Freitag, 5. Juni 2009

Offener Brief zu Jessica Müller

5. Juni 2009
Bald nicht mehr ohne ihre Tochter?

Das hat gedauert: seit Jahren kämpfen Sabine und Frank Müller aus Mönchengladbach um die Rückkehr ihrer inzwischen 12-jährigen Tochter Jessica. Heute gestand die zuständige Amtsrichterin eigene Fehler ein und gab dem Fall die Richtung, die im Sommer vorigen Jahres vom Düsseldorfer Oberlandesgericht vorgegeben worden ist.

Der erste Anhörungstermin fand am 25. Mai 2004 statt, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt bestellte seinerzeit mit Multi-Doktor Hans-Dieter Zoch aus Duisburg einen Gutachter, dem inzwischen von zwei Experten unwissenschaftliche Arbeit bescheinigt wurde. Davon betroffen ist nicht nur Jessica Müller, die im Schloss Dilborn landete.

Knapp zwei Jahre nach diesem ersten Anhörungstermin verloren Sabine und Frank Müller das Sorgerecht für ihre Tochter. Dem Gutachter bescheinigte das Gericht, er sei ein „kompetenter Sachverständiger“. Weitere zwei Jahre später stieg er in der „Westdeutschen Zeitung“ sogar zu einer Koryphäe auf. Wer schon einmal ein Gutachten von Hans-Dieter Zoch gelesen hat, muss diese Auffassung nicht unbedingt teilen. Das hat diesen Sachverständigen bis heute aber noch nicht angefochten, jüngst stufte er in einem Schreiben an das Duisburger Amtsgericht Kritik an seiner Arbeit als „Diffamierungswelle“ ein.

Dafür hat Hans-Dieter Zoch in einer Broschüre mit dem Titel „Zwei Fälle für Kommissar Internet“ inzwischen einen Ehrenplatz bekommen, sein Gutachten über die Familie Müller wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht weggeschlossen, auch das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt berief sich heute nicht mehr - wie noch im Jahre 2006 - auf die Erkenntnisse dieses Multi-Doktors.

Die Sache wieder gerade zu biegen, ist nun Sache einer Umgangspflegerin, die in den nächsten sechs Monaten dafür sorgen soll, dass für die Zwölfjährige nicht noch mehr den Niederrhein heruntergeht als bereits geschehen. Dabei mitwirken müssen das Schloss Dilborn, das Mönchengladbacher Jugendamt und die Eltern von Jessica - so könnte aus Kindesunwohl doch noch Kindeswohl werden.

20. Mai 2009
Eltern dürfen Jessica wieder besuchen

Ist das endlich die Wende im Scheinbar-Endlos-Fall Jessica Müller aus Mönchengladbach? Das Mädchen, das morgen 12 Jahre alt wird und als Sechsjährige ins Schloss Dilborn gebracht worden ist, darf am Sonntag nach Monaten der Kontaktsperre wieder von ihren Eltern besucht werden.

So steht es in einem Brief des Kinderheims an Sabine und Frank Müller, die am 31. März 2006 vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach-Rheydt das Sorgerecht für ihre Tochter verloren haben und sich deswegen im Dezember 2007 mit einer Petition an das Europäische Parlament wendeten. Bestätigt wurde der Gerichtsbeschluss am 30. Januar 2008 ein zweites Mal, das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob diesen Beschluss im Juni 2008 wieder auf, weil er auf einem veralteten Gutachten basiere, die Eltern immer noch nicht wüssten, welche Rechte sie eigentlich haben und weil es zu Verfahrensfehlern gekommen sei.

Über ein halbes Jahr später ist Jessica endlich angehört worden, das war am 18. Mai 2009, einen Tag später teilt Schloss Dilborn den Eltern kurz und knapp mit, dass sie für zwei Stunden vorbeikommen dürfen.

