Montag, 12. Oktober 2009

Mord im Kinderheim?




















Kinderheim "Rübezahl" in Holzen: Wieder ein Mord-Vorwurf

Kommissar Internet

Donnerstag, 9. Juli 2009

In eigener Sache

23. Juni 2009
Die Anzeigen sind weg

Die google-Anzeigen, die es auf diesen Seiten gegeben hat, sind verschwunden. Einnahmen in Höhe von fast 250 Euro bekomme ich nicht. Offenbar ist es zu einem größeren Missbrauch gekommen. Damit wird mir ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden zugefügt. Auf welchen Seiten die unerwünschten Klicks gezählt worden sind, weiß ich nicht. Dazu die mail von google:

Hallo,

Beim Durchsehen unserer Aufzeichnungen haben wir festgestellt, dass Ihr AdSense-Konto ein Risiko für unsere AdWords-Kunden darstellt. Würden wir Ihr Konto weiterhin in unserem Publisher-Netzwerk zulassen, könnte unseren Inserenten dadurch ein finanzieller Schaden entstehen. Deshalb haben wir Ihr Konto deaktiviert.

Wir haben diese Maßnahme ergriffen, um sowohl die Interessen unserer
Inserenten als auch die unserer AdSense-Publisher zu wahren. Es ist uns bewusst, dass dies zu einigen Unannehmlichkeiten führen kann. Wir danken Ihnen im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Konto oder zu den von uns ergriffenen Maßnahmen haben, antworten Sie bitte nicht auf diese E-Mail. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.google.com/adsense/support/bin/answer.py?answer=57153.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Google AdSense-Team

Zwei Kommentatoren auf http://www.kindesunwohl.de haben bereits ihre finanzielle Hilfe zugesagt. Danke! Meine Bankverbindung: Konto-Nr. 19 15 479, Sparkasse Wilhelmshaven, BLZ 282 501 10

Freitag, 5. Juni 2009

Offener Brief zu Jessica Müller

5. Juni 2009
Bald nicht mehr ohne ihre Tochter?

Das hat gedauert: seit Jahren kämpfen Sabine und Frank Müller aus Mönchengladbach um die Rückkehr ihrer inzwischen 12-jährigen Tochter Jessica. Heute gestand die zuständige Amtsrichterin eigene Fehler ein und gab dem Fall die Richtung, die im Sommer vorigen Jahres vom Düsseldorfer Oberlandesgericht vorgegeben worden ist.

Der erste Anhörungstermin fand am 25. Mai 2004 statt, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt bestellte seinerzeit mit Multi-Doktor Hans-Dieter Zoch aus Duisburg einen Gutachter, dem inzwischen von zwei Experten unwissenschaftliche Arbeit bescheinigt wurde. Davon betroffen ist nicht nur Jessica Müller, die im Schloss Dilborn landete.

Knapp zwei Jahre nach diesem ersten Anhörungstermin verloren Sabine und Frank Müller das Sorgerecht für ihre Tochter. Dem Gutachter bescheinigte das Gericht, er sei ein „kompetenter Sachverständiger“. Weitere zwei Jahre später stieg er in der „Westdeutschen Zeitung“ sogar zu einer Koryphäe auf. Wer schon einmal ein Gutachten von Hans-Dieter Zoch gelesen hat, muss diese Auffassung nicht unbedingt teilen. Das hat diesen Sachverständigen bis heute aber noch nicht angefochten, jüngst stufte er in einem Schreiben an das Duisburger Amtsgericht Kritik an seiner Arbeit als „Diffamierungswelle“ ein.

Dafür hat Hans-Dieter Zoch in einer Broschüre mit dem Titel „Zwei Fälle für Kommissar Internet“ inzwischen einen Ehrenplatz bekommen, sein Gutachten über die Familie Müller wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht weggeschlossen, auch das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt berief sich heute nicht mehr - wie noch im Jahre 2006 - auf die Erkenntnisse dieses Multi-Doktors.

Die Sache wieder gerade zu biegen, ist nun Sache einer Umgangspflegerin, die in den nächsten sechs Monaten dafür sorgen soll, dass für die Zwölfjährige nicht noch mehr den Niederrhein heruntergeht als bereits geschehen. Dabei mitwirken müssen das Schloss Dilborn, das Mönchengladbacher Jugendamt und die Eltern von Jessica - so könnte aus Kindesunwohl doch noch Kindeswohl werden.

20. Mai 2009
Eltern dürfen Jessica wieder besuchen

Ist das endlich die Wende im Scheinbar-Endlos-Fall Jessica Müller aus Mönchengladbach? Das Mädchen, das morgen 12 Jahre alt wird und als Sechsjährige ins Schloss Dilborn gebracht worden ist, darf am Sonntag nach Monaten der Kontaktsperre wieder von ihren Eltern besucht werden.

So steht es in einem Brief des Kinderheims an Sabine und Frank Müller, die am 31. März 2006 vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach-Rheydt das Sorgerecht für ihre Tochter verloren haben und sich deswegen im Dezember 2007 mit einer Petition an das Europäische Parlament wendeten. Bestätigt wurde der Gerichtsbeschluss am 30. Januar 2008 ein zweites Mal, das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob diesen Beschluss im Juni 2008 wieder auf, weil er auf einem veralteten Gutachten basiere, die Eltern immer noch nicht wüssten, welche Rechte sie eigentlich haben und weil es zu Verfahrensfehlern gekommen sei.

Über ein halbes Jahr später ist Jessica endlich angehört worden, das war am 18. Mai 2009, einen Tag später teilt Schloss Dilborn den Eltern kurz und knapp mit, dass sie für zwei Stunden vorbeikommen dürfen.

Und wie sollen sich Sabine und Frank Müller bei diesem Besuch am Sonntag verhalten? Immer wieder ist ihnen in der Vergangenheit vorgeworfen worden, dass sie um eine Rückkehr ihrer Tochter kämpfen wollen. Vermittlungsversuche lehnte das Jugendamt von Mönchengladbach ab, Schloss Dilborn verweigerte Dritten jede Auskunft, der Gutachter, der seinerzeit bei der Heimeinweisung mitgewirkt hat, ist inzwischen ins unwissenschaftliche Zwielicht geraten.

Die Zeit, die mit merkwürdigem Behördenverhalten verplempert worden ist, hat den Fall Jessica Müller immer verzwickter gemacht. Zweifellos machten auch die Eltern bei ihrem Kampf um ihre Tochter Fehler. Festzuhalten ist aber: Stichhaltige Gründe für den Sorgerechtsentzug gab es nie. Vorwürfe, die insbesondere dem Vater gemacht wurden, erwiesen sich als haltlos - und das juristische und jugendamtliche Wasser floss immer weiter den Niederrhein herunter.

22. Januar 2009
Mönchengladbach: Wenn das Jugendamt zu Gesprächen bittet

Kindesunwohl in Deutschland

28. November 2008
Mönchengladbach - oder: Wehe, du bist Heimkind!

Man kennt sich - man arbeitet zusammen. Eine Familienrichterin aus Mönchengladbach und eine Diplom-Sozialpädagogin aus der gleichen Stadt. Es geht schon lange nicht mehr: um Jessica Müller, die seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt. Es geht um: Recht behalten. Das ist im Sommer 2008 nicht gelungen. Da hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Beiden alles bisher Geschehene um die Ohren gehauen. Jetzt heißt es: Die Ohren steif halten!

Ob es in Mönchengladbach nur eine Familienrichterin gibt und nur eine Sozialpädagogin, die sich um Jessica Müller kümmern kann? Das sei dahingestellt. Vermutlich gibt es die schon. Vermutlich würden die sich auch nicht die Bälle so zuwerfen wie diese Richterin und diese Diplom-Sozialpädagogin.

Es geht um die Frage: Darf die Elfjährige endlich wieder nach Hause? Wird dafür der Weg geebnet? Wird dafür mit den Eltern zusammengearbeitet? Wird nicht. Denn die haben sich am 30. Oktober 2008 nach Meinung der Diplom-Sozialpädagogin etwas Unverschämtes geleistet. Als sie wieder einmal beim Mönchengladbacher Jugendamt erscheinen sollten, nahmen sie einen Dritten mit. Einen Rechtsbeistand. Der durfte nicht lange im Büro bleiben. Das Jugendamt entschied: Einen Dritten wollen wir nicht dabei haben, wenn wir uns über die Zukunft von Jessica unterhalten. Was dann geschah, teilte die Diplom-Sozialpädagogin als Vormünderin der Elfjährigen umgehend der Familienrichterin mit: „Daraufhin verließen Herr und Frau Müller gemeinsam mit Herrn R. das Jugendamt Mönchengladbach.“ Ergo: „Da die Eltern durch dieses Verhalten keinerlei Kooperations- und Gesprächsbereitschaft gezeigt haben, haben die Beteiligten des Hilfeplangesprächs entschieden, die Besuchskontakte weiterhin auszusetzen…“ Bis zur gerichtlichen Entscheidung solle das so bleiben.

Nun ist Jessica wieder im Heim, ihre Eltern müssen draußen bleiben. Klappt doch alles prima. In Mönchengladbach, wo sich eine Richterin und eine Diplom-Sozialpädagogin die Bälle zuwerfen. Bis Jessica endlich sagt: Ich will nicht mehr nach Hause? Immerhin schlägt die Diplom-Sozialpädagogin Treffen auf „neutralem Boden“ vor. Dabei sein soll ein „neutraler Beobachter“. Wo kämen wir auch hin, wenn Eltern mit ihrem Kind allein sein dürften? Könnte ja wer weiß was passieren! Vielleicht würden die sich verbünden und Jessica wäre kein Heimkind mehr.Geht doch nicht. Nicht in Mönchengladbach!

20. August 2008
Mönchengladbach - oder: "Ein Käfig voller Narren"

„Reichlich gewagter, international populärer Schwank mit exzellenten Momenten und einigen Längen“, lautet eine der Kritiken über die Komödie „Ein Käfig voller Narren“ aus dem Jahre 1978. Doch das ist nur Kino und Theater, das Amtsgericht in Mönchengladbach-Rheydt dagegen gibt es tatsächlich - die Amtsrichterin Oles auch. „Zu einigen Längen“ kommt es bei ihr nicht mehr, sie fasst einen Beschluss nach dem anderen, obwohl gegen sie ein Befangenheitsantrag vorliegt, über den noch gar nicht entschieden worden ist. Man könnte also sagen, dass es „reichlich gewagt“ ist, was diese Amtsrichterin Oles tut, seitdem ihr vom Oberlandesgericht in Düsseldorf der Beschluss in Sorgerechts-Sachen Jessica Müller um die Ohren gehauen worden ist.

Zu einem „exzellenten Moment“ reicht es außerdem immer noch nicht. Jetzt hat die Amtsrichterin Oles den Eltern der Elfjährigen, die seit über vier Jahren im Schloss Dilborn lebt und seit geraumer Zeit mit Risperdal ruhig gestellt wird, folgenden von ihr verfassten Beschluss zugeschickt: „In der Vormundschaftssache betreffend Jessica Müller, geboren 21. 5. 1997, wohnhaft Familienwohngruppe Achterhoek, Achterhoeker Schulweg 4 in 47626 Kevelaer, Vormünderin Frau Almuth D., Mönchengladbach, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgender Frage eingeholt werden: Entspricht die Medikation Jessicas mit Risperdal dem Kindeswohl? Zum Sachverständigen wird bestimmt Dr. I. S. B., Rheinische Kliniken Viersen-Süchteln, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Johannisstraße 70, 41749 Viersen.“

Diese Kliniken kennt die Elfjährige bereits, könnte sich die Amtsrichterin Oles gedacht haben und da sie laut einer kürzlich verfassten „dienstlichen Stellungnahme“ nur „den Akteninhalt“ berücksichtigt, dürfte sie die Adresse dieser Kliniken dort schnell wieder gefunden haben.

Zudem kann man zumindest einer dort tätigen Fachkraft geradezu außergewöhnliche Fähigkeiten bescheinigen. Nach Jessicas Aufenthalt hat sie in einem Bericht vom 19. August 2003 der Kleinen so einige psychische Mängel bescheinigt. Dabei berief sie sich auch auf eine Kollegin, die darüber so verblüfft war, dass sie am 14. August 2003 in einem Telefongespräch dieser Fachkraft mitteilte: „Ich kenne Jessica gar nicht.“ Diesem Gespräch folgte am 28. Juni 2004 eine schriftliche Stellungnahme jener Kinderärztin gegenüber dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.

Die Fachkraft aus den Rheinischen Kliniken Viersen-Süchteln verließ sich bei ihrer Diagnose aber nicht nur auf eine Kinderärztin, die Jessica noch nie gesehen hatte, in ihrem Bericht verwies sie zudem auf auffälliges Verhalten der Kleinen in einem Supermarkt, gelegen in unmittelbarer Nähe einer Kinderarztpraxis. Allerdings: Weit und breit gibt es dort keinen Supermarkt, hat der Vater von Jessica Müller dem Gericht vor fünf Jahren mitgeteilt.

