Freitag, 26. Dezember 2008

Vor Gericht

26. Dezember 2008
Häufiger Sorgerecht entzogen

Die Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2007 deutlich häufiger Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen als im Jahr zuvor.

MVregio, 26. Dezember 2008

Immer eine Gratwanderung

Von welchem Moment an muss der Staat ein Kind vor seinen Eltern schützen? Diese Entscheidung ist immer wieder eine Gratwanderung - für das Jugendamt und für das Familiengericht. Wie schmal dieser Grat ist, zeigt der Fall eines Kindes im Kindergartenalter, der "gerade noch mal gut gegangen ist", wie Wolf Andrée-Röhmholdt berichtet, der Familienrichter am Stuttgarter Amtsgericht ist.

Stuttgarter Zeitung, 21. Oktober 2008

Mehr Kompetenzen für Familienrichter

Am Donnerstag machte der Landtag Vorsorgeuntersuchungen von Kindern in Bayern zur Pflicht. Der Bundestag verabschiedete das "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Es ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Für Bayern geht das Gesetz nicht weit genug.

Justizministerin Beate Merk fordert mehr Kompetenzen für Familienrichter bei der Unterbringung Jugendlicher in geschlossenen Heimen.

Welt online, 27. April 2008

Drohen statt vermitteln

Bernd Schnardthorst reicht beim Familiengericht einen Antrag nach dem anderen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt der nächsten. Oft nicht gerade sehr freundlich formuliert. Auf Antrag der gegnerischen Anwältin leitet das Amtsgericht Buxtehude ein Entmündigungsverfahren gegen den Ingenieur ein.

Report München, 14. April 2008

Samstag, 20. Dezember 2008

Rübezahl in Holzen





Hier geht es zum ehemaligen Kinderheim "Rübezahl". Foto: Tjaden

8. November 2008
...und es gab es doch, das Heim Rübezahl in Holzen

"Ich fände es prima, wenn wir eine Sprache fänden für all das, was wir als Kinder erleben mussten", schreibt ein ehemaliges Heimkind in einem Forum. Der erste Eintrag stammt vom 10. September 2008. Seitdem erfahren immer mehr Ehemalige: "...und es gab es doch, das Heim Rübezahl in Holzen."

Holzen ist ein 700-Seelendorf in der Samtgemeinde Eschershausen. Das Ortswappen zieren ein schwarzer, silbern gebördelter Dreiberg mit gekreuztem Hammer und Schlägel, darauf steht eine grüne Buche. Symbolisiert werden so der für Holzen wichtige Asphaltbergbau und die ebenso wichtige Landwirtschaft.

In der Landwirtschaft gearbeitet hat auch Herbert Schlotter, bevor er in den Bergbau wechselte. Der in Schlesien geborene 78-Jährige trat 1979 in die SPD ein und war von 1981 bis 2001 Bürgermeister des Ortes. Das kam so: "Man hat mich gefragt, und ich habe es gemacht." Kürzlich ist er wieder gefragt worden. Dieses Mal nicht von seinen Genossinnen und Genossen, dieses Mal von der Kripo aus Holzminden. "Das Gespräch hat einige Stunden gedauert", sagt er.

Dabei ging es um ein Kinderheim, das von 1955 bis 1972 auf dem Greitberg existierte. In der 320-seitigen Dorfchronik, die Herbert Schlotter mit anderen 2004 zum 1000-jährigen Bestehen von Holzen veröffentlicht hat, wurden dem Heim Rübezahl sechs Absätze gewidmet. Das ist erstaunlich wenig, denn die Geschichte dieses Lagers kann als spannend gelten. Etwas mehr erzählte der Chronist Detelf Creydt aus Holzminden im vierten Band von "Zwangsarbeit für Industrie und Rüstung im Hils 1943 bis 1945".

Wir erfahren: Anfang August 1944 baute die Hitlerjugend aus Eschershausen auf dem Greitberg ein Zeltlager auf. Untergebracht wurden dort Häftlinge, die auf den Wiesen Baracken errichteten. Später wurde das Lager eingezäunt und der Draht unter Starkstrom gesetzt. Fertig war das Zuchthauslager Holzen als Außenstelle von Hameln und Celle.

9. November 2008
Sexueller Missbrauch und Morde in Kinderheim?

"Später wohnten dort die Letten", erinnert sich der ehemalige Bürgermeister und Chronist Herbert Schlotter. Damit gemeint sind aus Lettland vertriebene Deutsche. 40 waren es vom 1. Mai bis 1. August 1946. Im Mai 1947 wurde das Lager wieder aufgelöst. Plünderer stahlen, was nicht niet- und nagelfest war. Dann übernahm die Innere Mission das Lager und brachte dort 17- bis 24-Jährige unter, die an der so genannten "Zonengrenze" aufgegriffen worden waren. 23 wohnten schließlich auf dem Greitberg, sie brachten die Baracken wieder in Schuss, unterstützt wurden sie von einer Quäkerin mit Kleiderspenden. Der Strom kam von einem Stollen, die Wasserleitung bauten die 17- bis 24-Jährigen selbst.

1955 zogen "gefallene Mädchen" in das Lager ein. Mit ihnen kamen junge Männer auf Motorrädern. "Wir wussten gar nicht, woher die alle waren", denkt Herbert Schlotter an diese Episode zurück. Doch schon bald knatterten keine Motorräder mehr durch das Dorf und den Greitberg hinauf, denn - so der ehemalige Bürgermeister: "Diese Prostituierten waren schnell wieder weg" und aus dem Lager "Rübezahl" wurde ein Kinderheim, in dem Grausames geschehen sein soll.

"Dort war es auch nicht schlimmer als zu der Zeit in anderen Heimen", sagt zwar der 78-Jährige, aber in einem Strafantrag, der am 13. April 2008 gestellt worden ist, steht: "Es gibt eine ausgewanderte Augenzeugin und weitere Zeugen, die über Misshandlungen mit Todesfolge aussagen können." Im nächsten Absatz wird es konkreter: "Es wurde berichtet, dass Soldaten in der Zeit von 1956 bis 1963 nachts in die Schlafzimmer kamen, um sich an den Heimkindern sexuell zu befriedigen. Ein Zeitzeuge berichtet von einem gefesselten Kleinkind mit blutigem Po. Die getöteten Kinder sollen in die Munitionsbunker geworfen worden sein."

Kinderleichen soll es auch hinter dem Gasthaus "Roter Fuchs" geben. Dieses Ausflugslokal steht oben auf dem Greitberg. An diesem frühen Nachmittag sitzt nur ein Gast an der Theke. Der 80-Jährige hat finanzielle Sorgen: "Die Bank hat mir nur die Hälfte gegeben. Andreas verwaltet mein Geld. Das kann der doch nicht machen. Ich gehe zum Anwalt."

"Das ist eine sehr gute Idee", sagt der Wirt und kommt an meinen Tisch. Er nimmt meine Bestellung auf und beantwortet meine Frage nach dem ehemaligen Kinderheim "Rübezahl" ohne eine Sekunde des Nachdenkens: "Das sind von hier nur wenige Meter den Berg hinunter. Dort gibt es eine Schranke. Es sind aber nur noch die Fundamente vorhanden."

10. November 2008
Schweigen hat Tradition?

Der 80-Jährige sitzt in Hörweite, reagiert aber nicht, als ich auch ihn nach dem Kinderheim frage.

„Ich habe immer so ein Rauschen in den Ohren“, sagt er.

Wie ein ganzes Dorf, als es auf dem Greitberg ein Zuchthauslager gegeben hat?