Und wie sollen sich Sabine und Frank Müller bei diesem Besuch am Sonntag verhalten? Immer wieder ist ihnen in der Vergangenheit vorgeworfen worden, dass sie um eine Rückkehr ihrer Tochter kämpfen wollen. Vermittlungsversuche lehnte das Jugendamt von Mönchengladbach ab, Schloss Dilborn verweigerte Dritten jede Auskunft, der Gutachter, der seinerzeit bei der Heimeinweisung mitgewirkt hat, ist inzwischen ins unwissenschaftliche Zwielicht geraten.

Die Zeit, die mit merkwürdigem Behördenverhalten verplempert worden ist, hat den Fall Jessica Müller immer verzwickter gemacht. Zweifellos machten auch die Eltern bei ihrem Kampf um ihre Tochter Fehler. Festzuhalten ist aber: Stichhaltige Gründe für den Sorgerechtsentzug gab es nie. Vorwürfe, die insbesondere dem Vater gemacht wurden, erwiesen sich als haltlos - und das juristische und jugendamtliche Wasser floss immer weiter den Niederrhein herunter.

22. Januar 2009
Mönchengladbach: Wenn das Jugendamt zu Gesprächen bittet

Kindesunwohl in Deutschland

28. November 2008
Mönchengladbach - oder: Wehe, du bist Heimkind!

Man kennt sich - man arbeitet zusammen. Eine Familienrichterin aus Mönchengladbach und eine Diplom-Sozialpädagogin aus der gleichen Stadt. Es geht schon lange nicht mehr: um Jessica Müller, die seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt. Es geht um: Recht behalten. Das ist im Sommer 2008 nicht gelungen. Da hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Beiden alles bisher Geschehene um die Ohren gehauen. Jetzt heißt es: Die Ohren steif halten!

Ob es in Mönchengladbach nur eine Familienrichterin gibt und nur eine Sozialpädagogin, die sich um Jessica Müller kümmern kann? Das sei dahingestellt. Vermutlich gibt es die schon. Vermutlich würden die sich auch nicht die Bälle so zuwerfen wie diese Richterin und diese Diplom-Sozialpädagogin.

Es geht um die Frage: Darf die Elfjährige endlich wieder nach Hause? Wird dafür der Weg geebnet? Wird dafür mit den Eltern zusammengearbeitet? Wird nicht. Denn die haben sich am 30. Oktober 2008 nach Meinung der Diplom-Sozialpädagogin etwas Unverschämtes geleistet. Als sie wieder einmal beim Mönchengladbacher Jugendamt erscheinen sollten, nahmen sie einen Dritten mit. Einen Rechtsbeistand. Der durfte nicht lange im Büro bleiben. Das Jugendamt entschied: Einen Dritten wollen wir nicht dabei haben, wenn wir uns über die Zukunft von Jessica unterhalten. Was dann geschah, teilte die Diplom-Sozialpädagogin als Vormünderin der Elfjährigen umgehend der Familienrichterin mit: „Daraufhin verließen Herr und Frau Müller gemeinsam mit Herrn R. das Jugendamt Mönchengladbach.“ Ergo: „Da die Eltern durch dieses Verhalten keinerlei Kooperations- und Gesprächsbereitschaft gezeigt haben, haben die Beteiligten des Hilfeplangesprächs entschieden, die Besuchskontakte weiterhin auszusetzen…“ Bis zur gerichtlichen Entscheidung solle das so bleiben.

Nun ist Jessica wieder im Heim, ihre Eltern müssen draußen bleiben. Klappt doch alles prima. In Mönchengladbach, wo sich eine Richterin und eine Diplom-Sozialpädagogin die Bälle zuwerfen. Bis Jessica endlich sagt: Ich will nicht mehr nach Hause? Immerhin schlägt die Diplom-Sozialpädagogin Treffen auf „neutralem Boden“ vor. Dabei sein soll ein „neutraler Beobachter“. Wo kämen wir auch hin, wenn Eltern mit ihrem Kind allein sein dürften? Könnte ja wer weiß was passieren! Vielleicht würden die sich verbünden und Jessica wäre kein Heimkind mehr.Geht doch nicht. Nicht in Mönchengladbach!