Jessica Müller ist vom 31. Juli bis 16. August 2003 in den Rheinischen Kliniken Viersen-Süchteln gewesen. Nach ihrer Rückkehr ins Elternhaus wurde sie von Alpträumen geplagt, ihren Eltern berichtete sie von einem sexuellen Übergriff eines Pflegers, doch eins tröstete sie: „In diese Klinik muss ich nie wieder.“ Für diese Äußerung gibt es Ohrenzeugen.

Wie bereits erwähnt: „Ein Käfig voller Narren“ ist eigentlich nur Kino und Theater, aber in Mönchengladbach?

Siehe auch

15. August 2008
Mönchengladbacher Amtsrichterin hält sich nicht für befangen

Hier lesen

Familienrichterin Oles, Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Sozialpädagogin Swetlana Karlej, Jugendamt Mönchengladbach
Norbert Bude, Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach
Tim In der Smitten, Westdeutsche Zeitung
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat die „Westdeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 10. April 2008 über den Zivilprozess Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch gegen Sabine und Frank Müller berichtet. Der Termin endete mit einem Vergleich.

Im vorletzten Absatz des Artikels von Tim In der Smitten heißt es: „Die massiven verbalen Angriffe gegen den gerichtlichen Gutachter, die dann in dem gestrigen Prozess endeten, sind das bisher letzte Kapitel in dem tragischen Fall. Der, so erfuhr die WZ, verunsichert Stefanie (so heißt Jessica Müller in diesem Bericht) zutiefst.“ Die Quelle wird in diesem Zusammenhang nicht genannt.

Da sich der Verfasser jedoch zuvor auf „Behördenkreise“ berufen hat, liegen diese Vermutungen nahe: Quellen sind das Jugendamt und der Anwalt von Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch, mit dem sich der Redakteur nach meinen Informationen nach dem Prozess vor dem Gerichtsgebäude unterhalten hat. Mit der Anwältin der Beklagen sprach er offenbar nicht, jedenfalls wurde sie in dem Artikel nicht zitiert.

Kommen wir also zur Verunsicherung des Kindes. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat am 30. Januar 2008 beschlossen: „Die Antragsteller haben keinen Anspruch auf Ausweitung der Umgangskontakte zu Jessica gemäß § 1684 BGB.“ Diese Umgangskontakte sind laut Jugendamt Mönchengladbach vom 15. November 2007 in einer schriftlichen Mitteilung an Familie Müller so geregelt worden: „Bezüglich der Besuchskontakte zu Ihrer Tochter Jessica wurde im Hilfeplangespräch vom 5. 4. 2007 festgelegt, dass diese begleitet monatlich stattfinden.“

Über diese Regelung hat sich die Heimleitung inzwischen hinweggesetzt, Sabine und Frank Müller dürfen ihre Tochter häufiger sehen.

Außerdem steht der Beschluss vom 30. Januar 2008 auf dem Prüfstand des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, das am 19. März 2008 folgende Verfügung erlassen hat: „Das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach und Frau Allmuth Dresler als Vormund der am 21. 5. 1997 geb. Jessica Müller werden gebeten, zu der Beschwerde der Eltern, Frank und Jessica Müller, vom 25. 2. 2008, bis zum 18. 4. 2008 Stellung zu nehmen.“

Bei schwebenden Verfahren nehmen Behörden in der Regel keine Stellung, weil sie keinen öffentlichen Einfluss auf den Fortgang nehmen wollen. Trotzdem ist das laut „Westdeutscher Zeitung“ geschehen, wobei sich die nächste Frage aufdrängt: Warum hat die Heimleitung die Besuchskontakte ausgeweitet, obwohl laut Bericht Jessica „zutiefst verunsichert“ ist? An den Eltern liegt es also nicht (mehr)?

Auf Informationen aus „Behördenkreisen“ soll dem WZ-Bericht zufolge auch diese Behauptung basieren: „Dabei sollen Verhaltensweisen festgestellt worden sein, die auf sexuellen Missbrauch deuten.“

Da ich am 2. Februar 2008 bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen die Familienrichterin und gegen die Jugendamtsmitarbeiterin Strafantrag wegen „Strafvereitelung im Amt“ gestellt habe, ist mir unbegreiflich, warum „Behördenkreise“ aus Mönchengladbach immer noch mit diesem Vorwurf kommen. Es bleibt doch dabei: Wäre der Vorwurf zutreffend, hätte schon vor Jahren die Staatsanwaltschaft informiert werden müssen. Ist er nicht zutreffend, handelt es sich um eine falsche Anschuldigung. Dennoch üben sich „Behördenkreise“ aus Mönchengladbach nicht in vornehmer Zurückhaltung?

Inzwischen ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR) auf den „Fall Jessica Müller“ aufmerksam geworden. Erste Gespräche werden Anfang der Woche geführt. Da kann das Heim, in dem Jessica lebt, froh sein über die Kursänderung. Was „Behördenkreise“ aus Mönchengladbach dagegen dazu bringt, sich bei einem schwebenden Verfahren und angesichts eines Strafantrages so zu verhalten, wie die „Westdeutsche Zeitung“ es darstellt, ist mir nicht zugänglich.

Siehe auch

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat mir am 16. April 2008 das Aktenzeichen mitgeteilt: 502 AR 93/08

24. April 2008

Justizministerium leitet Eingabe weiter

Auf das Verhalten des Mönchengladbacher Amtsgerichtes habe ich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht. Heute bekam ich diese Antwort (Az 3132 E - 70/08):

"Ihr Schreiben habe ich, soweit sich Ihre Anfragen auf das Amtsgericht Mönchengladbach beziehen, zuständigkeitshalber an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf weitergeleitet, von der Sie weitere Nachricht erhalten werden."

3. Mai 2008
Jetzt beim Landgericht in Mönchengladbach

Sehr geehrter Herr Tjaden,

wie Sie wissen, hat mir das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre vorbezeichnete Eingabe zugeleitet, soweit mein Geschäftsbereich betroffen ist.

In meinem Geschäftsbereich hat es sich allerdings bewährt, der Entscheidung des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Dienstvorgesetzten nicht vorzugreifen. Ich habe Ihre Eingabe daher der Präsidentin des Landgerichts Mönchengladbach übersandt.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Landgerichtspräsident ist empört
Artikel vom 10. Juni 2008

27. Mai 2008
Oberstaatsanwalt übernimmt nicht

„Das Unterlassen einer Anzeigenerstattung durch einen Amtsträger, der von einer eventuellen strafbaren Handlung erfährt, kann nur dann im Sinne einer Strafvereitelung strafbar sein, wenn eine Pflicht zur Anzeigenerstattung besteht“, stellt Oberstaatsanwalt Jansen aus Mönchengladbach mit Schreiben vom 21. Mai 2008 (Az 502 Js 1572/08) einen Persilschein für alle Richterinnen und Richter, für alle Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter und letzten Ende für alle aus, die bei Gewalt wegschauen.

Leicht macht er es auch allen, die Gewalttaten frei erfinden, denn wenn man sie nicht mehr öffentlich machen muss, um so einem vermeintlichen Täter die Chance zur Verteidigung zu geben oder ihn der gerechten Bestrafung zuzuführen, dann sollten alle Politikerinnen und Politiker, die uns zum Hinschauen auffordern, entsprechende Reden in der Schublade verschwinden lassen.

Seit über vier Jahren lebt Jessica Müller aus Mönchengladbach in einem Heim, dort gelandet ist sie auch, weil dem Vater schwere Vorwürfe gemacht wurden. So hat das Jugendamt laut Gutachten von Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch aus Duisburg am 9. März 2004 einen „Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes im Wege der einstweiligen Anordnung betreffend das Kind Jessica Müller, geboren am 21. Mai 1997“ so begründet: „Jessica ist im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme in der Fünftagesgruppe Tabaluga, Jugendhilfe Schloss Dilborn, untergebracht. Zur Aufnahme im Frauenhaus kam es, nachdem Herr Müller am 4. März 2004 gegenüber seiner Frau gewalttätig übergriffig wurde. So habe Herr Müller Frau Müller versucht zu vergewaltigen, nachdem sie ihm den Geschlechtsverkehr verweigert habe. Auch habe er sie geschlagen. Zudem habe er ihr angedroht ´sie platt zu machen´, wenn sie über die Geschehnisse gegenüber Mitarbeitern der Gruppe Tabaluga berichten würde. Er werde sie als Alkoholikerin denunzieren und wenn er seine Tochter nicht haben dürfe, dann werde sie Jessica auch nicht bekommen.

Auf dem Weg zum Frauenhaus, Jessica und Frau Müller fuhren jeweils getrennt mit jeweils einer Mitarbeiterin der Gruppe Tabaluga, berichten sowohl Frau Müller als auch Jessica von gewalttätigen sexuellen Übergriffen des Vaters (siehe anliegende Aktennotiz der Jugendhilfe Schloss Dilborn/Gruppe Tabaluga).“

Mit diesen Vorwürfen schlägt sich Frank Müller seit 2004 herum, wiederholt worden sind sie bei einem Anhörungstermin am 30. Januar 2008 vor dem Mönchengladbacher Familiengericht. Darauf reagierte ich am 2. Februar 2008 mit einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, denn wenn gestimmt hätte, was Heim und Jugendamt seinerzeit über Frank Müller behauptet haben, dann wäre der Gang zur Polizei nach meiner Meinung naheliegend gewesen. Später ging auch die Familienrichterin nicht hin.

In Ordnung findet das Oberstaatsanwalt Jansen und schreibt: „Sie weisen darauf hin, dass in der oben genannten Familiensache von einem Sachverständigen vor drei Jahren geäußert worden sei, Herr Frank Müller habe sich des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter Jessica schuldig gemacht. Für den Fall, dass die zuständige Richterin und/oder eine Mitarbeiterin des Jugendamtes dies nicht zum Anlass genommen hätten, die Staatsanwaltschaft zu informieren, erstatten sie Strafanzeige gegen die betreffenden Personen wegen Strafvereitelung im Amt.“ Da aber weder Richterin noch Jugendamtsmitarbeiterin zur „Anzeigenerstattung“ verpflichtet gewesen seien, gelte: „Eine Strafvereitelung kommt daher bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht.“

Da kann man nur froh darüber sein, dass Frank Müller weder zu Gewalttätigkeiten noch zu sexuellem Kindesmissbrauch neigt, denn seine Frau lebt schon lange wieder bei ihm und in einem Bericht des Heimes vom 8. März 2004 heißt es: „Jessica verbringt die Wochenenden bei ihren Eltern.“

Frank Müller hätte also nicht nur seine Frau, sondern auch seine Tochter „platt machen können“ - bestimmte Staatsanwälte zucken da wohl nur kurz zusammen…

Oberlandesgericht Düsseldorf hebt Beschluss auf
Hier lesen

Nagelprobe für die Stadt Mönchengladbach

3. Juli 2008
Wie viele Titel hat dieser Gutachter?

Er ist beliebt an den Gerichten im Rheinland, er hat mindestens einen Verbündeten bei der „Westdeutschen Zeitung“, der am 10. April 2008 nach einem Gerichtsprozess voll des Lobes war über diesen Sachverständigen. Er heißt Hans-Dieter Zoch und hat nach seinen Angaben in 31 Berufsjahren viel geleistet. In seinen Schreiben gibt er verschiedene Doktor-Titel an.

Einen hat er offenbar nicht bekommen: „[...] Deswegen wurde Herr Hans-Dieter Zoch kein wissenschaftlicher Titel Cand. med. auf der Medizinischen Fakultät der staatlichen Universität Uljanowsk erteilt. Er hat auch keinen anderen wissenschaftlichen Titel bekommen.“

So steht es in einer Mail des Dekans dieser Universität. Die Begründung lautet: „Dr. Dr. Dr. Zoch hat seine Arbeit am 23. 1. 2003 vorgestellt. Die Arbeit war in der englischen Sprache geschrieben, in Russisch übersetzt und in Deutsch mit Synchronübersetzung vorgetragen. Sie war nicht ausreichend und auf viele Fragen von der Kommission kam keine klare Antwort. Er musste seine Arbeit überarbeiten und neu vorlegen. Das hat er nicht gemacht. Somit wurde ihm kein Titel erteilt. Die Dissertationen in beiden Sprachen wurden von Herrn Zoch mitgenommen."

Sonntag, 5. April 2009

Im Briefkasten

30. Oktober 2008
Offener Brief

Kanzlei der Landesbischöfin
Haarstr. 6
30169 Hannover
E-Mail: Landesbischoefin@evlka.de
Dr. Margot Käßmann, Landesbischöfin http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=34

26. September 2008

Sehr geehrte Frau Dr. Käßmann,

wir, die ehemaligen Heimkinder, glauben nicht mehr daran, dass unsere Würde nach über 40 Jahren wieder hergestellt wird.

Ich möchte Sie im Namen der ehemaligen Heimkinder, die in den Rummelsberger Anstalten waren, um Hilfe bitten. www.rummelsberg.de

Seit Jahren bemühen sich viele ehemalige „Weiher Zöglinge“, ihre Akten zu bekommen. In einem Telefongespräch mit dem vorhergehenden Direktor Bierlein im April 2006 wurden meine Fragen mit aggressiven Gegenfragen wie „Haben sie überhaupt Zeugen?“ und beleidigenden Rethoriken „Wissen Sie, dass das alles in die Verjährungsfrist fällt?" abgewürgt.