„Die Behandlung der Insassen soll unmenschlich gewesen sein“, berichtet der Holzmindener Chronist Detlef Creydt. Einige Aufseher hätten sich brutale Strafen einfallen lassen: Den Kopf eines Häftlings zwischen Spind und Spindtür einquetschen, bis das Nasenbein bricht beispielsweise.

Das hat man im Dorf gewusst, so mancher steckte den Häftlingen unter Tage Brot zu, ein Aufseher versteckte Nahrungsmittel in einem Erdloch. Doch das Schlimmste konnte niemand verhindern: In dem Lager starben 32 Männer.

„Der Boden ist mit Blut getränkt“, sagt ein Stuttgarter, der im Kinderheim „Rübezahl“ aufgewachsen ist. Es soll auch zwischen 1955 und 1972 geflossen sein. Auch ein ehemaliges Heimkind aus Darmstadt erinnert sich an „Gewalt und Demütigung“. Niemand habe sich darum gekümmert, „weghören und wegsehen“ gehöre wohl zur Tradition von Holzen.

„Wir waren isoliert“, sagt ein weiteres Heimkind aus der Region Hannover. Den Weg zur Schule legten die Heimkinder zu Fuß zurück, fünf Kilometer den Greitberg herunter, immer an der Straße entlang, bei Regen wurden sie so nass, dass ihre Klamotten während des Unterrichts getrocknet werden mussten.

„Das ging irgendwann nicht mehr so weiter“, sagt der ehemalige Bürgermeister Herbert Schlotter. Aber „isoliert“ sei das falsche Wort, denn: „Einmal im Jahr haben die Dorfkinder und die Heimkinder ein Schulfest gefeiert. Das fand auf dem Greitberg statt.“

Der Wirt des Gasthauses „Roter Fuchs“ berichtet sogar, dass er mit einem ehemaligen Heimkind in einem Nachbarort Fußball gespielt habe. Auch an den Namen erinnert er sich und fügt hinzu: „Der wohnt jetzt in Hildesheim.“

Manchmal sind Heimkinder, die nach der Schule keine Umwege machen durften, zu diesem Gasthaus gewandert. Der Wirt hatte Windbeutel für sie. Erfuhr die Heimleitung davon, soll es nach Angaben eines ehemaligen Heimkindes „Prügel ohne Ende“ gegeben haben.

11. November 2008
Kann nie wieder gut gemacht werden

Daran möchte auch ein vierfacher Familienvater aus der Region Hannover nicht erinnert werden: „Wenn ich über meine Heimerfahrungen berichten würde, würde das alte Wunden wieder aufreißen.“ Auch seine Kinder wüssten nichts über seine Vergangenheit. Das solle so bleiben. Außerdem: „Ich erwarte keine finanzielle Entschädigung. Von der evangelischen Kirche will ich kein Geld. Was die uns als Kinder angetan haben, können die nie wieder gut machen.“

Die Wahrheit muss erzählt werden, meint dagegen der Dorfchronist Detlef Creydt. Auch er hat bereits Besuch von der Kripo aus seiner Heimatstadt bekommen und Herbert Schlotter, ehemals Bürgermeister des 700-Seelen-Dorfes Holzen, sagt zum Abschied: „Wenn Sie etwas herausfinden, dann geben Sie mir bitte Bescheid.“

Die Geschichte von den Kinderleichen nur haarsträubend findet Dr. Seliger, der in der Holzmindener Stadtbibliothek arbeitet und im ersten Stock ein kleines Büro hat: „Vielleicht gibt es auf dem Greitberg auch noch einen Tunnel...“ Den wohl nicht, dafür im 20 Kilometer langen Höhenzug Ith aber mehr als 20 Höhlen.

Dort sind immer neue Funde gemacht worden. 1988 wurde in der so genannten „Kinderhöhle“ ein zertrümmerter Schädel entdeckt. Er stammte von einem Vierjährigen. Dieses Geheimnis wurde aber schon im 19. Jahrhundert gelüftet: Prähistorische Menschen hatten in Höhlen Feinde verspeist, immer wieder gab es deswegen Knochenreste, die ans Tageslicht geholt wurden.

Solche Geschichten haben möglicherweise die Fantasie eines Heimkindes angeregt - als Erwachsene konnte sie schließlich Dichtung und Wahrheit nicht mehr auseinander halten? Gleichwohl: Die Kripo in Holzminden und die Staatsanwaltschaft in Hildesheim haben den Strafantrag noch nicht zu den Akten gelegt. Seit Juni 2008 gilt: „Zurzeit werden polizeiliche Vorermittlungen geführt.“ (Az.
NZS 17 AR 17182/08)

Noch einmal nach Holzen und auf den Greitberg: 1968 ist der Heimleitung die Kündigung des Pachtvertrages auf den Schreibtisch geflattert. 1972 zog die Innere Mission mit rund 50 Kindern ins Haus Harderode um. Den Spitznamen für eine der Heimleiterinnen nahm sie mit. Er lautete: „die Teufelin“.

Dann meldet sich wieder ein ehemaliges Heimkind. Wieder: Berichte über schwere Misshandlungen - und das gefesselte Kleinkind mit blutigem Po bekommt einen Namen: Jürgen.

14. November 2008
Schwerwiegende Vorwürfe

Die Diakonie Himmelsthür hat erst jetzt durch Nachfrage eines Journalisten davon erfahren, dass bereits im April 2008 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangen ist mit schwerwiegenden Vorwürfen zu möglichen Vorgängen im ehemaligen Kinderheim Holzen, das in den 50er-, 60er- und 70er-Jahren zum damaligen Frauenheim von Hildesheim ermöglichte.

Die Staatsanwaltschaft hat sich bislang nicht an uns gewandt. Sollten die erhobenen Vorwürfe gegen ehemalige Mitarbeiter des Kinderheims Holzen auch nur im Ansatz erhärtet werden können, würde es sich um abscheuliche Verbrechen handeln, für die es keinerlei Entschuldigung geben kann.

Die Diakonie Himmelsthür wird alles tun, was in ihrer Macht steht, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu unterstützen, damit mögliche Verantwortliche noch ausfindig gemacht und mit aller Strenge zur Rechenschaft gezogen werden können.

Frank Hüsemann
Pastor/Leitung
Diakonie Himmelsthür

Mittwoch, 3. Dezember 2008

Auf der Anklagebank

3. Dezember 2008
Priester legt Geständnis ab

Ein katholischer Ordenspriester hat im unterfränkischen Bad Neustadt über Jahre hinweg Schüler sexuell missbraucht. Der 71-jährige Pater habe zugegeben, zwischen 1972 und 1976 mindestens 16 damals minderjährige Schüler wiederholt sexuell missbraucht oder dies versucht zu haben, teilte der in Mainz ansässige Orden "Missionare von der Heiligen Familie" mit. Strafrechtlich seien die Vorwürfe aber verjährt. Der Mann hatte in dem 1978 geschlossenen Internat "Lebenhan" als Erzieher gearbeitet.

Süddeutsche Zeitung, 3. Dezember 2008

17. Juli 2008
Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz

„Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz“ - so lautet das Motto einer Pressekonferenz, zu der die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Josef Ranner und Blasius Thätter am heutigen Donnerstag Pressevertreter eingeladen haben. Angeprangert werden in München „absolut skandalöse Beispiele, wie Gutachter, Gerichte, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien kaputt machen“ (so die beiden Politiker in ihrer Einladung). Kronzeugen der Anklage sind ein Journalist, eine Studienrätin, eine Schriftstellerin und ein BMW-Produktmanager.