20. August 2008
Mönchengladbach - oder: "Ein Käfig voller Narren"

„Reichlich gewagter, international populärer Schwank mit exzellenten Momenten und einigen Längen“, lautet eine der Kritiken über die Komödie „Ein Käfig voller Narren“ aus dem Jahre 1978. Doch das ist nur Kino und Theater, das Amtsgericht in Mönchengladbach-Rheydt dagegen gibt es tatsächlich - die Amtsrichterin Oles auch. „Zu einigen Längen“ kommt es bei ihr nicht mehr, sie fasst einen Beschluss nach dem anderen, obwohl gegen sie ein Befangenheitsantrag vorliegt, über den noch gar nicht entschieden worden ist. Man könnte also sagen, dass es „reichlich gewagt“ ist, was diese Amtsrichterin Oles tut, seitdem ihr vom Oberlandesgericht in Düsseldorf der Beschluss in Sorgerechts-Sachen Jessica Müller um die Ohren gehauen worden ist.

Zu einem „exzellenten Moment“ reicht es außerdem immer noch nicht. Jetzt hat die Amtsrichterin Oles den Eltern der Elfjährigen, die seit über vier Jahren im Schloss Dilborn lebt und seit geraumer Zeit mit Risperdal ruhig gestellt wird, folgenden von ihr verfassten Beschluss zugeschickt: „In der Vormundschaftssache betreffend Jessica Müller, geboren 21. 5. 1997, wohnhaft Familienwohngruppe Achterhoek, Achterhoeker Schulweg 4 in 47626 Kevelaer, Vormünderin Frau Almuth D., Mönchengladbach, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgender Frage eingeholt werden: Entspricht die Medikation Jessicas mit Risperdal dem Kindeswohl? Zum Sachverständigen wird bestimmt Dr. I. S. B., Rheinische Kliniken Viersen-Süchteln, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Johannisstraße 70, 41749 Viersen.“

Diese Kliniken kennt die Elfjährige bereits, könnte sich die Amtsrichterin Oles gedacht haben und da sie laut einer kürzlich verfassten „dienstlichen Stellungnahme“ nur „den Akteninhalt“ berücksichtigt, dürfte sie die Adresse dieser Kliniken dort schnell wieder gefunden haben.

Zudem kann man zumindest einer dort tätigen Fachkraft geradezu außergewöhnliche Fähigkeiten bescheinigen. Nach Jessicas Aufenthalt hat sie in einem Bericht vom 19. August 2003 der Kleinen so einige psychische Mängel bescheinigt. Dabei berief sie sich auch auf eine Kollegin, die darüber so verblüfft war, dass sie am 14. August 2003 in einem Telefongespräch dieser Fachkraft mitteilte: „Ich kenne Jessica gar nicht.“ Diesem Gespräch folgte am 28. Juni 2004 eine schriftliche Stellungnahme jener Kinderärztin gegenüber dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.

Die Fachkraft aus den Rheinischen Kliniken Viersen-Süchteln verließ sich bei ihrer Diagnose aber nicht nur auf eine Kinderärztin, die Jessica noch nie gesehen hatte, in ihrem Bericht verwies sie zudem auf auffälliges Verhalten der Kleinen in einem Supermarkt, gelegen in unmittelbarer Nähe einer Kinderarztpraxis. Allerdings: Weit und breit gibt es dort keinen Supermarkt, hat der Vater von Jessica Müller dem Gericht vor fünf Jahren mitgeteilt.

Jessica Müller ist vom 31. Juli bis 16. August 2003 in den Rheinischen Kliniken Viersen-Süchteln gewesen. Nach ihrer Rückkehr ins Elternhaus wurde sie von Alpträumen geplagt, ihren Eltern berichtete sie von einem sexuellen Übergriff eines Pflegers, doch eins tröstete sie: „In diese Klinik muss ich nie wieder.“ Für diese Äußerung gibt es Ohrenzeugen.

Wie bereits erwähnt: „Ein Käfig voller Narren“ ist eigentlich nur Kino und Theater, aber in Mönchengladbach?