Bereits im Jahr 2000 begannen meinerseits Anfragen, ob die Rummelsberger Anstalten willig seien, die Verantwortung für die Vergehen an Zöglingen in den Jahren zwischen 1950-72 zu tragen und ob die Betroffenen mit einer Wiedergutmachung rechnen können. Absolutes Schweigen ist bis heute die Antwort.

Neben entwürdigenden Schikanen, psychischen Misshandlungen, Unmenschlichkeit und Entwertungen mussten alle Zöglinge im Haus Weiher, eine Erziehungsanstalt der Rummelsberger Anstalten, arbeiten.

Die Überzahl der Zöglinge arbeitete entweder in der Küche, Landwirtschaft, Weberei und Stickerei. Andere lernten das Schneiderhandwerk oder waren Wäschereilehrlinge. Wir Lehrlinge unterzeichneten Lehrverträge, doch einen Lehrlingsgehalt erhielten wir nie.

Meine Biographie „Vom Feuer in die Hölle“, die von Zeugen unterstützt und bestätigt wird, erzählt viele demütigende Details aus dem „Haus Weiher“. http://www.emak.org/geschichten/vom_feuer_in_die_hoelle.htm

Die Folgeschäden der psychischen, körperlichen, sexuellen Misshandlungen und Versklavung in Heimen sind fast unmessbar, da viele Misshandelte aus Angst, wieder entwürdigt zu werden, heute noch nicht über die Vergangenheit sprechen können. Sie leiden im Stillen, verstecken aus Scham ihre Depressionen und Ängste und versuchen ganz einfach von Hartz 4 zu existieren.

Die, die es nicht mehr ohne Hilfe schaffen, werden mit neuen Tatsachen konfrontiert, die nicht mehr als eine Fortsetzung unserer entwürdigten Jugend ist.

Einige der ehemaligen Zöglinge aus dem Haus Weiher wollten aufgrund von Depressionen, PTSD und/oder Angstzuständen Arbeitsunfähigkeitsrente beantragten. Das Ergebnis ist, dass wir vor erneuten Fakten stehen, die uns an unsere Wertlosigkeit erinnern, die vor über 40 Jahren begann. Die Rummelsberger Anstalten, für die wir jahrelang arbeiteten, die durch Kinderversklavung sich in den Nachkriegsjahren zu einem religiösen Monopol entwickeln konnte, entrichteten keine Rentenbeiträge. Diese Beitragsjahre fehlen den Misshandelten heute in den Rentenaufrechnung.

Wenn wir Ihre Worte ernstnehmen können, bitte ich Sie Dr. Käßmann die Tatsachen der Vergangenheit nicht wieder in dem Obis des Schweigens zu verstecken, sondern eine Anlaufstelle einzurichten, bei der sich alle Misshandelten aus den ev. Heimen melden können.

Geben Sie uns, was uns zusteht, solange wir noch leben und ermöglichen Sie uns dadurch wenigstens unseren Lebensabend in Würde zu verbringen, nachdem diese in unserer Kindheit und Jugend im „Namen Gottes“ von Mitarbeitern der evangelischen Kirche zerstört wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Alexander
Erwachsene Misshandelt als Kinder
www.emak.org

Ich erhielt bis heute den 28. Oktober 2008 keine Antwort

20. Oktober 2008
Heimkinderverband stellt Strafantrag

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

Tel.: 0461 89-0
Fax: 0461 89-389

Aachen, den 11.10.2008

Strafantrag gegen

Klaus S., Leiter des Kinderhauses S.

Steinberghaff

Leiter der Werkschule Jugendhof Cund

Strada Pricipale 44, RO 547057 Bahnea (Cund)

Jonas S., wirtschaftlicher Leiter der Werkschule Jugendhof Cund

Gemeldet in Steinberghaff?

Ulrike S. ehem. Brüggemann

Gemeldet in Steinberghaff?

Karin S.

24972 Steinberghaff

Es besteht der Verdacht

1. auf Täuschung der Behörden
2. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz
3. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
4. Verdacht auf Steuerbetrug und persönliche Bereicherung

1. Verdacht auf Täuschung der Behörden

Es besteht der Verdacht, dass Herr Klaus S. versucht, durch einen Filmbeitrag, der auf falschen Angaben beruht, für seine Jugendhilfeeinrichtung Werkschule Jugendhof Cund in Bahnea/Rumänien zu werben und so die Jugendämter täuscht. Im angegebenen Filmbeitrag gibt sich Herr Jonas S. als Projektleiter und Pädagoge aus, jedoch verfügt er noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung und laut Projektvorstellung im Internet ist er als wirtschaftlicher Leiter ausgewiesen.

Frau Ulrike S., ehem. B. , gibt sich im Filmbeitrag ebenfalls als Pädagogin aus, verfügt laut Internetauftritt der Werkschule Jugendhof Cund aber nur über die Ausbildung als Krankenschwester.

Anlage 1:

http://www.sinnpaedagogik.de/Werkschule/mitarbeiter.html

Durch diese falsche Darstellung von angeblichen Qualifikationen der Mitarbeiter der Werkschule Jugendhof Cund und des Kinderhauses S. werden Jugendämter getäuscht.

Anlage 2:

Filmbeitrag: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3172995,00.html

Im Tagebuch im Kinderhaus S. sind Jonas S. und Ulrike B. (S.) als Unterrichtende ausgewiesen. Sie verfügen aber über keinen Abschluss, der sie berechtigt, Unterricht für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf zu erteilen.

Anlage 3:

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Das%20Team.html

2. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz

Dem Heimkinderverband liegt die Beschwerde einer Mutter vor, die Herrn Klaus S. keine Erlaubnis erteilte, ihren Sohn öffentlich im Filmbeitrag darzustellen.

Frau Tanja P.
25821 Bredstedt

Außerdem werden die Minderjährigen auf folgenden Internetpräsentationen namentlich genannt und mit Foto versehen öffentlich präsentiert. Es besteht der Verdacht, dass auch hier das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht vorliegt.

Anlage 4:
http://www.hauptschulabschluss2006.de

Anlage 5:
http://www.hauptschulabschluss2007.de

3. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Auf seiner Internetpräsentation wird für die Werkschule Jugendhof Cund angegeben, dass dort in der Weberei Hanf verarbeitet wird. Dies stellt eine Gefährdung der Jugendlichen dar, zumal Herr S. angibt, auch ehemals drogenabhängigen Jugendlichen Hilfe anzubieten.

Anlage 6:

http://www.sinnpaedagogik.de/Werkschule/werkstatten.html

4. Verdacht auf Steuerbetrug und persönliche Bereicherung

Herr Klaus S. betreibt zum Kinderhaus S. in Steinberghaff noch das Ferienhaus in Steinberghaff mit seiner Frau Karin S. (Familie S.). Hier handelt es sich um das gleiche Objekt. Auch die Telefonnummern des Kinderhauses sind mit der des Ferienhauses identisch. Es liegt der Verdacht nahe, dass das Kinderhaus das gleiche Objekt wie das Ferienhaus ist, zumal in einem Bericht auftaucht, dass dort die Jugendlichen als „Gäste“ bei Frau Karin S. sind. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass das Objekt als Jugendhilfeeinrichtung deklariert, zu steuerlich günstigen Zwecken dient, also es sich hier um eine so genannte „Briefkastenfirma“ handelt und Herr S. in Steinberghaff keine wirkliche Jugendhilfeeinrichtung betreibt.

Im Tagebuch im Kinderhaus S. wird Frau Karin S. als Gastgeberin bezeichnet.

Anlage 3 a, b:

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Das%20Team.html

So handelt es sich bei der Reussdorfer Manufaktur in Cund/Rumänien ebenfalls um das gleiche Objekt wie die Werkschule Jugendhof Cund. Als Ansprechpartner in Deutschland ist für die Reussdorfer Manufaktur in Rumänien ebenfalls Herr Klaus S. angegeben.

Anlage 7:

http://www.reussdorfermanufaktur.com/Kontakt.html

In einer Stellenanzeige, welche von Frau Ulrike B. (S.) kürzlich aufgegeben wurde, wird von einem Familienunternehmen gesprochen, welches eine Möbeltischlerei, eine Schmiede und eine Handweberei unterhält. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dies nichts mit den Aktivitäten des Kinderhauses S. zu tun hat.

Anlage 8:

http://de.gigajob.com/Stellenangebot-13006326/Pair-Transsylvanien-Rumaenien.html

„Als deutsches Familienunternehmen engagieren wir uns seit 15 Jahren und nun in der 2. Generation in Cund/Rumänien. Neben den Aktivitäten des Kinderhaus S. (mit denen Sie nicht befasst wären) betreiben wir sanften, ökologischen Tourismus mit verschiedenen stilvoll restaurierten Bauernhäusern. Zu diesem Bereich gehört ein kleines, hochwertiges Restaurant und ein Reitbetrieb mit acht Reitpferden. Wir unterhalten eine Möbeltischlerei, eine Schmiede sowie eine siebenbürgische Handweberei. Selbstverständlich gehört auch Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüseanbau dazu.“

Im Filmbeitrag der dw heißt es aber bezüglich der Werkschule, dass auch die Werkstätten vom Jugendamt finanziert wurden.

„…haben er und sein Team diesen Bauernhof umgebaut, Unterkünfte und Werkstätten eingerichtet, finanziert vom Jugendamt.“

Anlage 2:

Filmbeitrag: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3172995,00.html

Herr Jonas S. ist vermutlich Eigentümer der angegebenen Gästehäuser in Cund/Rumänien. Aus dem Fotomaterial zum Aufbau der Häuser geht hervor, dass hier Jugendliche beim Ausbau mit eingesetzt wurden.

Anlage 9:

http://www.cund.de

Die Werkstätten werden auch im Zusammenhang mit dem Touristenbetrieb angeboten, die sich dort betätigen können. Im Film der dw wird jedoch davon gesprochen, dass die Einrichtung der Werkstätten von Geldern der Jugendämter bezahlt wurde. Das liegt im klaren Widerspruch zur Angabe, dass die Werkstätten touristischen Zwecken dienen.

Anlage 10:

http://www.cund.de/Alte_Handwerkskunst.html

„Seit einigen Jahren betreiben wir in Reussdorf einen Werkstattverbund bestehend aus einer Tischlerei, einer Schmiede und einer Handweberei. In diesen Werkstätten haben wir uns dem Erhalt traditioneller Siebenbürger Handwerkskunst verschrieben.“

Die Minderjährigen in der Werkschule Jugendhof Cund und im Kinderhaus S. werden zur täglichen Arbeit angehalten, jedoch stellt sich die Frage, inwieweit dies pädagogisch gerechtfertigt ist. Da die Tätigkeiten nicht freiwillig sind, fallen sie nicht in den Freizeitbereich. Auch ist nicht zu erkennen, dass es sich hier um ein Praktikum handelt. Als berufliche Maßnahme sind diese ebenso nicht zu bewerten, da sie in keinem Zusammenhang mit einer Maßnahme eines anerkannten Berufsbildungsträgers in Deutschland stehen. Allein die freiwillige Freizeitbeschäftigung würde die Arbeiten rechtfertigen, jedoch geht aus der Konzeption und dem Filmbeitrag deutlich hervor, dass es sich um Zwangsmaßnahmen handelt.

Es ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz besteht, da hier 14-Jährige zur Arbeit verpflichtet sind. Wie im Filmbeitrag benannt, handelt es sich um Minderjährige:

Anlage 2:

Filmbeitrag: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3172995,00.html

„Wer hierher kommt, ist fast noch ein Kind“

„… der 14jährige arbeitet in der Schmiede.“

Anlage 5:

Christian, 15 Jahre

Ich bin seit September 2005 in Rumänien, um meinen Hauptschulabschluss zu machen. Nachdem ich aus dem Schrank gekrochen bin, startete ich in Cund meine Karriere als Tischler. Vor unserer Fahrt nach Deutschland arbeitete ich bei einem tätowierten Menschen in unserer Schmiede (unser Werkerzieher Gerd).

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Christian.html

Anlage 11:

Dennis, 15 Jahre

Ich bin seit 1 1/2 Jahren in Rumänien und somit „dienstältester“ Werkschüler der Gruppe. Seit ich in Rumänien bin, arbeite ich in der Tischlerei mit dem Tischlermeister Ferri.

http://www.hauptschulabschluss2006.de/Dennis.html

Der Heimkinderverband Deutschland hat den Verdacht, dass es sich hier um die Ausnutzung der Arbeitskraft Minderjähriger zur persönlichen Bereicherung handelt. Aus eigener leidvoller Erfahrung durch unentlohnte Zwangsarbeit setzen sich die Mitglieder des Heimkinderverbandes heute für das Wohl hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher ein und gehen jedem Verdacht auf missbräuchliche Praktiken in Einrichtungen der Jugendhilfe nach.

Ich bitte meinen Strafantrag zu würdigen und in der Sache zu ermitteln.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Hermine Schneider

Flensburger Staatsanwaltschaft an Heimkinderverband

5. April 2009
Ermittlungsverfahren gegen Klaus S., Jonas S., Ulrike S. und Karin Helene Helga S.

Vorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen
Strafantrag vom 11. 10. 2008

Sehr geehrte Frau Schneider,

ich habe das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten besteht.