Fall 1:

Sonja Mang bringt ihre sechsjährige Tochter am 14. Juni 2007 in den Kindergarten. So beginnt der Tag für die Studienrätin wie viele nach der Trennung von ihrem Mann im Oktober 2004. Doch mittags beginnt der Alptraum: Das Mädchen ist nicht mehr im Kindergarten, das Kind ist beim Vater.

Verfahrenspfleger und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes überreichen der Mutter eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichtes Dachau, ein Gutachten und einen Brief des Gutachters an die Richterin. In diesem Schreiben steht, dass Sonja Mang das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden sei, auch über die medizinischen und schulischen Belange ihrer Tochter dürfe sie nicht mehr entscheiden. Angeblich ist die Studienrätin erziehungsunfähig und nicht förderkompetent, somit bestehe hypothetisch eine Gefährdung des Kindeswohls.

Seit Geburt um Tochter gekümmert

Sonja Mang hat mit ihrer Tochter in einem Dorf bei Dachau gewohnt, seit der Geburt kümmert sie sich um das Kind, das mit seinen Freundinnen bereits einen Vormittag seine zukünftige Grundschule besucht hat.

Die Studienrätin berichtet vor der Presse in München, was bis zum 14. Juni 2007 hinter ihrem Rücken geschehen sein soll: „Der Verfahrenspfleger informiert den Kindesvater, dass dieser alles vorbereiten kann, sobald der Verfahrenspfleger aus dem Urlaub zurück ist, das Gericht erlässt eine einstweilige Anordnung, meine Tochter macht eine Therapie, damit sie die Trennung von mir verkraftet, mein Anwalt und ich werden erst informiert, wenn meine Tochter bei ihrem Vater ist.“

13 Monate sind seither vergangen, Sonja Mang hat ihre Tochter seit dem 14. Juni 2007 nicht mehr gesehen: „Der Vater ließ keinen Kontakt zu.“ Fünf Anträge ihrerseits sind bis heute nicht bearbeitet worden. Sonja Mang: „Eine Schädigung meines Kindes ist von den Behörden und vom Vater billigend in Kauf genommen worden. Nach der Herausnahme aus dem Kindergarten ist meine Tochter innerhalb von 19 Tagen neun Mal bei einem Kinderpsychiater gewesen.“


Fall 2

Die Journalistin und Schriftstellerin Esther von Krosigk muss von August 2005 bis Februar 2006 aus beruflichen Gründen ins Ausland, sie schickt ihren Sohn zu seinem Vater in München, dort besucht er die Grundschule und soll dort die Schulzeit zu Ende machen.

Im April 2007 wird Esther von Krosigk vom Münchner Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den Vater übertragen. Das Gericht schaltet einen Gutachter ein. Esther von Krosigk: „Dieser Gutachter schien die Sache zunächst nicht so wichtig zu nehmen. Er meldete sich zu einem Besuch am 30. Juli an, also fünf Wochen nach der Gerichtsverhandlung und kam mit achtstündiger Verspätung.“

Die Mutter schafft Fakten, meldet ihren Sohn an einem Gymnasium in ihrem Wohnort an, ihr Sohn kehrt nach Köln zurück. Doch der Gutachter will weitere Gespräche führen. Esther von Krosigk: „Es begann ein Telefonterror durch den Gutachter. Er versuchte mich an manchen Tagen bis zu 20 Mal zu erreichen. Obwohl er immer wieder behauptete, die Teilnahme sei freiwillig, ist dies eine einzige Zwangssituation. Denn wer nicht mitmacht, wird mit Kindesentzug bestraft. So einfach ist das.“

Schließlich wird der Richter in München von einer Richterin ersetzt, die entscheidet nach einer 15-minüten Verhandlung: „Das Kind bleibt bei der Mutter.“

Siehe auch

Fall 3:

„Nach drei Jahren bin ich finanziell am Ende und gesundheitlich angeschlagen“, sagt der Journalist und Pressesprecher Michael G. Möhnle. An die Gespräche mit einer Gutachterin erinnert er sich so: „Sie glichen Verhören.“

Michael G. Möhnle arbeitet seit 1991 wieder in München, er hat eine 13-jährige Tochter und einen 10-jährigen Sohn. Im Juni 2005 behauptet seine Frau, er habe sie geschlagen, innerhalb von zehn Minuten muss er das Haus verlassen, die Polizei führt ihn ab. Der Vorwurf wird von einem Richter vom Tisch gewischt, im Oktober 2005 beantragt Michael G. Möhnle beim Rosenheimer Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder, doch die Mutter geht als Gewinnerin aus dem Streit hervor.

Zustand verschlechtert sich

Da sich aber der Zustand der von Geburt an hörbehinderten Tochter immer weiter verschlechtert, bemüht der Journalist und Pressesprecher auch 2007 die Gerichte. Erneut steht er vor dem gleichen Richter, der ordnet an: „Die Mutter muss sich sofort um ihre Tochter kümmern.“

Damit das geschieht, wird Michael G. Möhnle immer wieder aktiv, ein Institut stellt fest, dass seine Tochter nur noch ein Hörvermögen von 40 Prozent hat, ein Jahr davor sind es noch 90 Prozent gewesen. Nach einer Korrektur steigt ihr Hörvermögen wieder auf 75 Prozent.

Dennoch hält das Amtsgericht in Rosenheim an seiner bisherigen Einschätzung fest, der neue Freund der Mutter seiner Kinder „bedroht, belästigt und beleidigt“ Michael G. Möhnle, im Juni 2007 wird er per Fangschaltung überführt und am 28. April 2008 zu 150 Tagessätzen - ersatzweise Haft - verurteilt.

Im Sorgerechtsstreit wird der Richter gegen eine Richterin ausgetauscht und die macht am 6. Juni 2008 einen Vorschlag, der dem von Michael G. Möhnle im Juni 2007 vorgeschlagenen Kompromiss sehr ähnelt. Heute sagt der Redakteur und Pressesprecher: „Von dem gemeinsamen Vorgehen der Antragsgegnerin mit ihrem Lebensgefährten gegen den Vater war nie die Rede, dass der kriminelle Lebensgefährte nun ständig im Haus ist und zur neuen Bezugsperson für die Kinder wird, spielt keine Rolle, der Einbruch in der Hörversorgung der Tochter wurde verschwiegen, dass der HNO-Gutachter bewusst Fakten unter den Tisch kehrte und keine einzige verwertbare Aussage machte, hat niemanden interessiert. Ist es da ein Wunder, dass Eltern verzweifeln?“

Fall 4:

Der BMW-Produktmanager Andreas Buske hat vier Stief- und vier leibliche Kinder, am 1. März 1996 heiratet er seine Frau, geschieden wird die Ehe am 19. Juli 2005.

Im April 2001 stellt Andreas Buske zum ersten Mal fest, dass in seiner Familie die Gewaltbereitschaft steigt, seine 12-jährige Stieftochter hängt sich an einem Wasserrohr auf, die Mutter behauptet: „Es war ein Unfall beim Spielen.“ Seine Frau hält ihre Kinder zum Ladendiebstahl an, es hagelt Strafanzeigen gegen sie und gegen die Kinder, Endstation für die Mutter ist am 28. Februar 2003 die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Danuvius-Klinik in Ingolstadt.

