelisch gequält, gedemütigt, bestraft wurden. Mit dem Straf- und Unterdrückungsinstrument "Gott", so die Nonne, wurde den Kindern Gehorsam, Willigkeit, Anpassung und Unterwerfung abverlangt. Sie selbst bekennt sich dazu, Kinder auf das Schwerste misshandelt zu haben.

Es würde mich freuen, wenn Sie die Möglichkeit haben, auf das Buch hinzuweisen.

Alexander Markus Homes


17. März 2008
15 bis 30 Hilfeersuchen pro Woche

Wir erhalten in der Woche zwischen 15 und 30 Hilfeersuchen nur aus der Kindesentzugsszene – das heißt – überwiegend Fälle, in denen Jugendämter Kinder ohne nachvollziehbare Gründe aus ihrem gewohnten Umfeld genommen haben. Entweder auf Grund von Denunzierung aus Schule und Kindergarten oder auf Grund von politischem Einfluss.

Unsere Erkenntnis, die Methoden der Jugendämter werden immer dreister, die Akten der Jugendämter sind immer öfter gefälscht, Gutachten wurden meist als Gefälligkeitsgutachten erstellt oder ohne fundierte Recherche oder einfach nur, weil sie aus dem Kreis des organisierten Kindesentzuges im Verteiler den Geldfluss aufrechterhalten wollten (GWG) und noch viele mehr.

Die Opfer sind immer die Kinder und die Eltern meist verzweifelt und hoffnungslos gegen eine Justiz, die durch Rechtsbeugung und bewusster Unterstützung dieser kriminellen Machenschaften die Eltern ihrer Grundrechte beraubt. Der Kreis der Jugendämter und der angegliederten Organisationen wie Gutachter, Verfahrenspflegschaften, Jugendheimeinrichtungen der Liga der freien Heilfürsorge haben hier einen straff organisierten Kreis aufgebaut, in dem es letztlich um eine nicht unerhebliche Summe an Geldern geht, die zur Verteilung anstehen. Eine Kontrolle ist nicht vorhanden bzw. wird zum eigenen Vorteil ausgeübt.

Verfassungsbruch durch den Gesetzgeber ist aber nicht nur hier gang und gäbe. Die Anzeichen des organisierten Verbrechens durch die Justiz ist in der Finanzgerichtsbarkeit noch eklatanter, denn hier werden noch systematischer Existenzen bewusst vernichtet und die kontrollierte Gewaltenteilung offen ausgehebelt.

Darum ist es wichtig, sich zu organisieren.

Hans-Jürgen Bell
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Curare e. V.