Ein Anfangsverdacht des Menschenhandels, des Betruges oder der Steuerhinterziehung besteht nicht. Konkrete Tatsachen, die einen solchen Anfangsverdacht begründen könnten, sind Ihrem Strafantrag nicht zu entnehmen.

Hinsichtlich des Filmbeitrags über den Zeugen Daniel P. fehlt es für eine Strafbarkeit gemäß § 201 a StGB an der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch eine Aufnahme innerhalb einer Wohnung oder eines gegen Einblick besonders geschützten Raumes.

Für eine Strafbarkeit gemäß § 33 KunstUrhG fehlt es bereits am erforderlichen Strafantrag des Verletzten bzw. seiner gesetzlichen Vertreterin.

Die Vernehmung des Zeugen Daniel P. hat ferner keine Anhaltspunkte ergeben, die den Tatverdacht der Körperverletzung oder Nötigung stützen würden.

7. Mai 2008
Fragen an den Diakonie-Präsidenten zu Zwangsarbeit

Jahrelange vollzeitige erzwungene unentlohnte Arbeit im Akkord in den Heimen und Anstalten der Diakonie - "Zwangsarbeit"/"Ehrenarbeit"/"im Dienste des Herrn"/"Therapie"/"Arbeitserziehung"/"Haushaltshilfe"???

Wir, die Opfer, nennen es "Zwangsarbeit". Die Fachwissenschaft nennt es "Zwangsarbeit". Sie, Herr Diakoniepräsident Kottnick, nennen es "Haushaltshilfe" und "Arbeitstherapie" und die Deutsche Bischofskoferenz nennt es "Arbeits[zwangs]erziehung"; und vom Deutschen Bundesstaat und den Ländern und Kommunen wird es immer noch gerne als "Erziehungsmaßnahme" ausgelegt, um es im Nachhinein zu rechtfertigen.

Können wir uns darauf einigen, dass es in den meisten Fällen unfreiwillige, erzwungene, unentlohnte "Produktionsarbeit" war und dass "Arbeitsverweigerung" in den Heimen und Anstalten der Diakonie und Caritas (oder auch unter Führung von einzelnen evangelischen oder katholischen Schwesternorden oder Brüdernorden)sowohl wie in denen vom Staate selbst betriebenen "Einrichtungen", sprich "Geschäftunternehmen" und "Wirtschaftsbetrieben" im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" unter schwerste und unmenschlichste Strafen gestellt wurde? Können wir uns darauf einigen, daß diese unfreiwillige "Produktionsarbeit" System hatte?

Wenn Sie, Herr Kottnik, nicht wissen, was "Zwangsarbeit" ist, können Sie sich hier informieren.

Ob etwas "Zwangsarbeit" / "forced labour" war oder ist, wird nicht gemäß dem “Kirchengesetz” / "Canon Law" definiert oder an Hand von Bibelstellen gemessen und ausgelegt !!!

Ob etwas "Zwangsarbeit" / "forced labour" war oder ist, wird vom Gesetz bestimmt !!! – und auch Sie Herr Kottnik und die Kirchen und der Staat und das Kapital müssen sich daran halten !!!

Was "Menschenrechte" und die "Menschenwürde" / "human rights" and "human dignity” betrifft, Herr Kottnik, so ist / sind "Menschenrechtsabkommen" / "international human rights legislation und agreements" oberstes Gebot, und an das "Grundgesetz" / "constitution" eines Landes muss sich ebenfalls jeder Bürger halten, ob evangelisch oder katholisch oder Atheist, ob Bettler oder mittelständiges Geschäftsunternehmen oder Großkapitalist !!! – ob Kirchenanhänger oder nicht !!!

Und auch noch mal ganz besonders für Sie, Herr Kottnik, und für die Deutsche Bischoffskoferenz, und für alle deutschen Bundespolitiker sowie auch alle jeweiligen Landespolitiker und Kommunen-Bosse, falls Sie und andere sich heute in leitenden Positionen befindenden Leute, nicht bereit sind es selbst nachzuschlagen:

Von Deutschland am 13.06.1956 ratifiziertes Völkerrechtliches IAO Übereinkommen

( ratifiziert von Australien am 02.01.1932 )

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (mit einer genauen Definition all dieser)

Relevante Auszüge aus

IAO Übereinkommen

Übereinkommen 29 - Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930

Artikel 2

1. Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

2. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht
[ … ]
(c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und dass der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird;

[ ………. ]

14. Die IAO-Definition der Zwangsarbeit umfasst zwei grundlegende Elemente: Die Arbeit oder Dienstleistung wird unter Androhung einer Strafe verlangt und sie wird unfreiwillig verrichtet. […] Bei der [angedrohten] Strafe braucht es sich nicht um strafrechtliche Maßnahmen zu handeln, sondern sie kann auch die Form eines Verlustes von Rechten und Privilegien annehmen. […]

[ ………. ]

16. […] Eine Zwangsarbeitssituation wird jedoch durch die Art der Beziehung zwischen einer Person und einem "Arbeitgeber" und nicht durch die Art der verrichteten Tätigkeit bestimmt, wie schwer oder gefährlich die Arbeitsbedingungen auch immer sein mögen. Auch ist die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit gemäß der innerstaatlichem Gesetzgebung [oder ein privates Arrangement oder eine Dispensation die Unrechtmäßigkeit zu dulden] nicht maßgeblich für die Bestimmung, ob es sich um erzwungene Arbeit handelt oder nicht. […] Auch braucht eine Tätigkeit nicht offiziell als "Wirtschaftstätigkeit" anerkannt zu werden, um unter den Begriff "Zwangsarbeit" fallen zu können. So wird ein kindlicher oder erwachsener Bettler [Knecht, Diener oder Putzer], der unter Zwang tätig ist, als Zwangsarbeiter angesehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien

Martin Mitchell
("Ehemaliges Heimkind" und "bundesrepublikanischer Zwangsarbeiter" in den 1960er-Jahren)

Diese Mail ist eine Reaktion auf einen frontal21-Beitrag

30. März 2008
Betr. Versprechen der Caritas

Gute Fragen.

Möchte noch ein paar hinzufügen.

Was ist nach zwei Jahren das Ergebnis des Petitionsausschuss zum Thema „ehemalige Heimkinder“?

Warum gibt es keine offizielle Webseite des Petitionsausschuss, die über die Fortschritte im Detail berichtet?

Wie viele der ehemaligen Heimkinder, die ihre Geschichte dem Petitionsausschuss eingesandt haben, wurden überhaupt wahr genommen?

Wo ist die Transparenz einer Demokratie? Schon wieder einmal wird im Dunklen entschieden und die Betroffenen haben kein Mitspracherecht!
Sieglinde Alexander



29. März 2008
Schon über 8000 Zugriffe

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Email.

Hiermit möchte ich Heinz-Peter Tjaden, Krumme Straße 1, 26384 Wilhelmshaven, Tel. 04421/809286, heinzpetertjaden@arcor.de
für den Adolf-Grimme-Preis vorschlagen. Seinen Einsatz für benachteiligte Menschen in Deutschland ist zu würdigen.

Bitte besuchen Sie die Internetseite „Im Heim zu Hause?“ http://kinderinheimen.blogspot.com/ die erst seit einem Monat geschaltet ist und schon über 8000 Zugriffe von Interessierten vorweisen kann. Herr Tjaden, der eng dem Kinderschutzbund verwurzelt ist, möchte am liebsten allen benachteiligten Kindern helfen. Gerechtes Aufwachsen ist das Ziel seiner Arbeit und dafür gehört Ihm eine Anerkennung.

Weitere wichtige Arbeiten sind das Buch „Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken“ http://stores.lulu.com/hwilmers und als Redakteur bei http://www.readers-edition.de/

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Johann L. Beckers

22. März 2008
Hat leider Methode

Was Sie über den Fall der kleinen Jessica schreiben, ist alarmierend - aber hat (leider) Methode in Deutschland. Unser Verein veranstaltet derzeit eine Wanderausstellung zum Thema psychiatrische Missbräuche, welche die unwissenschaftlichen und willkürlichen Diagnosen, die enormen Risiken und Schädigungen durch Behandlung mit Psychopharmaka sowie zahlreiche weitere Aspekte umfasst (siehe auch www.kvpm.de), um die Öffentlichkeit über diese Missstände aufzuklären und Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen.

Andreas Quitt
KVPM Deutschland e.V.


Anmerkung: Bei dem Verein KVPM handelt es sich um eine Organisation der Scientology Church, die auch über "Einsatz für Kinder" agiert.

20. März 2008
Väteraufbruch startet Aktion gegen Entfremdung

Kennt Ihr das? Ihr wollt auf die Gefahr der Eltern-Kind-Entfremdung durch die gängige Familienrechtssprechung hinweisen und schildert Euren eigenen Fall. Euch wird zwar Mitgefühl und Verständnis entgegengebracht, aber ein Reformbedarf wird nicht gesehen. Motto: "Nur ein tragischer Einzelfall."

Natürlich ist es ein Einzelfall. Doch die Summe vieler Einzelfälle zeigt sehr deutlich, dass an der familienrechtlichen Praxis offensichtlich etwas nicht stimmt. Wir alle wissen das, nur wird es zu häufig wie oben beschrieben zur Seite geschoben.

Der Väteraufbruch für Kinder und die PAS-Eltern möchten zeigen, dass Entfremdung kein Einzelfall, sondern ein Massenphänomen ist. Deshalb bitten wir alle Betroffenen, ihre "Einzelfälle" einzutragen unter www.entfremdet.de

Vorraussetzung ist, dass seit mehr als drei Monaten kein Kontakt mehr zwischen Kind und Vater bzw. Mutter besteht und der Fall bei Jugendämtern und Gerichten aktenkundig ist.

Wir bitten alle Eltern, diese Info an Bekannte und Verwandte weiterzugeben, damit sich endlich etwas ändert!

Rainer Sonnenberger
Mitglied im Bundesvorstand
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83), Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
eMail bgs@vafk.de

18. März 2008
Nonne gesteht schwere Kindesmisshandlungen

Ich bin Autor, Journalist und stehe u.a. mit Hermine Schneider in Verbindung. Zum Thema Heimerziehung habe ich im Mai 2006 das Buch "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" veröffentlicht, das bei Books on Demand GmbH, Norderstedt (ISBN 3-8334-4780-X), erschienen ist. Dort habe ich auch mein Buch "Von der Mutter missbraucht. Frauen und die sexuelle Lust am Kind" (ISBN 3-8334-1477-4) veröffentlicht.

In einem Kapitel geht es beispielsweise um Heimkinder, die in den fünfziger und sechziger Jahren - bis Anfang der siebziger Jahre - insbesondere in christlichen Heimen schwer misshandelt wurden (so beispielsweise im Eschweiler Kinderheim St. Josef und Kinderheim St. Hedwig in Lippstadt). Im Fall St. Hedwig liegen mir zwei eidesstattliche Erklärungen von Betroffenen vor, die versichern, von der damaligen Kinderärztin mittels Injektionen im Genital - und Blasenbereich misshandelt worden zu sein.

Es waren insbesondere Nonnen - nicht alle -, die, wie zahlreiche Betroffenenberichte in diesem Buch aufzeigen, im Namen Gottes Heimkinder prügelten, malträtierten, quälten, erniedrigten und entwürdigten, um ihnen Disziplin, Gehorsam, Fleiß, Sauberkeit, Unterordnung und den Glauben an ihren Gott aufzuzwingen. Die "Bräute Jesu Christi" gehörten Schwestern-Orden an wie beispielsweise der "Ordensgemeinschaft der Armen Dienstmägde Jesu Christi" in Dernbach, dem "Orden der Hedwigschwestern" in Berlin und dem "Paderborner Vincentinerinnen-Orden".

Nicht nur in früheren Jahrzehnten wurden Heimkinder gequält, sexuell missbraucht und gedemütigt. Ich beschreibe auch zahlreiche Fälle aus den 90er Jahren - beispielsweise schwere Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Freiheitsberaubung im St. Joseph-Haus in Seligenstadt (1992), St. Josef-Stift in Eisingen bei Würzburg (1995), Don Bosco-Internat in Bendorf bei Neuwied (1995) und St. Kilian in Walldürn bei Mosbach (1995). Und ich beschreibe einen Fall aus Anfang 2001 (Außenwohngruppe des Vereins Lebensgemeinschaft Meineringhausen in Frankenberg - nähe Marburg) und einen weiteren Fall aus Anfang 2006 (Kinderheim Martinshof in Wachtberg bei Bonn).

Im Buch enthalten ist auch ein Interview, das ich mit einer Nonne vom "Orden der Armen Dienstmägde Jesu Christi" geführt habe. Die Nonne berichtet ganz offen und ehrlich, wie "im Namen Jesu Christi" Kinder in einem katholischen Heim, in dem sie arbeitete, körperlich und seelisch gequält, gedemütigt, bestraft wurden. Mit dem Straf- und Unterdrückungsinstrument "Gott", so die Nonne, wurde den Kindern Gehorsam, Willigkeit, Anpassung und Unterwerfung abverlangt. Sie selbst bekennt sich dazu, Kinder auf das Schwerste misshandelt zu haben.