Im Oktober 2003 macht sich eine Gutachterin an die Arbeit, sie erklärt den Kindern: „Euer Vater hat keine Chance“, seine Frau wird von ihr zum Opfer erklärt, es kommt zu weiteren Tätlichkeiten der Mutter, eine Tochter bekommt sogar Ohrfeigen, während die Gutachterin im Hause ist. Die Gutachterin vermerkt: „V. ist hingefallen.“

Mehrmals wird Andreas Buske beim Jugendamt in Pfaffenhofen vorstellig, doch eine Mitarbeiterin sagt: „Für das Jugendamt sind Zeugenaussagen, egal ob eidesstattlich oder nicht, keine Beweise und werden nicht ernst genommen.“

Im Juni 2005 gibt der BMW-Produktleiter auf: „Es gibt die entsprechenden Aktenzeichen der Behörden, eidesstattliche Erklärungen, Anzeigen beim Jugendamt und die Diagnose der psychiatrischen Klinik“, aber was er nie werde belegen können, sei „wie sich Menschen über alle Rechte hinwegsetzen und in ihrer Demonstration der Macht Familien zerschlagen.“

Siehe auch

Sonntag, 30. November 2008

Menschen des Jahres

30. November 2008
Betr. "Menschen des Jahres"
Heimkinderverband schickt diese mail an die "Wilhelmshavener Zeitung"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Mut und mit sehr viel Engagement setzt sich Heinz-Peter Tjaden für ehemalige Heimkinder ein, um die Verbrechen der 1950er- und 1960er-Jahre aufzuklären.

Der Bundestag hatte am 26.11.2008 diesbezüglich eine Sitzung einberufen.

Herr Tjaden setzt sich für gerechtes Aufwachsen in dieser Gesellschaft ein.

http://kinderinheimen.blogspot.com/

Weitere Publikationen:

Das tut sich an der Aue

Alltägliche Betrachtungen

Merkelpotanien - das Land aus Milch
und Honig

Im Heim zu Hause?

Buchstabenleben

Internette Zeitung vom Jadebusen

Feuer und Flamme

Kommissar Internet

1968 - Blumen im Haar und Philishave am
Kinn

Zwischen Ems und Elbe

Wir dulden nicht, dass
Eberhard Menzel

Vom Wachtturm herunter

Hoffenheim - wir kommen

Rund um die Pille

Er ist Verfasser ironischer Kurzgeschichten

http://www.blogger.com/profile/16726798178990395383

Herr Tjaden ist Journalist und Buchautor

Siehe hier

Die Schattenseiten dieser verdienstvollen Arbeit sind kostenpflichtige Prozesse, die gegen ihn geführt werden, weil Organisationen über diese Mittel verfügen.

Im Namen des Heimkinderverbandes Deutschlands schlage ich Herrn Tjaden für „Menschen des Jahres 2008“ vor.

Johann L. Beckers
Mönchengladbach

Noch eine mail

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

hiermit schlagen wir den Online Journalisten

Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
04421/809286
heinzpetertjaden@arcor.de
http://kinderinheimen.blogspot.com/
http://2sechs3acht4.blogspot.com/

zum Menschen des Jahres 2008 vor.

Er hat sich mit seinen Beiträgen, die sich u.a. mit den Verirrungen von Heimsystemem beschäftigen, erheblich um Kinder verdient gemacht, wie auch um deren Eltern. Sein Ziel ist es Menschenrechte auch im Heim zu verwirklichen und mit der derzeit praktizierten Realität abzugleichen.

Bitte halten Sie uns unterrichtet.

Herzliche Gruesse

Franz Romer
Präsidiumsmitglied
Curare e. V. - Verein zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und
Verwaltung -gemeinnützig- , Köln

Samstag, 8. November 2008

Prolog



28. Oktober 2008
Und ewig schweigen Behörden und Gerichte?

Wie nur sollen wir der Öffentlichkeit diesen Beschluss erklären? Diese Frage schwirrt wohl seit dem 24. September 2008 durch die Presseabteilungen des Hamburger Landgerichtes. Einfangen kann sie offenbar niemand.

Es geht um das Zitierrecht von Redakteuren. Bei einem Verfahren, das die Zeugen Jehovas angestrengt haben, standen Sätze aus dem „Ärzteblatt“ vom 18. Februar 2002 im Mittelpunkt, die von einem Journalisten mit Quellenangabe übernommen worden waren. Die Wiederholung dieser Sätze wurde ihm untersagt, tut er es doch, drohen ihm saftige Strafen.

Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes argumentierte, bei diesen Zitaten handele es sich um „Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern“. Die in diesem Kern enthaltenen Tatsachen müssten bewiesen werden. Das sei dem Beklagten nicht ausreichend gelungen.

Da aber die „Hamburger Morgenpost“ (Mopo) eine dieser „Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern“ am 21. Juli 2008 wiederholt hatte, wollte der Redakteur von der Presseabteilung des Hamburger Landgerichtes wissen, ob nun alle Kolleginnen und Kollegen aus diesem Mopo-Artikel zitieren dürften - nur er nicht.

Möglich ist aber auch, dass die Presseabteilung des Hamburger Landgerichtes nicht antwortet, weil sie dem Beispiel vieler Behörden und Gerichte folgt, die sich ebenfalls in Schweigen hüllen, wenn Fragen unbequem erscheinen. So hat dieser Redakteur das Oberlandesgericht in Düsseldorf nach den Hintergründen eines angeblichen Selbstmordes vor einem Kinderheim gefragt, von den Jugendämtern von Mönchengladbach und Krefeld wollte er wissen, warum in der einen Stadt wesentlich mehr Kinder in Heimen untergebracht werden als in der anderen, das Hildesheimer Landgericht knabbert gerade an einem Fragenkatalog zu einem Verfahren, bei dem Beweismittel verschwunden sein sollen.

Die Liste könnte fortgesetzt werden. In vielen Gerichten und Behörden haben Pressesprecherinnen und Pressesprecher wohl den Spruch „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ in ihren Büros hängen.

Interessant müsste das für den Deutschen Journalistenverband (DJV) sein. Aber auch der: schweigt.
Noch?

http://kommissarinternet.blogspot.com
http://kinderinheimen.blogspot.com
http://zeugenjehovas.blogspot.com

Montag, 13. Oktober 2008

Projekte

13. Oktober 2008
"Familienbesucherinnen" helfen

Eltern sollen mit dem Angebot von Familiensprechstunden oder durch "Familienbesucherinnen" bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder unterstützt werden.

Niedersachsenportal, 13. Oktober 2008

Donnerstag, 9. Oktober 2008

Gastbeiträge

9. Oktober 2008
Ehemalige Heimkinder: Kirchen immer noch zögerlich

Klaus Klüber hat die Seiten http://www.ex-heimkinder.de ins Netz gestellt. Er bat mich um Überarbeitung und Veröffentlichung dieses Beitrags:

Das Schicksal ehemaliger Heimkinder in den 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahren ist wieder öffentliches Thema geworden. Aber immer noch wiegeln christliche Institutionen ab und sprechen von „bedauerlichen Einzelfällen“. Außerdem hüllen sich die Verantwortlichen in Schweigen, wenn diese Fragen gestellt werden: Bei welchem ehemaligen Heimkind hat man sich entschuldigt, welches ehemalige Heimkind hat eine Entschädigung bekommen?

Statt dessen werden Studien in Auftrag gegeben, als wisse man nicht, was damals in kirchlichen Kinderheimen geschehen ist. Fakt ist: Die Kirchen haben seinerzeit nicht nur mit der Betreuung einträgliche Geschäfte gemacht, sondern auch mit Zwangsarbeit.

Auf der anderen Seite hat es kaum eine individuelle Förderung von Heimkindern gegeben, Konzepte gab es nur selten, wer es mit Erzieherinnen und Erziehern zu tun bekam, die sich liebevoll um ihre Schutzbefohlenen kümmerten, hatte Glück gehabt.