Siehe auch

15. August 2008
Mönchengladbacher Amtsrichterin hält sich nicht für befangen

Hier lesen

Familienrichterin Oles, Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Sozialpädagogin Swetlana Karlej, Jugendamt Mönchengladbach
Norbert Bude, Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach
Tim In der Smitten, Westdeutsche Zeitung
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat die „Westdeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 10. April 2008 über den Zivilprozess Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch gegen Sabine und Frank Müller berichtet. Der Termin endete mit einem Vergleich.

Im vorletzten Absatz des Artikels von Tim In der Smitten heißt es: „Die massiven verbalen Angriffe gegen den gerichtlichen Gutachter, die dann in dem gestrigen Prozess endeten, sind das bisher letzte Kapitel in dem tragischen Fall. Der, so erfuhr die WZ, verunsichert Stefanie (so heißt Jessica Müller in diesem Bericht) zutiefst.“ Die Quelle wird in diesem Zusammenhang nicht genannt.

Da sich der Verfasser jedoch zuvor auf „Behördenkreise“ berufen hat, liegen diese Vermutungen nahe: Quellen sind das Jugendamt und der Anwalt von Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch, mit dem sich der Redakteur nach meinen Informationen nach dem Prozess vor dem Gerichtsgebäude unterhalten hat. Mit der Anwältin der Beklagen sprach er offenbar nicht, jedenfalls wurde sie in dem Artikel nicht zitiert.

Kommen wir also zur Verunsicherung des Kindes. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat am 30. Januar 2008 beschlossen: „Die Antragsteller haben keinen Anspruch auf Ausweitung der Umgangskontakte zu Jessica gemäß § 1684 BGB.“ Diese Umgangskontakte sind laut Jugendamt Mönchengladbach vom 15. November 2007 in einer schriftlichen Mitteilung an Familie Müller so geregelt worden: „Bezüglich der Besuchskontakte zu Ihrer Tochter Jessica wurde im Hilfeplangespräch vom 5. 4. 2007 festgelegt, dass diese begleitet monatlich stattfinden.“

Über diese Regelung hat sich die Heimleitung inzwischen hinweggesetzt, Sabine und Frank Müller dürfen ihre Tochter häufiger sehen.

Außerdem steht der Beschluss vom 30. Januar 2008 auf dem Prüfstand des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, das am 19. März 2008 folgende Verfügung erlassen hat: „Das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach und Frau Allmuth Dresler als Vormund der am 21. 5. 1997 geb. Jessica Müller werden gebeten, zu der Beschwerde der Eltern, Frank und Jessica Müller, vom 25. 2. 2008, bis zum 18. 4. 2008 Stellung zu nehmen.“

Bei schwebenden Verfahren nehmen Behörden in der Regel keine Stellung, weil sie keinen öffentlichen Einfluss auf den Fortgang nehmen wollen. Trotzdem ist das laut „Westdeutscher Zeitung“ geschehen, wobei sich die nächste Frage aufdrängt: Warum hat die Heimleitung die Besuchskontakte ausgeweitet, obwohl laut Bericht Jessica „zutiefst verunsichert“ ist? An den Eltern liegt es also nicht (mehr)?

Auf Informationen aus „Behördenkreisen“ soll dem WZ-Bericht zufolge auch diese Behauptung basieren: „Dabei sollen Verhaltensweisen festgestellt worden sein, die auf sexuellen Missbrauch deuten.“

Da ich am 2. Februar 2008 bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen die Familienrichterin und gegen die Jugendamtsmitarbeiterin Strafantrag wegen „Strafvereitelung im Amt“ gestellt habe, ist mir unbegreiflich, warum „Behördenkreise“ aus Mönchengladbach immer noch mit diesem Vorwurf kommen. Es bleibt doch dabei: Wäre der Vorwurf zutreffend, hätte schon vor Jahren die Staatsanwaltschaft informiert werden müssen. Ist er nicht zutreffend, handelt es sich um eine falsche Anschuldigung. Dennoch üben sich „Behördenkreise“ aus Mönchengladbach nicht in vornehmer Zurückhaltung?