Es würde mich freuen, wenn Sie die Möglichkeit haben, auf das Buch hinzuweisen.

Alexander Markus Homes


17. März 2008
15 bis 30 Hilfeersuchen pro Woche

Wir erhalten in der Woche zwischen 15 und 30 Hilfeersuchen nur aus der Kindesentzugsszene – das heißt – überwiegend Fälle, in denen Jugendämter Kinder ohne nachvollziehbare Gründe aus ihrem gewohnten Umfeld genommen haben. Entweder auf Grund von Denunzierung aus Schule und Kindergarten oder auf Grund von politischem Einfluss.

Unsere Erkenntnis, die Methoden der Jugendämter werden immer dreister, die Akten der Jugendämter sind immer öfter gefälscht, Gutachten wurden meist als Gefälligkeitsgutachten erstellt oder ohne fundierte Recherche oder einfach nur, weil sie aus dem Kreis des organisierten Kindesentzuges im Verteiler den Geldfluss aufrechterhalten wollten (GWG) und noch viele mehr.

Die Opfer sind immer die Kinder und die Eltern meist verzweifelt und hoffnungslos gegen eine Justiz, die durch Rechtsbeugung und bewusster Unterstützung dieser kriminellen Machenschaften die Eltern ihrer Grundrechte beraubt. Der Kreis der Jugendämter und der angegliederten Organisationen wie Gutachter, Verfahrenspflegschaften, Jugendheimeinrichtungen der Liga der freien Heilfürsorge haben hier einen straff organisierten Kreis aufgebaut, in dem es letztlich um eine nicht unerhebliche Summe an Geldern geht, die zur Verteilung anstehen. Eine Kontrolle ist nicht vorhanden bzw. wird zum eigenen Vorteil ausgeübt.

Verfassungsbruch durch den Gesetzgeber ist aber nicht nur hier gang und gäbe. Die Anzeichen des organisierten Verbrechens durch die Justiz ist in der Finanzgerichtsbarkeit noch eklatanter, denn hier werden noch systematischer Existenzen bewusst vernichtet und die kontrollierte Gewaltenteilung offen ausgehebelt.

Darum ist es wichtig, sich zu organisieren.

Hans-Jürgen Bell
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Curare e. V.

Mittwoch, 4. März 2009

Runder Tisch

26. November 2008
Runder Tisch als "kleine Wahrheitskommission"

„Warum hat man mir das angetan? Warum wurde ich 17 Jahre lang eingesperrt?“ Diese Fragen kommen nur schwer über die Lippen des ehemaligen Heimkindes Richard Suckert. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Bildung eines Runden Tisches beschlossen, den Vorsitz übernimmt die ehemalige Bundestagsabgeordnete Antje Vollmer, dafür hat sie Lob vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert bekommen: „Das ist eine schwierige Aufgabe.“

Bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses berichteten ehemalige Heimkinder über sexullen Missbrauch, Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen, sie sprachen über ein „dunkles Kapitel deutscher Sozialgeschichte“. Auch die Verweigerung von Bildung sei eine Menschenrechtsverletzung.

Die hat auch Wolfgang Focke in einem nordrhein-westfälischen Kinderheim erfahren: „Das Lesen habe ich mir selbst beigebracht. Schreiben kann ich immer noch nicht.“ Man habe seine Jugend „kaputt gemacht und seine Seele zerstückelt“.

Seine Ausführungen liest er von einem Blatt Papier ab, vom Petitionsausschuss fordert er die Bildung eines Fonds, in den alle betroffenen Träger und Einrichtungen, Kirchen, Firmen, die von Heimkinderarbeit profitiert haben, und der Staat einzahlen sollten. Jedem ehemaligen Heimkind stehe Schmerzensgeld und eine Zuzahlung zur Aufstockung geringer Renten zu.

Über zwei Jahre hat sich der Petitionsausschuss mit dem Thema „schwarze Pädagogik“ in Kinderheimen während der 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahre beschäftigt, der Bundestagspräsident nennt es „ärgerlich“, dass es so lange gedauert habe, Antje Vollmer stuft den Runden Tisch als „kleine Wahrheitskommission“ ein, die nun vier Schritte gehen müsse: 1. Den Betroffenen genau zuhören, 2. Die damalige Heimerziehung einordnen und vergleichen, 3. Mit Wissenschaftlern zusammenarbeiten und 4. Lösungsvorschläge erarbeiten.

Für Richard Suckert steht fest: "Wir brauchen nicht zu lügen. Wir sagen die Wahrheit."

27. November 2008
Offener Brief

Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer,

der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern nach über zweijähriger Beschäftigung mit dem Thema die Bildung eines Runden Tisches beschlossen, Sie sind die Schirmherrin und haben für die künftige Arbeit vier Schritte genannt. Der erste sei, den ehemaligen Heimkindern genau zuzuhören.

Das mache ich als Redakteur seit über einem Jahr. Damals flatterte mir ein Strafantrag der Aachener Staatsanwaltschaft gegen elf ehemalige Heimkinder auf den Schreibtisch. Bezichtigt wurden sie des versuchten Betruges. Dahinter steckte ein katholischer Orden, der bis heute nicht einmal zu einer Entschuldigung bei ehemaligen Heimkindern bereit ist. Mit diesem Strafantrag erlitt die Staatsanwaltschaft eine Bauchlandung.

Die dritte große Strafkammer des Landgerichtes Aachen unter Vorsitz von Richter Wilke prüfte jeden Einzelfall und kam zu dem Ergebnis, dass manche Schilderungen ehemaliger Heimkinder übertrieben sein mögen, aber es sei so viel Zeit vergangen, dass eine stichhaltige Überprüfung nicht mehr möglich sei. Vom Vorwurf des versuchten Betruges wurden die elf Heimkinder befreit. Die Kosten des Verfahrens trug der Steuerzahler.

Als ich mich mit diesem Fall beschäftigte, machte ich zum ersten Mal die Erfahrung, dass meine Fragen wohl in irgendeinem Papierkorb verschwanden. Das sollte so bleiben. Ende 2007 bekam ich eine 31-seitige Petition an das Europäische Parlament. Dabei ging es um ein Mädchen, das seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt. Die Eltern aus Mönchengladbach sind seither verzweifelt bemüht, ihr Kind wieder zu bekommen.

Der Oberbürgermeister von Mönchengladbach verweigerte ein Gespräch, die Einrichtung, in der dieses Mädchen lebt, schickte mich von Pontius zu Pilatus, die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär versprach zwar Hilfe, aber dann reagierte sie nicht mehr. Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen zollte mir in einem persönlichen Brief Respekt, als ich ihr weitere Informationen zukommen lassen wollte, bekam ich meine Post ungelesen zurück. Als ich deswegen nachhakte, wurde eine Mauer des Schweigens errichtet.

Diese Eltern aus Mönchengladbach haben inzwischen vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf obsiegt, das ist fast schon wieder ein halbes Jahr her. Das Mädchen ist immer noch in diesem Heim…

Anfang des Monats war ich für ein paar Tage in Holzen bei Holzminden. Dort gab es von 1955 bis 1972 ein Kinderheim, in dem so entsetzliche Dinge geschehen sein müssen, dass sie kaum noch zu fassen sind. Ich gewann das Vertrauen ehemaliger Heimkinder, ein Kollegen zog mit mir an einem Strang. Dieser Satz eines ehemaligen Heimkindes war typisch: „Ich will kein Geld von der Kirche. Was die mir angetan haben, können die nie wieder gut machen.“

Es war an einem Sonntag in diesem Oktober, als mich ein ehemaliges Heimkind anrief. Dieser Anrufer ist inzwischen 68 Jahre alt. Doch er leidet immer noch unter Schlafstörungen. Wenn er die Augen zumacht, hat er mir berichtet, sieht er immer noch die Erzieherin vor sich, die ihn damals gequält hat.

Dazwischen gibt es Sonntagsreden. In Niedersachsen existiert mittlerweile eine Studie über Kinderheime zur damaligen Zeit. Sofort bin ich auf einen konkreten Fall angesprochen worden. Als ich deshalb an die Landesbischöfin Dr. Käßmann schrieb, geschah, was immer geschehen ist: Es gab keine Antwort.

Geantwortet hat mir dagegen die Caritas. Das Berliner Büro versicherte mir im Juni 2008, dass jede meiner Fragen beantwortet werde. Das muss ich wohl zu wörtlich genommen haben…

Sehr geehrte Frau Vollmer, da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages das Thema öffentlich gemacht hat, mache ich auch diesen Brief öffentlich. Vielleicht werfen Sie einmal einen Blick auf meine Seiten http://kinderinheimen.blogspot.com. Dort finden Sie Informationen in Hülle und Fülle. Außerdem gibt es von mir die Broschüre „Böse Kinder kommen in böse Kliniken“, erschienen bei http://stores.lulu.com/hwilmers.

Ich bin übrigens nicht in einem Heim aufgewachsen, sondern in einer großen Familie…

4. Dezember 2008
Presseerklärung der Grünen

Zufrieden zeigen sich Bündnis 90/Die Grünen über den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages, in dem das Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in Heimen zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist, anerkennt und zutiefst bedauert wird.

"Damit", so die sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, "ist mit dem Runden Tisch ein großer Schritt getan, um den Heimkindern späte Gerechtigkeit zu Teil werden zu lassen. Die Anerkennung dieses Leids und Unrechts wird ein bedeutsames Signal an die Opfer, in die Gesellschaft hinein und an die Träger und ehemaligen Träger der Heime sein."

In einer Petition ehemaliger Heimkinder an den Bundestagspräsidenten war über seelische und körperliche Misshandlungen berichtet worden. Sie beschrieben ausgeklügelte Strafsysteme und berichteten von lückenloser Überwachung rund um die Uhr. Die Schulbildung wurde zugunsten von Arbeitseinsätzen vernachlässigt und die geleistete Arbeit gar nicht oder nur in geringem Umfang entlohnt. Die Einweisung in die Heime erfolgte häufig unter Angabe von Gründen wie Arbeitsbummelei, sittliche Verwahrlosung oder Herumtreiberei aufgrund von Denunziation. Die historische Aufarbeitung ließ lange auf sich warten und längst noch nicht abgeschlossen.

"Hessen hat bei der Aufarbeitung dieses Leids und Unrechts eine wichtige Vorreiterrolle gespielt. Der Landeswohlfahrtsverband hat sich bereits am 5. April 2006 bei den Heimkindern entschuldigt und damit bundesweit Aufmerksamkeit erzielt. Diese Entschuldigung hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich auch andere Heimträger intensiv mit der eigenen dunklen Geschichte auseinandergesetzt haben", stellt Kordula Schulz-Asche fest.

7. Dezember 2008
Brutale Methoden als System

Ein runder Tisch soll die Misshandlungen an Heimkindern zwischen 1949 und 1975 aufarbeiten. Die brutalen Methoden hatten System, berichten Erzieher

Welt am Sonntag, 7. Dezember 2008

15. Dezember 2008
Die Leiden der Kinder von Glückstadt

Schläge, Missbrauch, Sadismus – was bis in die 70er Jahre Alltag vieler Heimkinder war, soll jetzt bundesweit aufgearbeitet werden – so hat es der Bundestag Anfang des Monats beschlossen. In Schleswig-Holstein ist man schon ein Stück weiter. Den auf Bundesebene noch einzuberufenden runden Tisch unter der Regie des Jugend- und Familienministeriums gibt es dort schon.

Tagesspiegel, 15. Dezember 2008

Dr. Antje Volmer
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages a. D.
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Herrn
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven

15. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Hiermit möchte ich Ihnen umgehend mitteilen, dass ich Ihre Zuschrift gelesen habe und Sie bitten, alles was Sie für die Arbeit des Ausschusses aus Ihrnr eigenen Erfahrungen wichtig finden, mir zuzusenden.

Sicher würde es meine Möglichkeiten bei Weitem übersteigen, für jeden Einzelfall eine gute Lösung zu finden. Aber den Betroffenen mit offenen Ohren ausführlich zuzuhören, ist der erste Schritt, dem wir uns verpflichtet haben. Die Arbeit des Runden Tisches wird beginnen, sobald alle Institutionen, die daran teilnehmen werden, ihre Vertreter benannt haben. Ich hoffe, dass das recht früh im Jahre 2009 möglich sein wird und danke Ihnen für Ihr Interesse.

16. Dezember 2008
Runder Tisch ab Januar 2009

Mit einem Runden Tisch unter der Führung der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer will der Petitionsausschuss das zwischen 1945 und 1970 erlittene Leid von über 200 000 Heimkindern aufklären. Der Runde Tisch zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der Bundesrepublik soll voraussichtlich beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge angesiedelt werden. Das sagte der CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling am Montag in Berlin. Er gehe davon aus, dass der Runde Tisch im Januar eingesetzt werde und dann seine Arbeit aufnehme.

Die Welt, 16. Dezember 2008

Berichterstattung wird hier fortgesetzt

Wann werden sie Thema?

Der Runde Tisch beschäftigt sich mit dem Schicksal von Heimkindern in den 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahren. Doch auch später hat es Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch gegeben.