Auch heute noch sind Personlichkeiten, die sich für die Rechte ehemaliger Heimkinder einsetzen, rar gesät. Ein Beispiel dafür sei mit der niedersächsischen Landesbischöfin Dr. Käßmann genannt. Die Zwischenergebnisse ihrer Forschungen lösten im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag bei den Zuhörerinnen und Zuhörern tiefe Betroffenheit aus.

Aber: Eigentlich sind aufwändige Studien gar nicht erforderlich. Viele wussten, wie brutal es in manchen kirchlichen Kinderheimen zuging. Gewalt war bei Gruppen mit 15 bis 35 Kindern auch kaum zu vermeiden. Eltern, die zwei oder drei Kinder haben, können sicherlich nachvollziehen, wie schwer es schlecht ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher mit so vielen Kindern gehabt haben.

Deshalb geschah dies: Die Aggressionen der Gruppe wurden auf so genannte „schwarze Schafe“ gelenkt, an ihnen tobte man sich aus. Das scheint sich die katholische Kirche bis heute nicht vorstellen zu können, sie reagiert weltfremd und völlig abgehoben. Schuld gibt sie nur häppchenweise zu, immer noch führt sie die Öffentlichkeit an der Nase herum und macht einen Bogen um das, was viele ehemalige Heimkinder seinerzeit ertragen mussten: Haben sie für Zwangsarbeit nicht getaugt, wurden sie als bemitleidenswerte Geschöpfe präsentiert – und schon flossen die nächsten Spendengelder.

Ausgenutzt wurden aber nicht nur die Heimkinder, auch den Einsatzwillen und den Gehorsam von Erzieherinnen und Erziehern machten sich die Kirchen zunutze. So wurden fragwürdige Gewinne gemacht. Die einen arbeiteten für einen „Gotteslohn“ und unter miesen Bedingungen, die anderen hielten die Hand auf.

Fazit: Immer noch mangelt es vielen Kirchenvertretern an den Tugenden, die sie so prächtig predigen können.

Auch hier veröffentlicht

Montag, 15. September 2008

Kevin in einem tollen Heim?



Kevins Versteck im Wald.



Heimkinder - hinein ins kühle Nass?
18. Mai 2008
Kevin fühlt sich im Heim nicht wohl

Karin S. (Name geändert) hat im Mai 2008 Fotos gemacht: Sie zeigen Bauschutt in einem ehemaligen Swimmingpool, eine Metallscheibe, mit der die Kinder Frisby spielen und einen abgemagerten verstörten Jungen, der in einem kargen Zimmer auf einem Stuhl sitzt. Kevin ist einmal ein fröhlicher Junge gewesen, beweist ein älteres Foto. Seit zwei Monaten lebt er in einem Heim am Fuße des Teutoburger Waldes. Die Mutter und der Stiefvater von Kevin haben die Erfahrung gemacht: “Je mehr wir kämpfen, um so mehr greifen sie uns an.” Mit sie ist vornehmlich das Jugendamt gemeint.

Von Kevins leiblichem Vater hat sich Karin S. vor zehn Jahren getrennt, sie wurde mit den Alkoholproblemen ihres Mannes nicht mehr fertig, vor zwei Jahren zog sie mit Ernst Peter S. (Name ebenfalls geändert) zusammen, im Dezember 2007 heirateten sie. Doch Kevin wollte bei seinem leiblichen Vater bleiben und besuchte ein Jahr lang die Schule nicht. Deshalb zog das Jugendamt vor Gericht. Entschieden werden sollte über die Zukunft des Jungen, für die Kevins Mutter und sein Stiefvater sorgen wollten. Sie richteten für ihn ein Zimmer ein. Doch als Karin S. Kevin zur Schule fuhr, zitterte er am ganzen Körper: “Ich kann das nicht!”

Eklat vor Gericht

Eine Jugendamtsmitarbeiterin schaute sich im neuen Elternhaus des Jungen um, sie fand nichts, was gegen eine Rückkehr sprach. Doch beim Gerichtstermin kam es zu einem Eklat. Die Richterin war nicht damit einverstanden, dass Kevins Mutter um Klärung einiger offener Fragen bat. Dazu gehörte die Forderung, sie müsse ihren Ex-Mann ins Haus lassen. Das wollte Karin S. nicht. Die Richterin übertrug kurzerhand das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt.

Mutter und Stiefvater schalteten nach dem Gerichtstermin einen Anwalt ein, um eine Heimeinweisung von Kevin zu verhindern. Das misslang. Seit zwei Monaten lebt er in einem Heim und wird dort von Altersgenossen verprügelt.

Kinder treten Küchentür ein

Manchmal geht es dort noch dramatischer zu. Bei einem Telefonanruf bekommen Mutter und Stiefvater mit, dass Kinder mit Gewalt die Tür zur Küche öffnen wollen, weil sie Hunger haben. Der Betreuer entschuldigt sich: “Ich muss da jetzt eingreifen.”

Zwischenzeitlich ist Kevin in einer Klinik gewesen. Eine körperliche Ursache dafür, dass der Junge immer magerer wird, fanden die Ärzte nicht. Bei einem Heimbesuch am 1. Mai 2008 sagt er zu seiner Mutter: “Ich kann nicht mehr. Ich bin am Ende.”

Ihren Kampf um Kevin wollen Ernst Peter und Karin S. nicht aufgeben, sie wollen alle Dokumente zum Schicksal ihres Jungen öffentlich machen.

Siehe auch

19. Mai 2008
Mail an das Heim

Betr. Kevin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Redakteur bin ich um Hilfe gebeten worden. Dabei geht es um Kevin, der seit zwei Monaten bei Ihnen lebt. Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar:

1. Die Mutter und der Stiefvater von Kevin behaupten, dass der Junge in Ihrem Heim verprügelt und gewürgt wird. Ist Ihnen etwas über solche Vorfälle bekannt?

2. Die Mutter hat ein Foto von ihrem Jungen gemacht. Auf diesem Foto wirkt der Junge verwirrt. Ist dieser Eindruck zutreffend?

3. Der Junge soll den Angaben von Mutter und Stiefvater zufolge immer mehr abmagern. Stimmt das?

4. Angeblich spielen Ihre Schützlinge mit einer Metallscheibe Frisby. Bieten Sie in Ihrem Heim auch anderen Zeitvertreib an?

5. Bei einem Telefongespräch mit einem Betreuer wollen Mutter und Stiefvater Ohrenzeugen geworden sein, als Kinder die Küchentür aufbrachen, weil sie Hunger hatten. Der Betreuer habe sich sogar dafür entschuldigt. Was sagen Sie dazu?

6. Auf dem Heimgelände gibt es auf Fotos festgehaltene Gefahrenquellen. Wann werden diese beseitigt?

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven

20. Mai 2008
Antwort des Heimleiters

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihre e-mail haben wir erhalten und antworten gerne darauf.

Wir sind eine Jugendhilfeeinrichtung und seit 60 Jahren leisten wir erfolgreich pädagogische Arbeit. In dieser Zeit gab es immer wieder Eltern, die, wenn sie Erziehungsschwierigkeiten mit ihren Kindern haben und die Heimerziehung erfolgreich verlief, den Erfolg nicht akzeptieren wollten. Auch in diesem Fall Kevin scheint es so zu sein.

Sie werden verstehen, dass wir auf diese Fragen nicht detailliert antworten dürfen, weil uns der Datenschutz uns dieses verbietet. Sie können gerne in unsere Einrichtung kommen, nach vorheriger Terminabsprache mit dem Unterzeichner und sich ein Bild über unsere Arbeit machen.