Inzwischen ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR) auf den „Fall Jessica Müller“ aufmerksam geworden. Erste Gespräche werden Anfang der Woche geführt. Da kann das Heim, in dem Jessica lebt, froh sein über die Kursänderung. Was „Behördenkreise“ aus Mönchengladbach dagegen dazu bringt, sich bei einem schwebenden Verfahren und angesichts eines Strafantrages so zu verhalten, wie die „Westdeutsche Zeitung“ es darstellt, ist mir nicht zugänglich.

Siehe auch

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat mir am 16. April 2008 das Aktenzeichen mitgeteilt: 502 AR 93/08

24. April 2008

Justizministerium leitet Eingabe weiter

Auf das Verhalten des Mönchengladbacher Amtsgerichtes habe ich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht. Heute bekam ich diese Antwort (Az 3132 E - 70/08):

"Ihr Schreiben habe ich, soweit sich Ihre Anfragen auf das Amtsgericht Mönchengladbach beziehen, zuständigkeitshalber an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf weitergeleitet, von der Sie weitere Nachricht erhalten werden."

3. Mai 2008
Jetzt beim Landgericht in Mönchengladbach

Sehr geehrter Herr Tjaden,

wie Sie wissen, hat mir das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre vorbezeichnete Eingabe zugeleitet, soweit mein Geschäftsbereich betroffen ist.

In meinem Geschäftsbereich hat es sich allerdings bewährt, der Entscheidung des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Dienstvorgesetzten nicht vorzugreifen. Ich habe Ihre Eingabe daher der Präsidentin des Landgerichts Mönchengladbach übersandt.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Landgerichtspräsident ist empört
Artikel vom 10. Juni 2008

27. Mai 2008
Oberstaatsanwalt übernimmt nicht

„Das Unterlassen einer Anzeigenerstattung durch einen Amtsträger, der von einer eventuellen strafbaren Handlung erfährt, kann nur dann im Sinne einer Strafvereitelung strafbar sein, wenn eine Pflicht zur Anzeigenerstattung besteht“, stellt Oberstaatsanwalt Jansen aus Mönchengladbach mit Schreiben vom 21. Mai 2008 (Az 502 Js 1572/08) einen Persilschein für alle Richterinnen und Richter, für alle Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter und letzten Ende für alle aus, die bei Gewalt wegschauen.

Leicht macht er es auch allen, die Gewalttaten frei erfinden, denn wenn man sie nicht mehr öffentlich machen muss, um so einem vermeintlichen Täter die Chance zur Verteidigung zu geben oder ihn der gerechten Bestrafung zuzuführen, dann sollten alle Politikerinnen und Politiker, die uns zum Hinschauen auffordern, entsprechende Reden in der Schublade verschwinden lassen.

Seit über vier Jahren lebt Jessica Müller aus Mönchengladbach in einem Heim, dort gelandet ist sie auch, weil dem Vater schwere Vorwürfe gemacht wurden. So hat das Jugendamt laut Gutachten von Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch aus Duisburg am 9. März 2004 einen „Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes im Wege der einstweiligen Anordnung betreffend das Kind Jessica Müller, geboren am 21. Mai 1997“ so begründet: „Jessica ist im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme in der Fünftagesgruppe Tabaluga, Jugendhilfe Schloss Dilborn, untergebracht. Zur Aufnahme im Frauenhaus kam es, nachdem Herr Müller am 4. März 2004 gegenüber seiner Frau gewalttätig übergriffig wurde. So habe Herr Müller Frau Müller versucht zu vergewaltigen, nachdem sie ihm den Geschlechtsverkehr verweigert habe. Auch habe er sie geschlagen. Zudem habe er ihr angedroht ´sie platt zu machen´, wenn sie über die Geschehnisse gegenüber Mitarbeitern der Gruppe Tabaluga berichten würde. Er werde sie als Alkoholikerin denunzieren und wenn er seine Tochter nicht haben dürfe, dann werde sie Jessica auch nicht bekommen.