Erstes Beispiel:

Auch ich wurde im Kinderheim körperlich misshandelt und im Internat sexuell misshandelt. Auch ich bin ein Opfer, das immer noch damit zu kämpfen hat, was ihm angetan wurde.

Mehr hier

Die Geschichte von Schloss und Internat

Montag, 19. Januar 2009

Jugendhilfe in der Kritik

19. Januar 2009
Betroffene werden immer jünger

Sind es vor 15 bis 20 Jahren noch gut 90 Patienten gewesen, die ihm pro Jahr vorgestellt wurden, sind es heute eher 300. "Dabei werden die Betroffenen immer jünger, elterliche Inkompetenz größer und auch der Alkoholmissbrauch im Jugendalter und die Zahl der Suizidversuche bei Mädchen steigt an." Meistens seien das aber keine Fälle psychischer Störungen, "obwohl auch die zugenommen haben". Zudem seien die Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch Verwerfungen in den Familien und durch Migration größer geworden, bei gleichzeitig mangelhaften Integrationshilfen.

Neue Westfälische, 16. Januar 2009

12. Januar 2009
Aktiver Gesetzgeber

Die erschütternden Fälle von Kindesverwahrlosung und Missbrauch haben eine Reihe von gesetzgeberischen Initiativen ausgelöst. Dazu gehören die erweiterten Vorsorgeuntersuchungen und die strengeren Führungszeugnisse.

Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sollen Missbrauchs- und Verwahrlosungsfälle mindern. (ddp) Nun soll das „Bundeskinderschutzgesetz” den Schutz der Kinder deutschlandweit verbessern.

Der Westen, 12. Januar 2009

30. Dezember 2008
EU-Kommission will genau hinschauen

Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich nach einem Traum vom Jugendamt aufgewacht? Deutsche Sorgerechtsfälle erregen im Ausland immer mehr Aufmerksamkeit, Jaques Barrot versichert als Vizepräsident, dass die EU-Kommission „besonders heikle Fälle mit außerordentlicher Genauigkeit verfolgt“. Schon fällt das Scheinwerferlicht auf Bamberg. Dort soll ein Gutachter einer Mutter eine Krankheit bescheinigt haben, die es gar nicht gibt. Dennoch bekommt sie ihre Tochter nicht wieder.

Das erinnert an Mönchengladbach. Dort hat ein Elternpaar im Sommer 2008 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf einen Erfolg gegen Jugendamt und Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt erzielt. Bescheinigt werden Verfahrensfehler, kritisiert wird, dass sich Gerichtsentscheidungen an einem veralteten Gutachten orientiert haben.

Und die Tochter Jessica des Elternpaares, die seit über vier Jahren im Schloss Dilborn lebt? Ist immer noch dort. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt nämlich nach dem Motto „Der gleiche Fall - die gleiche Richterin“ reagiert. Man kennt sich: Ein Familienrichter den Gutachter der Mönchengladbacher Familie so gut, dass man sich auch bei Veranstaltungen an der Hochschule Niederrhein trifft.

Kindeswohl müsse vor Elternrecht rangieren, sagen sie mit anderen und gehen so weit, dass die Eltern ihrer Tochter Weihnachten 2008 Geschenke nicht einmal mehr persönlich im Heim überreichen dürfen. Und die Bundeskanzlerin? Die weiß nach ihren Angaben fast von nichts. Und die Bundesfamilienministerin? Die weiß ebenso viel.

Derweil werden Jessica aus Mönchengladbach immer weiter Probleme bescheinigt. Wäre das Elternhaus dafür verantwortlich, wäre das Geschrei groß, das Mädchen lebt aber in einem Heim, das alles an sich gezogen hat. Deshalb: herrscht Schweigen. Schon viel zu lange.

Und was macht der Gutachter? Der schwärzt den Verfasser dieser Zeilen als Redakteur an, wo er nur kann. Angeblich sogar bei der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach. Täte das ein Elternpaar, würde man dafür sicherlich sogar eine Krankheit finden, die es möglicherweise auch noch gibt…

15. Dezember 2008
Brutale Methoden

Das Leid, das Eltern und Kindern im Namen des “Kindeswohls“ von Jugendamtsmitarbeiter/innen angetan wird, deren Handlungsweise schon von Marcin Libicki, dem Vorsitzenden der EU-Petitionskommission in Brüssel, als “brutale Methoden“ angeprangert wurde, interessiert keinen oder wird billigend in Kauf genommen. Eine Heilung im Jugendhilfebereich des Jugendamts von innen heraus sehen wir nicht.

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9. Dezember 2008
Ein Herz für Kinder? Vielleicht: später einmal...

Portugal erschüttert ein Missbrauchsskandal, in Wien wird ein Junge nach Rumänien zurück geschickt, obwohl das Gericht noch gar nicht entschieden hat, wo der Elfjährige zukünftig leben soll, im Schwarzwald sinnt man darüber nach, warum Jugendämter einen schlechten Ruf haben und in Niedersachsen hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern auf den Weg gebracht.

Zur gleichen Zeit meldet sich ein Sechsjähriger aus Norddeutschland bei einer Spendenaktion und wünscht sich einen Schokoladen-Weihnachtsmann, irgendwo auf der Welt sitzt jemand und stellt Kinderpornografie ins Netz, wogegen der Polizei in einigen Wochen sicherlich wieder ein großer Erfolg gelingen wird. Verhaftet werden: Polizeibeamte, Ärzte, Lehrer, Angestellte und Arbeiter. Denn: Diese Welt hat die Seuche - und feiert einmal im Jahr dagegen den „Tag der Menschenrechte“.

„Lasset die Kindlein zu mir kommen“ gilt nicht einmal mehr Heiligabend, denn in Mönchengladbach haben sie resigniert: Dort zu Stadt ist man in den Kindertagesstätten schon froh darüber, dass man die Kleinen noch sauber und trocken halten kann, für alles andere fehlt das Geld, das einige Städte ein paar Kilometer weiter zwar noch haben - aber die pfeifen inzwischen auf das Kreisjugendamt. Zu teuer, sagen sie.

Auf den Schreibtischen des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments stapeln sich derweil die Beschwerden über deutsche Jugendämter und einige rufen immer lauter: „Abschaffen!“ Wenn einem nichts mehr einfällt, fällt einem eben nichts mehr ein, obwohl: Immer noch gibt es Behörden, denen es an Einfallsreichtum nicht mangelt. Die lassen sich so was einfallen: Eine noch nicht einmal Einjährige müsste ein paar hundert Meter zu ihren Eltern getragen werden, die alle 14 Tage auf ihr Kind warten. Da bestehe höchste Traumatisierungsgefahr, hat dieses Jugendamt wahrscheinlich eine Gefahrenquelle weltexklusiv.

Die Aktion „Ein Herz für Kinder“ ist in diesen Tagen 30 Jahre alt geworden und schon im Greisenalter. 15 Millionen Euro sind nur noch ein Tropfen auf den heißen Stein einer Welt, in der die Schwachen einen Stempel bekommen: „Almosen ja, Zukunft vielleicht später einmal“. Wie heißt es doch so schön: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“. Das kann man gar nicht früh genug begreifen.

2. Dezember 2008
Therapeut ruft zu Mahnwache auf

Der Fall ist kompliziert. Von Gerichten, Gutachten, Befangenheitsantrag und jetzt öffentlicher Mahnwache ist die Rede. Und immer geht es und bleibt die Frage: Was tut dem Kind gut?

Das Kreisjugendamt Borken mit seiner Nebenstelle Gescher jedenfalls wird am kommenden Donnerstag im öffentlichen Fokus stehen. Denn der Gescheraner Psychotherapeut und Diplom-Psychologe Ferdinand Hadasch hat zu einer Mahnwache aufgerufen.

Westfälische Nachrichten, 1. Dezember 2008

1. Dezember 2008
Halle: Verwaltung gesteht Fehler ein

Heiß her ging es am Freitagabend im Intercity-Hotel in Halle-Neustadt. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hatte Träger und Verwaltung zu einer Diskussionsrunde eingeladen, um über die allgemeine Situation der Jugendhilfe in der Saalestadt, das Fachkonzept und insbesondere die umstrittene Dienstanweisung, mit der Heimkinder vorrangig zurück in ihre Familien geschickt werden sollten und mit der die Stadt Halle (Saale) bundesweit für Schlagzeilen sorgte, zu debattieren. Dabei hat die Stadtverwaltung erstmals öffentlich Fehler eingestanden.

Halle Forum, 1. Dezember 2008

28. November 2008
Sexuellen Missbrauch verhindern

„Kinder und Jugendliche müssen ganz besonders vor Straftaten – insbesondere vor Sexualdelikten – geschützt werden. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, dass solche Taten oft traumatisierende und lang anhaltende Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Kinder haben. Deshalb muss alles getan werden, um solche Taten zu verhüten. Häufig suchen sich Täter mit pädophilen Neigungen gezielt Arbeits- und Beschäftigungsfelder im Umfeld von Kindern. Künftig wird daher allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die relevanten Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Denn nicht selten sind Täter, die wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch straffällig werden, bereits zuvor wegen anderer Sexualstraftaten wie beispielsweise dem Herunterladen von Kinderpornographie zu geringeren Strafen verurteilt worden. Mit dem erweiterten Führungszeugnis stellen wir sicher, dass sich potenzielle Arbeitgeber über sämtliche Vorverurteilungen wegen Sexualdelikten informieren können und gewarnt sind. So können sie verhindern, dass Bewerber mit einschlägigen Vorstrafen im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden“, sagte Zypries.

Neue Juristische Wochenschrift, 26. November 2008

20. November 2008
Viel verändert

Was hat sich in den vergangenen 19 Jahren seit der Kinderrechtskonvention verbessert?

Im sozialen Bereich hat sich viel verändert. Es sind zahlreiche neue Kinderbetreuungsstätten, Auffangstrukturen und spezialisierte Heimeinrichtungen entstanden, in denen Kinder mit Lernbehinderungen oder psychischen Problemen behandelt und therapiert werden können.

Luxemburg Wort, 20. November 2008

13. November 2008
Höchst sensibel

Bei Verdachtsmomenten auf Kindesmisshandlung reagieren Ärzte und Behörden nach dem Fall Luca und dem Inzestfall von Amstetten höchst sensibel. Die 29-jährige Sandra Wiesinger geriet so durch mögliche Überreaktionen von Kinderärzten des Klinikums Amstetten in einen Existenz bedrohenden Teufelskreis.

Kurier, 29. Oktober 2008

24. Oktober 2008
Weniger Geld für offene Kinder- und Jugendarbeit

In der Kinder- und Jugendhilfe im Bezirk Mitte geht die Angst um. Grund: ein Haushaltsloch im Etat. Dem Bezirk fehlen für das kommende Jahr rund 400 000 Euro für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das könnte bedeuten, dass zehn bis zwölf Stellen gestrichen werden müssten. Die Folge: Bis zu drei Jugendeinrichtungen könnten komplett geschlossen werden.

Hamburger Abendblatt, 24. Oktober 2008

13. Oktober 2008
Jugendhilfe in Rostock: Funktioniert auch nicht

Versprochen: Fragen werden nicht gestellt. Rostock gibt im Jahr 29 Millionen Euro für die Jugendhilfe aus. Das ist eine Steigerung seit 1995 um 80 Prozent. Mit einem Babyboom, der im Laufe der Zeit für eine steigende Kinderzahl gesorgt hat, kann dieser Anstieg aber nicht erklärt werden.

Immer noch versprochen: Fragen werden nicht gestellt. Zurzeit blättern die Stadtmütter und Stadtväter in einem Bericht mit einem Satz wie ein Peitschenhieb: „Es fällt schwer, die ausgewiesenen Aufwendungen als Ausdruck tatsächlicher Aufwendungen zu werten.“ 380 Seiten umfasst dieser Bericht. Das Urteil ist vernichtend: „Der Ressourcenverschleiß an Zeit, Geld und Personal ist hoch und die Ergebnisse sind suboptimal.“ In einigen anderen deutschen Städten sind sie nicht einmal das.

Weiter versprochen: Fragen werden nicht gestellt. Verfasser des Berichtes ist mit Jochen Rößler ein SPD-Politiker, der in Schwerin als Sozial- , Finanz- und Kulturdezernent gearbeitet hat. Die Arbeit an dem Bericht über die Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern hat er 2007 begonnen. Mit der Personaldecke haben die Mängel in der Jugendhilfe nichts zu tun, stellt er fest. Es liegt: sozusagen am Material.

Versprochen ist versprochen: Fragen werden nicht gestellt. Das Geld für die Jugendhilfe kommt laut Rößler nicht dort an, wo es ankommen soll. Offenbar finden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kanäle für einen effektiven Geldstrom nicht. Möglich ist sogar: Einige Bedienstete wissen nicht einmal, wie sie solch einen Kanal finden können.