Mit freundlichen Grüßen
Jugendsiedlung H.
- W. Franke -
(Leiter der Jugendsiedlung)

Mail an das Jugendamt

Sehr geehrter Herr Palmen,

als Redakteur beschäftige ich mich mit der Geschichte von Kevin, der seit zwei Monaten in einer Jugendsiedlung lebt.

Dazu schreibt der Stiefvater, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes (Frau Sonja Winzen) habe sich das Elternhaus des Jungen in Jülich angeschaut und nichts Negatives entdeckt. Vereinbart worden sei, dass Kevin nach einem vorübergehenden Heimaufenthalt zu seiner Mutter zurückkehren dürfe, wenn er die Schule besuche. Das sei ein Jahr lang nicht der Fall gewesen, als der Junge noch bei seinem Vater in Geilenkirchen lebte.

Von mehreren Seiten ist mir inzwischen berichtet worden, dass sich der Junge mit Selbstmordgedanken herumplagt. Außerdem hat mir die Mutter von Kevin Fotos zukommen lassen, die auf Gefahrenquellen in der Jugendsiedlung hinweisen.

Der Heimleiter hat die meisten meiner Fragen mit Hinweis auf den Datenschutz nicht beantwortet. Es sei wohl so, dass sich die Mutter und der Stiefvater nicht mit den Erfolgen des Heimes anfreunden könnten.

Meine Fragen:

1. Ist dem Jugendamt etwas über Gefahrenquellen in der Jugendsiedlung bekannt?

2. Kommt es in der Jugendsiedlung zu Gewaltausbrüchen der Jugendlichen, unter denen beispielsweise Kevin zu leiden hat?

3. Darf Kevin in nächster Zeit wieder nach Hause?

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven

Ich veröffentliche auch diese mail auf http://kinderinheimen.blogspot.com

23. Mai 2008
Antwort der Stadt Geilenkirchen

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Unter Bezugnahme auf Ihre an mich weitergeleitete E-Mail vom 20. 5. 08 bitte ich um Verständnis, dass ich die durch Sie gestellten Fragen aufgrund des in § 35 Sozialgesetzbuch 1. Teil (SGB I) verankerten Grundsatzes des Sozialgeheimnisses nicht beantworten kann.

Demnach hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst auch die Verpflichtung, dass die Sozialdaten nur an Befugte weiterzugeben sind.

Stadt Geilenkirchen
Das Jugendamt als Pfleger
Philippen
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII beauftragt

Kevins Geschichte

Folge 3

25. Mai 2008
Kevin ist ausgerissen

Das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen würde wohl wieder bei entsprechender Nachfrage von Sozialdaten schreiben, die gegenüber Dritten unter Verschluss zu halten sind. Kevin dagegen war nicht mehr zu halten. Der 14-Jährige, der über zwei Monate in einem Heim am Rande des Teutoburger Waldes gelebt hat, ist Berichten aus dem Umfeld der Familie zufolge ausgerissen und versteckt sich vor den Behörden, bis das Familiengericht über seine Zukunft entschieden hat.

26. Mai 2008
Mail von der Polizei

Sehr geehrter Herr Tjaden,

der Sachverhalt ist hier bekannt und wird entsprechend bearbeitet. Leider kann ich Ihnen keine Details nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Bauer
KPB Lippe
Dezernent VL 2 / Pressesprecher

26. Juli 2008
Brief vom Bürgermeister

Wie ich nun feststellte, sind auf Ihrer Seite zur Meldung betreffend "Kevin" meine MitarbeiterInnen

...

namentlich genannt. Hierdurch werden die Persönlichkeitsrechte der genannten städtischen Bediensteten verletzt. Im Rahmen meiner Fürsorgepflicht fordere ich Sie daher auf, die Veröffentlichungen umgehend zu entfernen oder zu ändern. Keine Bedenken habe ich, wenn die Namen durch Bezeichnungen wie "der Mitarbeiter des Jugendamtes" ersetzt werden.

P. S. Ich habe den Kommentar gelöscht.

15. September 2008

Kevin ist inzwischen wieder zuhause.

Donnerstag, 7. August 2008

Hilferuf aus Bremen

7. August 2008
Eine Mutter kämpft um ihre Söhne

Sie hat am 25. Juli 2008 fast 50 Fotos von ihrer Wohnung ins Netz gestellt, weil eine Mitarbeiterin des Bremer Jugendamtes behauptet haben soll: „Ihre Wohnung ist völlig verdreckt und verwahrlost.“ Mit diesen Bildern will sie das Gegenteil beweisen. Es scheint ihr gelungen zu sein. Doch den Kampf um ihre beiden Kinder hat sie noch nicht gewonnen.

Sie erzählt eine unglaubliche Geschichte, doch leider ist es keine einmalige: Bei der allein erziehenden Mutter von zwei Jungen klingelt jemand am 21. Juli 2008 gegen Mittag an der Wohnungstür. Draußen stehen zwei Mitarbeiterinnen des Bremer Jugendamtes. Die eine Mitarbeiterin kennt sie, die andere nicht. Die ihr Unbekannte blickt sich im Wohnzimmer um und kündigt an: „Wir nehmen Ihre Kinder mit.“ Sie soll unterschreiben, dass sie damit einverstanden ist, sonst werde die Polizei und das Gericht eingeschaltet. Sie unterschreibt aus „purer Angst und Verzweiflung“, fleht und bettelt, doch die beiden Jugendamtsmitarbeiterinnen nehmen ihre Söhne mit.

Abends bekommt sie einen kurzen Anruf ihrer Kinder, am nächsten Tag ruft die Jugendamtsmitarbeiterin B. an und legt der allein erziehenden Mutter eine Therapie nahe. Doch die Frage, um was für eine Therapie es sich handeln solle, kann die Mitarbeiterin nicht beantworten. Immerhin kündigt sie jedoch an: „Sie dürfen Ihre Söhne morgen von 16 bis 17 Uhr sehen.“ Für dieses Treffen soll sie sich schminken und zurecht machen, damit ihre Kinder nicht merken, wie mitgenommen sie ist. Außerdem soll sie ihren Söhnen versichern, dass sie es gut haben, wo sie jetzt sind. Die Jugendamtsmitarbeiterin fügt hinzu: „Sollte eines Ihrer Kinder getröstet werden müssen, müssen Sie sofort gehen. Wenn Sie das nicht tun, dürfen Sie Ihre Kinder nie wieder besuchen.“

Nach dem Besuch kehrt sie in eine leere stille Wohnung zurück. „Meine Kinder fehlen mir mehr als alles andere“, schreibt sie. Sie schaltet einen Anwalt ein. Auch ein Fernsehsender versucht, Licht ins Dunkel zu bringen.

Sie weiß, dass ihr elfjähriger Sohn psychische Probleme hat, sie will, dass ihm geholfen wird, aber wegschicken würde sie ihn nie. Ihr Kleiner ist am 18. Juli 2008 nicht vom Spielplatz zurück gekehrt, die Polizei hat ihn mitgenommen, der Kindernotdienst brachte ihn wieder nach Hause.

Danach klingelten die beiden Mitarbeiterinnen des Bremer Jugendamtes an ihrer Wohnungstür. „Ich habe meine Kinder niemals geschlagen, niemals verhungern oder verwahrlosen lassen“, schreibt sie. „Ich tue alles, dass es meinen Kindern gut geht.“
Was das Jugendamt von ihr verlangt, weiß sie bis heute nicht.

