Dienstag, 25. März 2008

Kinderrechtepreis

25. März 2008
Auszeichnung für Kinderrechte-Kämpfer

Wo versteckt sich nur dieser Redenschreiber, der Politikerinnen und Politikern in jede gefühlte zweite Ansprache den Satz „Kinder sind unsere Zukunft“ schreibt? Oder ist er längst verstorben, diese Phrase lebt aber weiter?

Von sich gegeben hat diesen Satz jetzt auch die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann, als sie der gleichen Quelle zufolge in Hannover einen bundesweit einmaligen Preis auslobte, der mit 8 000 Euro dotiert ist und unter dem Motto „Gewaltfrei werden Kinder groß!“ steht. Mitauslober ist der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), der mit dem schönen Spruch „Lobby für Kinder“ wirbt.

Ausgezeichnet werden sollen Initiativen und Projekte, die sich öffentlich für die Rechte von Kindern einsetzen. Dazu DKSB-Landesvorsitzender Johannes Schmidt: „Mit der Ausschreibung des Kinderrechtepreises, der an die UN-Kinderrechtskonvention anknüpft, wollen wir deutlich machen, dass Kinderrechte keine reine Formsache sind. Wir wissen, dass sich viele beispielhafte Projekte für die Kinderrechte einsetzen. Diese sollen gezielt unterstützt und noch mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Mitmachen bewegt werden.“
Der Rest ist wieder Schweigen? Ich jedenfalls kann die Mails kaum noch zählen, die von mir auch an den Deutschen Kinderschutzbund geschickt worden sind, als es um Kinder in Sekten und Heimen ging, als es um die Arbeit von Jugendämtern und von Familiengerichten ging, die sich Dinge herausnehmen, bei denen man seinen Sinnen nicht mehr traut.

An dieser Stelle habe ich meinen Artikel unterbrochen, weil wieder einmal mein Telefon klingelte. Am Apparat war eine Frau aus Süddeutschland, deren Kind ohne ihre Zustimmung mit Medikamenten ruhig gehalten wird. Auch der Heimeinweisung hatte sie nicht zugestimmt, die Zustimmung holte sich das Jugendamt beim Ex-Mann - ohne Wissen der Mutter. Bei diesem Gespräch brachte sie die Sprache auf ein Ehepaar aus einer anderen Stadt, das gleichfalls meine Beratung wünscht.

Machen andere Initiativen, die sich für Kinderrechte einsetzen, andere Erfahrungen, bekommen die Auskunft von Jugendämtern, Behörden und Gerichten? Arbeitet der Deutsche Kinderschutzbund mit denen zusammen?

Bei dem bundesweit einmaligen Preis ist der Landesschülerrat Jurymitglied. Vielleicht traut der sich an solche Fragen heran, denn Initiativen und Projekte, die für Kinderrechte kämpfen, laufen ins Leere, wenn sich auf der Gegenseite nur ein Loch der Ignoranz befindet.

Die Preisverleihung ist für den 20. September 2008 geplant - dann ist Weltkindertag. Weitere Informationen gibt es im Netz unter www.kinderhabenrechtepreis.de

P. S. Ich habe mich mit diesen Seiten um den Preis beworben...

Siehe auch

Mittwoch, 5. März 2008

Entscheidungen/Eschweiler Kinderheim

5. März 2008
Aachener Staatsanwaltschaft unterliegt vor Landgericht

“Während meines Aufenthaltes im Eschweiler Kinderheim von 1958 bis 1970 hat bei mir ein ständiger Missbrauch durch das Erziehungspersonal des Kinderheimes Sankt Josef stattgefunden.”

Kann man sich derart schreckliche Erlebnisse einbilden, können solche Schilderungen lediglich der Fantasie entspringen?

Möglich wäre es nach Auffassung der dritten großen Strafkammer des Landgerichtes Aachen. Doch vom Betrugsverdacht wurden elf ehemalige Heimkinder befreit, der Vorsitzende Richter Wilke, die Richterin Dr. Falkenkötter und der Richter Küpper entschieden jetzt: “Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt die Staatskasse.”

Prozess hätte lange gedauert

Mit dieser Entscheidung verhinderte das Landgericht einen Prozess, der auch nach Meinung der Aachener Staatsanwaltschaft lange gedauert hätte. Zudem hätte es ein großes Medieninteresse gegeben, stellte das Gericht fest: “…wie sich aus der den Akten ersichtlichen Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehberichterstattung ergibt.”

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wollten sich die elf ehemaligen Heimkinder “Geldleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verschaffen”. In dem Heim habe es “Misshandlungen nur in geringem Umfang” gegeben, die “eine Entschädigung nicht rechtfertigen”. Deshalb sei den elf Angeschuldigten “versuchter Betrug” vorzuwerfen.