Auf dem Weg zum Frauenhaus, Jessica und Frau Müller fuhren jeweils getrennt mit jeweils einer Mitarbeiterin der Gruppe Tabaluga, berichten sowohl Frau Müller als auch Jessica von gewalttätigen sexuellen Übergriffen des Vaters (siehe anliegende Aktennotiz der Jugendhilfe Schloss Dilborn/Gruppe Tabaluga).“

Mit diesen Vorwürfen schlägt sich Frank Müller seit 2004 herum, wiederholt worden sind sie bei einem Anhörungstermin am 30. Januar 2008 vor dem Mönchengladbacher Familiengericht. Darauf reagierte ich am 2. Februar 2008 mit einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, denn wenn gestimmt hätte, was Heim und Jugendamt seinerzeit über Frank Müller behauptet haben, dann wäre der Gang zur Polizei nach meiner Meinung naheliegend gewesen. Später ging auch die Familienrichterin nicht hin.

In Ordnung findet das Oberstaatsanwalt Jansen und schreibt: „Sie weisen darauf hin, dass in der oben genannten Familiensache von einem Sachverständigen vor drei Jahren geäußert worden sei, Herr Frank Müller habe sich des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter Jessica schuldig gemacht. Für den Fall, dass die zuständige Richterin und/oder eine Mitarbeiterin des Jugendamtes dies nicht zum Anlass genommen hätten, die Staatsanwaltschaft zu informieren, erstatten sie Strafanzeige gegen die betreffenden Personen wegen Strafvereitelung im Amt.“ Da aber weder Richterin noch Jugendamtsmitarbeiterin zur „Anzeigenerstattung“ verpflichtet gewesen seien, gelte: „Eine Strafvereitelung kommt daher bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht.“

Da kann man nur froh darüber sein, dass Frank Müller weder zu Gewalttätigkeiten noch zu sexuellem Kindesmissbrauch neigt, denn seine Frau lebt schon lange wieder bei ihm und in einem Bericht des Heimes vom 8. März 2004 heißt es: „Jessica verbringt die Wochenenden bei ihren Eltern.“

Frank Müller hätte also nicht nur seine Frau, sondern auch seine Tochter „platt machen können“ - bestimmte Staatsanwälte zucken da wohl nur kurz zusammen…

Oberlandesgericht Düsseldorf hebt Beschluss auf
Hier lesen

Nagelprobe für die Stadt Mönchengladbach

3. Juli 2008
Wie viele Titel hat dieser Gutachter?

Er ist beliebt an den Gerichten im Rheinland, er hat mindestens einen Verbündeten bei der „Westdeutschen Zeitung“, der am 10. April 2008 nach einem Gerichtsprozess voll des Lobes war über diesen Sachverständigen. Er heißt Hans-Dieter Zoch und hat nach seinen Angaben in 31 Berufsjahren viel geleistet. In seinen Schreiben gibt er verschiedene Doktor-Titel an.

Einen hat er offenbar nicht bekommen: „[...] Deswegen wurde Herr Hans-Dieter Zoch kein wissenschaftlicher Titel Cand. med. auf der Medizinischen Fakultät der staatlichen Universität Uljanowsk erteilt. Er hat auch keinen anderen wissenschaftlichen Titel bekommen.“

So steht es in einer Mail des Dekans dieser Universität. Die Begründung lautet: „Dr. Dr. Dr. Zoch hat seine Arbeit am 23. 1. 2003 vorgestellt. Die Arbeit war in der englischen Sprache geschrieben, in Russisch übersetzt und in Deutsch mit Synchronübersetzung vorgetragen. Sie war nicht ausreichend und auf viele Fragen von der Kommission kam keine klare Antwort. Er musste seine Arbeit überarbeiten und neu vorlegen. Das hat er nicht gemacht. Somit wurde ihm kein Titel erteilt. Die Dissertationen in beiden Sprachen wurden von Herrn Zoch mitgenommen."