Diese im Netz veröffentlichte Geschichte löst heftige Diskussionen aus, einige halten sie für erfunden, andere versichern, dass sie wahr ist. Wie dem auch sei: Die von der Mutter zitierten Äußerungen der Jugendamtsmitarbeiterin B. bekommen Eltern in anderen Städten sogar schriftlich - und müssen jahrelang kämpfen, bis endlich ein Gericht entscheidet: „Es ist alles schief gelaufen. Fangt bitte noch einmal von vorne an.“

Siehe auch

Freitag, 1. August 2008

Entschädigungen

30. März 2008
Caritas-Präsidenten beim Wort nehmen

Der Caritas-Präsident hat vor zwei Jahren allen in Heimen misshandelten Kindern eine Entschädigung versprochen. Nehmen Sie ihn beim Wort und tragen Sie in das Gästebuch Ihren Namen, das Heim, in dem Sie gelebt haben und die Dauer des Heimaufenthaltes ein. Beschreiben Sie bitte auch kurz Ihre Ansprüche. Ihre Nachrichten werden von mir an den Caritas-Präsidenten weiter geleitet.

Hier lesen: Caritas-Präsident bekommt Einschreiben

16. Juni 2008
Caritas antwortet

23. Juli 2008
Caritas drückt sich weiter: So sehen Helden aus?
Hier lesen

Das Gästebuch für Entschädigungsansprüche

1. Oktober 2008
Entschädigung auch noch nach 40 Jahren

Hessisches Landessozialgericht (Az.: L 4 VG 6/07)

Manfred Mandelbaum - Jahrgang 1950 - muss seit den sechziger Jahren mit einem Trauma leben. In einem Internat ist er als Kind sexuell missbraucht worden - von seinem Heimerzieher. Als Jugendlicher hat er deshalb mit schweren psychischen Störungen zu kämpfen.

MDR
24. September 2008

Samstag, 7. Juni 2008

Anstalt Hephata Mönchengladbach

26. April 2008

Per Mail nachgefragt
sehr geehrte damen und herren,

ich beschäftige mich aktuell mit der geschichte eines heimkindes, das in der bildungs- und pflegeanstalt hephata in mönchengladbach sieben jahre verbracht hat. in dieses heim kam er am 24. februar 1949 und blieb dort bis zum 4. oktober 1956. die dortigen erlebnisse schildert er als schrecklich, besonders beschäftigt ihn immer noch dieser vorfall:

das kind soll rudi rauschild heißen. dieses kind verschluckte sich an einer fischgräte. die schwester glaubte jedoch, das kind mache allen nur etwas vor. deshalb soll sie ihm das essen in den mund gestopft haben. schließlich sei der kopf des kindes nach vorn gefallen. man habe den leblosen körper aus dem speisesaal getragen. von dem kind habe man nie wieder etwas gehört.

ich wäre ihnen dankbar, wenn sie mir mitteilen könnten, was aus rudi rauschild geworden ist. danke.

mit freundlichen grüßen

heinz-peter tjaden
krumme straße 1
26384 wilhelmshaven

29. April 2008
Was ist aus Rudi Rauschild geworden?

Dieses Bild wird der 69-Jährige nicht los: Im Tagesraum wird Fischsuppe serviert, ein Junge verschluckt sich an einer Gräte und ringt nach Luft. Eine Schwester vermutet offenbar, dass der Junge lediglich bockig ist, reißt seinen Kopf nach hinten und füttert ihn. Weiter und immer weiter - bis der Kopf des Jungen nach vorne fällt. Die Schwester hält inne und ruft Hilfe. Der leblose Körper des Jungen wird aus dem Speisesaal getragen.

„Von diesem Jungen haben wir nie wieder etwas gehört“, sagt Bernd von Eicken, geboren am 4. Juni 1938 in Wuppertal, der als Dreijähriger in ein Heim gesteckt worden ist. An den Namen dieses Heimes erinnert er sich nicht mehr. Dokumente über seine Kindheit und über seine Jugendjahre gibt es erst ab dem 24. Februar 1949. An diesem Tag wird er nach Mönchengladbach in die evangelische Bildungs- und Pflegeanstalt „Hephata“ gebracht. Dort hat sich auch die Szene im Tagesraum abgespielt. Bernd von Eicken ist sicher: „Dieser Junge hieß Rudi Rauschild.“

Die evangelische Stiftung „Hephata“ blickt auf eine fast 150-jährige Geschichte zurück, Behindertenarbeit macht sie heute in Düsseldorf, Essen, Hilden, Jüchen, Meerbusch, Mönchengladbach und in Wegberg. Die Nazis haben aus dem Heim, in dem Bernd von Eicken aufgewachsen ist, 180 Kinder geholt und ermordet. Daraus leitet die Stiftung ihren aktuellen Auftrag ab. Dann weiß man auch, was aus Rudi Rauschild geworden ist? Eine Antwort auf diese Frage gibt es noch nicht.

Den Heimalltag schildert Bernd von Eicken so: Die Kinder stehen um 6 Uhr auf, waschen sich und machen die Betten, im Tagesraum gibt es um 7 Uhr Frühstück mit anschließender Andacht. Der Schulunterricht beginnt um 8 und endet um 12 Uhr. Auch das Mittagessen wird im Tagesraum serviert. Bernd von Eicken: „Unter der Woche meistens Fischsuppe.“

Nach dem Essen heißt es „Kopf auf den Tisch bis 15 Uhr“, blickt ein Junge auf, kommen die Schwestern und drücken seinen Kopf wieder nach unten. Wenn sich ein Kind dagegen wehrt, bekommt es Schläge mit dem Rohrstock. Erst nach 15 Uhr dürfen die Jungen auf die Toilette, anschließend müssen sie den Tages- und den Schlafraum putzen. Die Zeit zum Spielen ist knapp bemessen, sie dauert bis zum Abendessen, das um 18 Uhr auf den Tischen steht. Um 19 Uhr müssen die Kinder im Bett sein.

Jeden Donnerstag wird das Heim auf Hochglanz gebracht. Mit der Hand entfernen die Jungen den alten Bohnerwachs und wachsen den Boden neu ein. Eine Schwester passt auf, bis die Bohnermaschine zum Einsatz gekommen ist. Gefällt ihr das Ergebnis nicht, müssen die Jungen von vorn anfangen.

Siehe auch

30. April 2008
Sehr geehrter Herr Tjaden,

heute möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird. Leider können wir derzeit zu dem geschilderten Vorfall noch nichts sagen, da die Angaben von Herrn von Eicken sich auf ein Geschehen beziehen, das mehr als 50 Jahre zurück liegt. Wir werden uns bemühen, das Geschehen zu recherchieren, bitten aber um Ihr Verständnis dafür, dass dies einige Tage dauern kann. Sobald wir etwas herausgefunden haben, werden wir Sie informieren.

Falls Herr von Eicken weitere nähere Angaben zum Geschehen machen kann, zum Beispiel den Namen des Hauses nennen kann, in dem der Vorfall geschehen ist, oder den Namen der Schwester erinnert oder etwa den Zeitpunkt bzw. das Jahr des Geschehens, bitten wir um Ihre Mitteilung. Dies wäre für die Recherchen sehr hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kalesse
Abteilungsleiter der Abteilung Kommunikation
Evangelische Stiftung Hephata
Hephataallee 4
41065 Mönchengladbach

1. Mai 2008
Kindheit wie im Gefängnis

„Noch heute habe ich Angst, wenn ich in geschlossenen Räumen bin. Ich habe schlicht Platzangst“, blickt Bernd von Eicken auf eine Heimkindheit zurück, die er unter ständiger Aufsicht verbracht hat, der Tagesablauf war geregelt, sogar zur Toilette durfte er nur zu bestimmten Uhrzeiten.