62-seitiger Beschluss

62 Seiten umfasst der Beschluss des Aachener Landgerichtes. Die Richter und die Richterin weisen darauf hin, dass es bereits “gerichtliche Auseinandersetzungen” gegeben habe, in dieser Hinsicht aktiv wurde auch immer wieder das Eschweiler Kinderheim. Im Juni 2006 stellte die Staatsanwaltschaft fest, “dass es einzelne körperliche Bestrafungen von Kindern im Kinderheim Eschweiler in jedem Fall gegeben hat.”

Immer wieder schwere Vorwürfe

Treibende Kraft der ehemaligen Heimkinder ist dem Beschluss zufolge die 51-jährige Hermine Schneider aus Aachen gewesen, die nicht nur immer wieder schwere Vorwürfe gegen das Heim erhob, sondern sich auch auf die Suche nach weiteren Opfern machte.

Ihr Kampf begann im Jahre 2000, damals schrieb sie in einem Brief an einen laut Aktenlage unbekannten Empfänger: “Ich habe alles von 1960 bis 1971 an Misshandlungen der schwersten Art des Eschweiler Kinderheims im Kopf, Täter und Opfer. Ich war der Liebling der Oberin und durfte nicht geschlagen werden, musste aber die Misshandlungen der Kinder immer mit ansehen…Ich denke nachts oft an die misshandelten und brutal geschundenen Kinderseelen.”

Doch zu beweisen war das kaum noch, hielt das Aachener Landgericht in seinem Beschluss fest, zu diesem Ergebnis sei auch die Staatsanwaltschaft am 4. August 2004 gekommen: “…ist die Frage nach Misshandlungen im Kinderheim nicht mehr eindeutig zu klären. Die Zeugenaussagen seien widersprüchlich, die meisten als Täter bezeichneten Personen verstorben.”

Erbrochenes gegessen

Andererseits habe aber bislang niemand daran gezweifelt, dass Hermine Schneider Schläge bekommen habe, wenn sie sich als Kind weigerte, bestimmte Mahlzeiten zu essen, und dass sie Erbrochenes “zu sich nehmen” musste.

Hinzu komme, dass es inzwischen weitere Zeugenaussagen gebe, die der Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt gewesen seien, als sie Anklage erhoben hat. Dieser Feststellung fügten die beiden Richter und die Richterin hinzu, dass diese Aussagen “die Angaben der Angeschuldigten stützen”.

Schlussfolgerung des Aachener Landgerichtes: “Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Eröffnung des Hauptverfahrens war nach all dem aus tatsächlichen Gründen abzulehnen.”

63 KLs 5/07

Auch dieser Beitrag ist erschienen im Rahmen einer Artikelserie über Heimkinder auf www.readers-edition.de

Entscheidungen/Gutachter

Gutachter muss Schmerzensgeld zahlen

Frankfurt. Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000 Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger (und dortige Angeklagte) zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten. Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen.

Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme.

Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.

Der Kläger hat den beklagten Sachverständigen wegen grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten eines Sachverständigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 311.259,21 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht Hanau hatte die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 58.000 Euro zuerkannt. Gegen diese Entscheidung hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Der Kläger erstrebte ein höheres Schmerzensgeld, während der Beklagte seine Haftung dem Grunde nach bestritt.

Nach dem heute verkündeten Urteil verbleibt es bei der Haftung des Beklagten, während dem Kläger ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Auch der Senat geht davon aus, dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe. Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.

Insgesamt hielt der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro als billige Geldentschädigung für 1973 Tage zu Unrecht erlittener Haft für angemessen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007

Sonntag, 2. März 2008

Fundsachen Entschädigung



Klage in Straßburg

Ich habe heute einen Brief vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten. Wer interesse daran hat, dass Kindern aus Spezialheimen Entschädigungen zugesprochen werden, der hat mit mir zusammen die Möglichkeit, vor dem European Court of Human Rights in Strasbourg Anklage zu erheben.

Ich suche Zeitzeugen, die von 1986 bis heute von Behörden schikaniert wurden und/oder der Meinung sind, zu Unrecht in Kinderheimen sowie psychiatrichen Einrichtungen gefangen gehalten und gefoltert worden zu sein.

Dies wird auch eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland sein, wo dann die Medien darüber berichten werden.

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, außerhalb der Medienöffentlichkeit mitzuhelfen, diese Klage zum Erfolg werden zu lassen.

Wer den Mut hat, jetzt etwas erreichen zu wollen, der kann sich an folgende Telefonnummer wenden: 030-33981523

Gruss Christoph