Da erübrigen sich Fragen: Eins ist perfekt bei der Jugendhilfe. Nämlich: das Durcheinander. Besonders im Jugendamt. Jedes Konzept ist gleich wieder über den Haufen geworfen worden. Älter werden junge Leute bekanntlich wie von selbst und irgendwann ist die Jugendhilfe für sie nicht mehr zuständig…

Von der Bildfläche verschwinden Kinder und Jugendliche am schnellsten, wenn man sie in Heime steckt. Das passiert in Rostock doppelt so schnell wie in anderen Städten dieses Bundeslandes - und schon sind 22,3 Millionen Euro des Jugendhilfe-Etats weg.

Auf diesen Bericht reagieren will der Jugendhilfeausschuss mit: unbequemen Fragen an das Jugendamt. Die Ausschussmitglieder müssen sich beeilen, denn auch die Verwaltung will reagieren. Mit: 3,5 Millionen Euro weniger für die Jugendhilfe.

Motto: Wenn das Geld schon nicht dort ankommt, wo es ankommen müsste, dann geben wir es einfach nicht mehr aus.

Nun versteht sicherlich jeder: Fragen werden nicht gestellt…

Referat der Religions-Pädagogin Christa Schudeja in der Evangelischen Akademie Bad Boll, 24. November 2007
Auslandsprojekte der Jugendhilfe

Referat zur Tagung „Umerziehung“

Für die Einladung bedanke ich mich und begrüße es sehr, dass Herr Schäfer die Initiative ergriffen hat, auf die Erscheinungen der schwarzen Pädagogik in der Kinder- und Jugendhilfe mit dieser Tagung zu reagieren.

2006 ließ ich mich auf ein berufliches Abenteuer ein. Das Individualpädagogische Projekt des Martinswerkes Dorlar e.V. in Rumänien, reizte mich, da ich hier meine langjährigen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit, mein therapeutisches Wissen und meine Landes- und Sprachkenntnisse in Rumänien einbringen konnte. 2002 war ich auf einer Solotour durch die östlichen Grenzländer in Nordrumänien hängen geblieben und hatte die als rückständig bezeichnete Region Maramuresch kennen und lieben gelernt.
Die Konzeption des Martinswerkes – Leben ohne Konsum, einfach aber herzlich – sprach mich an. Genauso hatte ich es selbst erlebt.
Was ich allerdings in den Dörfern um Sighisoara vorfand, hatte mit dem Versprechen nichts mehr zu tun. Es handelte sich hier um ausgelagerte Heimplätze des Martinswerkes. Meine Kritik vor Ort wurde abgewehrt und ich kündigte. Durch Gespräche mit ehemaligen Mitarbeitern in Auslandsprojekten wurde ich ernüchtert. Hinter den viel versprechenden Offerten der Betreiber steht ein knallhartes Geschäft, wie das auch der Bericht am 3.4. 07 bei Frontal21 verdeutlicht hat.

Professor Paetzold von der Fachhochschule für in Cottbus äußert sich wie folgt:

„Von den ganzen Auslandsprojekten, die ich im Lauf der Zeit kennen gelernt hatte, waren (subjektiv geschätzt) 90% unsolide und fachlich nicht verantwortbar und ausschließlich dazu da, den Projektleitern als Gelddruckmaschine zu dienen. 2 (kleinere) konnte ich besuchen, bei denen es wirklich Sinn machte, hier führten aber die Betreuer selbst die Projekte in Deutschland weiter und zu einem guten Ende.“

Die ehemals kleineren und engagierten Projektbetreiber sind von den großen Anbietern längst verdrängt und die so genannten „Sozialferien“ bezahlen Jugendämter nur noch selten. Inzwischen laufen die Geschäfte aber weiter, vorrangig über Kinder- und Jugendpsychiatrien, die Auslandsprojekte als Bestandteil der Therapie verkaufen und über die Jugendgerichtshilfe, die Intensivtäter zwangsweise ins Ausland abschiebt.

Das Martinswerk werkelt noch

Es ist nun schon ein Jahr her, dass die Auslandsmaßnahme des Martinswerkes Dorlar e.V. in die öffentliche Kritik geriet. Angeprangert wurde u.a. die Ausbeutung der Bauern in Rumänien, bei denen die Kinder und Jugendlichen aus Deutschland für 250€ im Monat untergebracht und versorgt wurden. Nachzulesen im SPIEGEL 44/2006

Die Martinswerkelei in Rumänien

Laut Prospekt ist die Maßnahme für Kinder und Jugendlichen gedacht, die in den bestehenden Maßnahmen nicht erreicht werden konnten, nämlich Schulverweigerer, Wegläufer, stark Verhaltensauffällige und emotional Deprivierte.

Neben Schulunterricht hat das untergebrachte Kind oder der Jugendliche auch noch Zeit zur Freizeitgestaltung, „nachdem er alle Pflichten erledigt hat: die Pflege der Felder, der Gärten und des Viehs“. Die Kinder und Jugendlichen werden auf den Höfen regelmäßig (2 mal pro Woche) besucht, so heißt es im Werbeprospekt des Martinswerkes für die Jugendämter.

Ich ging davon aus, Kindern und Jugendlichen durch eine Auszeit neue Perspektiven zu eröffnen, so wie es diese Maßnahmen fast alle versprechen. Ich meinte dort übersättigte konsumorientierte Jugendlichen vorzufinden, denen es gut täte, wenn sie den Kohleofen anheizten, statt an der Heizung zu drehen und die Schippe in die Hand zu nehmen, um den Schnee vom Hof zu schaufeln. Doch da hatte ich mich gewaltig geirrt. Vor Ort fand ich zwei Sonderschüler vor, die durch das regelmäßige Ausmisten der Ställe diszipliniert werden sollten. Ein entwicklungsgestörter17jähriger Junge aus Lünen, der vor der Maßnahme drei Monate in einem Keller gehaust, wies starke psychische Störungen auf und drohte mit Selbstmord, wenn er nicht zurück dürfte. Ein depressiver 14jähriger Junge wurde von seinem liebevollen arbeitslosen Pflegevater mit dem Stock geschlagen, weil er den Teppich nicht ausklopfen wollte und kurz darauf wurde ihm ein Kehrblech hinterhergeworfen. Er flüchtete vom Hof und suchte beim Dorfpfarrer Schutz. Diese Gewaltanwendungen waren für die Mitarbeiter des Martinswerkes kein Anlass den Jungen aus der Familie zu nehmen. Ein 15jähriger Junge aus Köln, zuvor im Martinswerk untergebracht, hatte sich den Aufenthalt in Rumänien mit einem üblen Streich eingehandelt: Er war mit dem Auto einer Erzieherin in Dortmund über die Autobahn gerast und daraufhin in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Mühlhausen in Thüringen gebracht worden. Dort stellte man ihn vor die Wahl: weiterer Psychiatrieaufenthalt oder Arbeiten auf dem Bauernhof in Transsylvanien.

So werkelten nun diese Jungs in Ställen und auf Feldern, um sich frei zu werkeln. Sie wurden danach beurteilt, wie sie ihre Aufgaben erfüllten und das hieß, die von den Bauern angeordneten Tätigkeiten mittaten. Sie gaben sich Mühe, denn sie alle wollten so bald als möglich nach Deutschland zurück, bis auf den leicht behinderten C. aus Leipzig, denn der hatte nach drei Jahren keinen Kontakt mehr nach Deutschland.

Das Schweigen der Ämter

„Gegen so einen großen Träger kommen sie nicht an“, riet mir ein Anwalt in Düsseldorf, den ich die Missstände schilderte. „Gehen sie an die Öffentlichkeit“, so seine Empfehlung. Meine Kritik hatte ich zuvor sowohl dem Leiter des Martinswerkes Herrn Has, als auch der Erziehungsleitung, Herrn Vogelheim mitgeteilt. Auf meine telefonische Nachfrage bei Herrn Has erfolgte keine Reaktion. Da leitete ich die Kritik an das Familienministerium weiter, mit dem ich zuvor Kontakt aufgenommen hatte. Auch da erhielt ich keine Antwort. Der Journalist und Autor Peter Wensierski nahm sich der Sache an und auf seinen Artikel im SPIEGEL im Oktober 2006 reagierte das Ministerium nur zögerlich. Mir wurde mitgeteilt, dass man nicht wüsste, um welches Martinswerk es sich handelte und dass das Ministerium nicht zuständig sei. Inzwischen hatte ich auch alle zuständigen Landesjugendämter schriftlich informiert und nur von Leipzig eine Rückmeldung erhalten.

Das Martinswerk und sein Netz-Werk

2005 wurde in Rumänien ein eigener Arbeitskreis Deutscher Jugendhilfeeinrichtungen gegründet, nachdem die Träger aus Deutschland in Rumänien in die öffentliche Kritik gerieten. Die Sache war aber schnell vom Tisch, man machte Fassadenpflege und Vizekonsul Münch wurde in den Arbeitskreis mit eingebunden. 2006 gehörten u.a. zum Arbeitskreis: Kinderheim Haus Wildfang, die Evangelische Gesellschaft Stuttgart, das Kap-Institut, die Life-Jugendhilfe und Bert Schumann mit seinem Projekt Maramuresch in Nordrumänien. Der ehemalige Mitarbeiter der Diakonie lässt – laut Prospekt - seelisch kranke Kinder ab 11 Jahren zwangsarbeiten und als Strafmaßnahme setzt er diese schon mal 30 km weit vom Standort aus oder ließ sie in polizeiliches Gewahrsam nehmen. Dies schilderte Bert Schumann in einer Mitgliederversammlung, an der auch Herrn Münch teilnahm, der sich heute daran nicht mehr erinnern kann. Wie mir ein Junge aus dem Jugendhof Werkschule Cund, den man für einige Wochen zu Schumann nach Nordrumänien schickte, im Herbst 2006 berichtete, bekam Herr Schumann auch „Leute aus dem Boxcamp“ zu Besuch. Den Jugendhof Werkschule Cund empfahl - schön bebildert – noch im April 2007 Herr Kannenberg als „Sondermaßnahme“ auf seinen Internetseiten. Zeitgleich hatte die Werkschule ein interessantes Jobangebot offeriert: man suchte einen Mitarbeiter zur Betreuung eines 15-jährigen geistig behinderten Jugendlichen in Rumänien.

Die Werkschule ließ sich 2007 vom rumänischen Fernsehen mit einem Bericht “Isoliert in Rumänien“ in Szene setzen. Es wurden ehemals drogenabhängige Jugendliche gezeigt, die im ärmlichen Dorf Cund ein neues Leben in der Werkstatt von Schäfers beginnen, indem sie für ihn arbeiten.
Zum Netzwerk des Martinswerkes in Deutschland gehört auch die Justiz. In seiner Offerte für das Island-Projekt macht das Martinswerk deutlich, dass zur Klientel Jugendliche gehören, die von ihrem Jugendrichter die Auflagen bekommen haben, am Jugendhilfeprojekt teilzunehmen.

Empfehlungen für die Maßnahme in Rumänien gab auch die Ökumenische Kinder- und Jugendpsychiatrie Mühlhausen in Thüringen, mit denen das Martinswerk eng zusammen arbeitete und in die fast alle Teilnehmer zuvor eingewiesen wurden.

Die lukrativen Therapie-Werkstätten

Es lässt sich mit der Hilflosigkeit der Behörden gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die Verhaltessauffälligkeiten zeigen, zu Suchtmitteln greifen oder sich prostituieren, gut Geld verdienen. So werden verschiedene „heilsame Therapieangebote“ offeriert, die letztlich die Grundproblematik leugnen. Es wird am „Problemkind“ gewerkelt und nicht an den Ursachen, welche die Problematik hervorriefen. Therapien werden ersetzt durch Arbeit, Einöde, Isolation oder Sport. So kommt der drogenabhängige Jugendliche beim Martinswerk nach Island zur Entgiftung und erhält ein „stark strukturiertes, arbeitspädagogisch ausgerichtetes Programm“. Er kommuniziert dort „teilweise in englischer Sprache, denn diese „sprachliche Barriere ist erwünscht, da sie ihm die Möglichkeit zur Diskussion mit den Pflegeeltern über die Notwendigkeit der gestellten Aufgaben“ erschwert. „Der Alltag auf der Farm wird durch die Bewirtschaftung der Farm gesteuert“, so im Prospekt formuliert. Die Einöde wird als Mittel zur „Selbstbesinnung“ und „Bearbeitung von Reizüberflutung“ verkauft. Die „einfachen Verhältnisse“ mit denen viele Betreiber werben, sind billige Unterkünfte, welche die Kosten niedrig halten. Die Ausnutzung der Jugendlichen als Arbeitskraft – tägliche Arbeitseinsätze -wird zur berufsvorbereitende Maßnahme deklariert. So ließ sich Schumann in der Maramuresch sein Haus mit der Arbeitskraft der Kinder ausbauen. Ich erlebte zwei Jugendliche im Herbst 2006, als sie an einem Samstag beim Ausbau des Hauses seines Vorarbeiters, Herrn Budai, im Dorf Ieud eingesetzt wurden. Sie kamen aus Leer und Dresden.

Warum wir „Problemkinder“ brauchen

Das Martinswerk fühlt sich dem „christliche Menschenbild“ verpflichtet, indem es – laut Prospekt - den jugendlichen Menschen „mit allen seinen Fehlern“ anzunehmen bereit ist. Die Minderjährigen werden als fehlerhaft erklärt – also nicht richtig. Die Schuld für das Versagen von Erziehung und Gesellschaft wird auf den Heranwachsende geschoben, indem er zum „Problem“ erklärt wird.
Entwicklungsstörungen, Suchtverhalten und Verhaltensauffälligkeiten sind aber nicht deren Schuld. Sie stehen immer mit erzieherischen Missgriffen in Zusammenhang. Die schwarze Pädagogik aber geht davon aus, dass der junge Mensch aus „bösem Willen“ gegen die Weisungen Erwachsener handle und leitet das Recht daraus ab, ihn zu sanktionieren.

Das Modewort „Problemkids“ zeigt die ganze Hilflosigkeit der Helfer auf. Die Pädagogik stellt sich eine Bankrotterklärung aus, wenn sie Heranwachsenden eine so genannte „letzte Chance“ einräumt, die als Vorwand dient, um sich über Menschenrechte und Menschenwürde hinwegzusetzen. Zwangsausweisung ins Ausland oder Wälzen in Gülle und weitere Misshandlungen, wie sie in der Jugendhilfeeinrichtung von Lothar Kannenberg stattfanden, werden damit gerechtfertigt.

Es sind vorwiegend Kinder und Jugendliche, von meist überforderten Eltern, überlasteten Müttern oder aus kaputten Familien, die im Hartz-IV-Land am Existenzminimum leben, verschuldet, gedemütigt von Behörden oder suchtkrank. Aber es sind eben auch ungewünschte und ungeliebte Kinder, die beispielsweise in neuen Familienkonstellation keinen Platz mehr finden, weil sie unbequem werden. So werden sie, weil sie den Erwartungen nicht entsprechen, oft wie ein fehlerhaftes Kaufobjekt reklamiert und abgegeben. Soziale Verwahrlosung trifft heute Familien aus allen sozialen Schichten.

Ob Werkeln und Stallmisten in Rumänien, Überlebenstraining im heruntergewirtschafteten Siebenbürger Pfarrhaus oder Zwangsboxen in Hessen – die Therapieangebote sind vielfältig und erfolgreich - zumindest für die Taschen der Betreiber.

Welche Maßnahmen im Ausland können Sinn machen?

(Hier einige Vorschläge, für zeitlich begrenzte Reiseprojekte oder Praktika )

1.Es handelt sich um Jugendliche, die keine psychischen Störungen aufweisen.
2.Es handelt sich um ein Reiseprojekt, welches eine wirkliche Reise ist, also sich über einen überschaubaren Zeitraum erstreckt.
3.Die Erlebnisse finden später im Umfeld des Jugendlichen Beachtung, beispielsweise durch eine Ausstellung.
4.Die Betreuungsperson ist eine feste Bezugsperson, welche vorher, während der Reise und auch nachher den Jugendlichen betreut.
5.Während der Zeit der Reise wird mit der Herkunftsfamilie intensiv gearbeitet, bzw. diese wird direkt oder indirekt in die Vorbereitung und Nachbereitung mit einbezogen.
6.Es handelt sich um Praktika bei gemeinnützigen Organisationen, über die der Jugendliche Nachweise erhält und welche in berufsvorbereitende Maßnahmen in Deutschland eingebunden sind.
7.Es wird eine Expedition mit Experten durchgeführt, in Form von Teamtraining, bei dem der junge Mensch soziales Verhalten mit der Gruppe reflektieren kann.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

Anmerkung 3/2008

Menschenrechtsverletzungen – die Grenzen der Diskussion

Über Erziehungsstile kann diskutiert werden. Über Menschenrechtsverletzungen bin ich nicht bereit zu diskutieren. Ich prangere diese „freiwillige“ Verpflichtung der Minderjährigen für Auslandsmaßnahmen als Freiheitsberaubung an. Ich prangere die Bundesregierung des Missbrauch der Gastfreundschaft eines Landes an, wenn die Alternative zur „Auslandsmaßnahme“ der Strafvollzug bzw. die Einweisung in die Psychiatrie ist.

Es ist mehr als bedenklich, dass der Bundespräsident zu den Menschenrechtsverletzungen im Trainingscamp auf Gut Kragenhof von Lothar Kannenberg (gezeigt im ZDF am 23.3.2005) Beifall klatschte, indem er im August 2005 Herrn Kannenberg bei der Verleihung der Verdienstmedaille wie folgt äußerte: „Ich freue mich, dass Sie Ihre Arbeit, von der Sie mir im vergangenen Jahr einiges gezeigt haben, auch in Ihrem Trainingscamp Gut Kragenhof eindrucksvoll fortsetzen.“

Wenn uns diese Kinder und Jugendlichen, die uns inzwischen auch in den Medien (RTL, Teenager außer Rand und Band) als Therapie-Objekte vorgeführt werden, später fragen werden, warum wir das zuließen - welche Antwort können wir ihnen dann geben?

Christa Schudeja

Anmerkung:
Den von mir erhobenen Vorwürfen liegt umfangreiches Beweismaterial vor.

Medienberichte über Auslandsmaßnahmen

SPIEGEL 44/06

ZDF Frontal 21 3.4.2007 „Verschoben und vergessen“
Schwer erziehbar, verhaltensauffällig oder straffällig - wenn deutsche Behörden mit Jugendlichen überfordert sind, können sie diese als erzieherische Maßnahme ins Ausland schicken. Dort bleiben sie mitunter jahrelang.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/49084


ZDF Mona Lisa 20.1.2008 Problemkinder ins Ausland
Marcel hat in Deutschland fast 40 Straftaten begangen, als Alternative zum Jugendknast hat man ihn hierher geschickt: im Fäkaliendampf soll er zur Reue finden

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/400626

Freitag, 16. Januar 2009

Projekte für Schutz von Kindern

16. Januar 2009
Die Kleinsten schützen

„Die Jüngsten und Kleinsten zu schützen ist eine der vorrangigen Pflichten unserer Gesellschaft.“ Mit diesen Worten stellte Bürgermeister Thomas Hirsch als zuständiger Sozial- und Jugenddezernent der Stadt Landau in der Pfalz einen Leitfaden zum praktischen Handeln im Bereich des Kinderschutzes vor, der in diesen Tagen an über 100 Netzwerkpartner im Raum Landau verteilt wird. Der Ordner enthält wichtige Adressen, Beratungshilfen, Checklisten und Hintergrundinformationen für die in der Kinder- und Jugendhilfe und –betreuung tätigen Personen und Institutionen.

mrn-news, 14. Januar 2009

13. Januar 2009
Jugendämter und Justiz sollen Kinder besser schützen

Hannover. "Es kann nicht oft genug betont werden: Kinder brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen, muss unser oberstes Ziel sein", unterstreicht Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann ihren Einsatz für Kinderschutz. Gemeinsam mit Justizminister Bernd Busemann bündelt sie Kräfte für einen besseren Kinderschutz in Niedersachsen. Zusammen bieten sie eine Fortbildungsreihe für Fachleute aus Jugendämtern und Justiz im familiengerichtlichen Verfahren an.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter, Leitungskräfte der Jugendämter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Familienrechts, Verfahrensbeistände und Sachverständige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen.

"Die Fachleute müssen auf das schnelle Erkennen gefährdeter Kinder geschult werden, um zügig reagieren und im Interesse des Kindeswohls eingreifen zu können", so Mechthild Ross-Luttmann. Bernd Busemann ergänzt: "Der Austausch der beteiligten Professionen fördert ein besseres Verständnis für die jeweiligen Aufgaben. Den Teilnehmern werden die rechtlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis vorgestellt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu verbessern, um ein effektiveres und schnelleres Eingreifen zu ermöglichen. Dadurch verlieren wir weniger kostbare Zeit vor und in Gerichtsverfahren."

Grundlage für die Qualifizierungen sind die neuen Regelungen im "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" (KiWoMaG) und im "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) sowie deren zukünftige Umsetzung. Unter dem Titel "Zusammenarbeit der Professionen im familiengerichtlichen Verfahren" werden folgende Themen behandelt:

-Familiengericht und Jugendamt: Neue Formen der Zusammenarbeit nach KiWoMaG und FamFG

Kindeswohlgefährdung und Abwehrmaßnahmen

Vernetztes Arbeiten im familiengerichtlichen Verfahren - 5 Professionen, 1 Ziel?

Über diese Themen hinaus möchte die Fortbildungsreihe nachhaltige Kooperationsbeziehungen und gemeinsame fachliche Standards der beteiligten Professionen anregen - im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Familien.

Los geht es am 16. Januar in Oldenburg, am 19. Januar in Lüneburg, am 29. Januar in Braunschweig und am 30. Januar in Hannover.

12. Januar 2009
Unbürokratische Hilfe in Backnang

Die Spendentöpfe, die es beim Amt für Familie, Jugend und Bildung der Stadt und beim Kreisjugendamt Backnang gibt, ermöglichen das ganze Jahr über unbürokratische Hilfe. Beide Ämter legen jedes Jahr exemplarisch und in kurzer Form Rechenschaft ab, wie sie das Geld, das aus der Spendenaktion „BKZ-Leser helfen“ der Backnanger Kreiszeitung stammt, verwenden. So berichtet das Jugendamt etwa, wie ein Jugendlicher unterstützt wurde, dessen Vater bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Zuvor schon war die finanzielle Situation der Familie mau, danach erst recht. Dank der Amtshilfe konnte der Junge den Traktor-Führerschein erwerben und eine Ausbildung in der Landwirtschaft beginnen. Der Führerschein war die Voraussetzung dafür.

bkz, 12. Januar 2009

10. Januar 2009
Scheidungen nach dem Cochemer Modell: Kinder behalten Vater und Mutter

„Wenn einer den Gerichtssaal als Sieger verlässt, hat das Kind verloren“, sagt der Familienrichter Jürgen Rudolph, der in drei Jahrzehnten über mehr als 4 000 Scheidungen zu Gericht gesessen hat. 1992 gehörte er zu den Initiatoren des Arbeitskreises Cochem, in dem Vertreter der Lebensberatung, des Familiengerichtes, Gutachter, das Kreisjugendamt, Mediatoren und Anwälte des Landkreises sitzen.

Kinder leiden unter Trennungen, dieses Leid wird verstärkt, wenn sich die Eltern während des Trennungsprozesses in die Haare bekommen. Das will dieser Arbeitskreis verhindern. Schnelle Intervention ist wichtig, weiß Jürgen Rudolph aus Erfahrung. Je schneller reagiert werde, desto mehr Schlimmes könne verhindert werden.

Gelingt es einem Elternteil, das Kind gegen den anderen Elternteil aufzuhetzen, ist für das Kind eine negative soziale Karriere fast schon vorgezeichnet. Das beweisen Forschungen in den USA. Auf solche Forschungsergebnisse greift der Arbeitskreis Cochem oft zurück, denn in Deutschland steckt die Wissenschaft auf diesem Gebiet noch in den Kinderschuhen.

Als Familienrichter kennt Jürgen Rudolph seine Grenzen. Auf psychologische Prozesse könne er keinen Einfluss nehmen. Das habe er als Jurist nicht gelernt. Deshalb: Der Arbeitskreis arbeitet auch mit Psychologen zusammen. Das Ziel der Arbeit aller Beteiligten lautet stets: Dem Kind sollen beide Elternteile erhalten bleiben.

Weitere Informationen über diesen beispielhaften interdisziplinären Cochemer Arbeitskreis gibt es unter www.ak-cochem.de

5. Januar 2009
Seit acht Jahren Gelbe Karte

Das Projekt „Gelbe Karte“ wurde im Bergischen Land im April 2000 eingeführt. Es zielt auf Ersttäter und Fälle der leichten und mittelschweren Kriminalität. Das heißt, es geht um Delikte wie Graffiti-Schmierereien, Beleidigungen, Schwarzfahren oder Mofafrisieren. Möglichst bald nach der Tat werden die jugendlichen Straftäter dann an einem Tag gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Termin bei der Polizei geladen.

Westdeutsche Zeitung, 4. Januar 2009

2. Januar 2009
Uni und Stadt arbeiten zusammen

"HEIKE – Keiner fällt durchs Netz" heißt das neue Kooperationsprojekt von Stadt und Universität zur Stärkung des Kinderschutzes. Die Abkürzung steht für "Heidelberger Kinderschutz Engagement", das beide Institutionen gemeinsam ausbauen wollen.

Anlass für die Initiative sind die steigenden Fälle so genannter Kindswohlgefährdungen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Kinder im Alter von null bis drei Jahren, die unter kein System sozialer Kontrolle, beispielsweise durch Kindergärten oder Schulen, fallen. Bundesweit sind die Zahlen alarmierend: In Deutschland sterben nach wie vor durchschnittlich zwei Kinder pro Woche infolge familiärer Gewalt. Rund fünf Prozent aller Neugeborenen sind potenziell oder tatsächlich gefährdet. Bei Kindern unter einem Jahr werden diese in der Regel Opfer von Gewalt durch ihre leiblichen Eltern. Oft handelt es sich um Frauen, die bei der Geburt Angst vor dem Leben mit dem Kind haben, um Eltern, die mit Beziehungsstörungen, Arbeitslosigkeit, Alkohol oder Drogen zu kämpfen haben.

Rhein-Neckar-Zeitung, 2. Januar 2009