„Es war wie im Gefängnis“, sagt der inzwischen 69-Jährige, Platz zur Entfaltung habe es nicht gegeben. Angst vor dem Eingesperrtsein ist seine ständige Begleiterin - im Bus genauso wie in einem Aufzug.

Auch in den Sommerferien durften die Kinder ihre Seelen nicht baumeln lassen, sie wurden zur Gartenarbeit eingeteilt, die Schwestern waren allgegenwärtig und gaben sich unnahbar: „An soziale Kontakte kann ich mich nicht erinnern. Zu den Schwestern konnten wir kein Verhältnis aufbauen.“ Einzige Ausnahme sei eine Lehrerin gewesen, die sich mit ihm unterhalten habe und sich um ihn kümmerte, wenn er einmal „über die Stränge“ schlug.

Mit 16 in die Männerstation

Im April 1954 wurde Bernd von Eicken in die Männerstation gesteckt, dort lebten nur wenige Gleichaltrige, die meisten Heiminsassen waren körperlich oder geistig behindert, einige litten unter epileptischen Anfällen. Nachts wurde die Station verriegelt, die Türen der Schlafräume schlossen sich. Für die Notdurft stand ein Gemeinschaftseimer neben den Betten.

Auch in der Männerstation endete die Nachtruhe um 6 Uhr morgens. Eine Trompete rief zum Bettenmachen, zum Waschen, zum Frühstück, zur Andacht und um 8 Uhr zum Morgenappell auf dem Hof. Die männlichen Aufpasser wollten „Brüder“ genannt werden, im Umgang mit ihren „Zöglingen“ bedienten sie sich eines rüden Tons. Die 16- bis 50-Jährigen wurden zur Arbeit eingeteilt.

Dazu heißt es in einer schriftlichen Bescheinigung der evangelischen Stiftung „Hephata“ vom 26. Januar 1989: „Bis zum April 1954 besuchte er die Heimsonderschule. Nach der Schulentlassung wurde er im Rahmen der Beschäftigungstherapie zunächst in der Anstreicherei und dann in der Landwirtschaft unserer Einrichtung beschäftigt.“

Bei dieser Sprachregelung ist es bis heute geblieben, wenn ehemalige Heimkinder von „Zwangsarbeit“ sprechen, spricht die katholische Kirche immer noch von Therapie, die evangelische Kirche erkennt „keine Systematik“.

Werte für die Kirchen

Werte für die Kirchen haben sie aber zweifellos geschaffen: Bernd von Eicken half beim Wiederaufbau und bei der Renovierung der „Hephata“-Gebäude, in der warmen Jahreszeit wurde er in der Landwirtschaft eingesetzt: „Ich arbeitete auf dem Benninghof, der zur Institution ´Bethel´ gehörte. Von Mönchengladbach nach Mettmann wurde ich mit einem geschlossenen Kastenwagen gefahren. Der Fahrer hieß Hans Voss. Er fuhr auch alle landwirtschaftlichen Maschinen des Hofes. Außerdem war er der Chaffeur des Hausvaters.“ Damit gemeint war der Leiter des Benninghofes.

Auf diesem Hof gab es drei Arbeitskolonnen, jede Kolonne bestand aus 25 bis 30 Arbeitern. Die Arbeiter teilten sich eine Gemeinschaftsunterkunft, alle kamen aus Heimen. Auf diesem Hof begann der Tag ebenfalls um 6 Uhr, für die Verteilung der Arbeit war ein Aufseher mit Vorarbeiterfunktion zuständig.

Im Frühjahr mistete Bernd von Eicken den Kuhstall aus, er pflanzte Kartoffeln und düngte den Boden, im Sommer machte er Heu und band Getreide.

Siehe auch

13. Mai 2008
15-Jähriger muss Fahrer sexuell befriedigen

"Bis zum April 1954 besuchte er die Heimsonderschule. Nach der Schulentlassung wurde er im Rahmen der Beschäftigungstherapie zunächst in der Anstreicherei und dann in der Landwirtschaft unserer Einrichtung beschäftigt." Das steht in einer Bescheinigung, die Bernd von Eicken am 26. Januar 1989 als ehemaliger „Pflegling“ der evangelischen Bildungs- und Pflegeanstalt „Hephata“ in Mönchengladbach bekommen hat.

An anderer Stelle heißt es: "Am 3. 4. 1956 nahm er eine Beschäftigung bei einem Landwirt in Radevormwalde auf. Nach einer Probezeit von 6 Monaten wurde Herr von Eicken dann aus unserer Betreuung entlassen. Bei den Beschäftigungen in unserer Einrichtung handelte es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung wurden nicht entrichtet."

Zwei Jahre Arbeit für Gotteslohn?

Der heute 69-Jährige hat also zwei Jahre lang in der Anstreicherei und in der Landwirtschaft nur für einen Gotteslohn gearbeitet? Wie unzählige Heimkinder in den 50er-, 60er- und 70er Jahren in kirchlichen und staatslichen Einrichtungen? Dazu sagte der Caritas-Präsident Peter Neher der katholischen „Tagespost“ zufolge am 16. Februar 2006, dass die Entschädigungsansprüche ehemaliger Heimkinder geprüft werden müssten, auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Der Rest ist immer noch meistens Schweigen.

Die Caritas reagiert auf keine meiner entsprechenden Nachfragen, auf einen Beschluss des Ausschusses warten die Betroffenen immer noch. Kurz vor Weihnachten 2006 sind ehemalige Heimkinder angehört worden, der Evangelische Pressedienst berichtete am 15. Dezember 2006: "Wolfgang F. ist eines der ehemaligen Heimkinder, die dem Petitionsausschuss ihren Leidensweg in kirchlichen und staatlichen Erziehungsheimen der 1950er und 1960er Jahre geschildert haben. 184 Mal, sagt er, sei er ausgerissen. Er war in verschiedenen staatlichen Heimen in Nordrhein-Westfalen. Selbst in die Psychiatrie wurde er gesteckt, weil er immer wieder weglief: `Die Gitterstäbe dort waren dicker als die, die ich später im Knast gesehen habe.`"

Bernd von Eicken berichtet nicht nur über unbezahlte Arbeit und über „Schläge im Namen des Herrn“, sondern auch über sexuellen Missbrauch.

Vergünstigung gegen Sex

Bei den Fahrten zu den Feldern ist es eng gewesen auf dem Unimog-Anhänger. Doch der Fahrer bot dem 15-Jährigen einen Platz im Führerhaus an. Die Bedingung sei gewesen: Der Junge musste am Vorabend jeder dieser Vergünstigungen auf das Zimmer des Fahrers kommen und ihn sexuell befriedigen. Bernd von Eicken erinnert sich: „Als junger Heranwachsender, der in einer Gruppe von Menschen mit schweren geistigen Behinderungen keine Möglichkeit hatte, eine eigene Sexualität zu entwickeln, wusste ich zunächst natürlich nicht, dass dieses Verhalten des Fahrers nicht richtig ist.“

Das sei ihm erst viel später bewusst geworden, es habe lange gedauert, bis er diese Erlebnisse einigermaßen verarbeitet habe. Im „Hephata“-System aus Befehl und Gehorsam sei Widerspruch nicht möglich gewesen. Bernd von Eicken: „Irgendwann fragt man nicht mehr, man widersetzt sich auch nicht mehr.“

Siehe auch

19. Mai 2008
Kindheit liegt hinter einem schwarzen Tuch

„Meine Kindheit lag komplett hinter einem schwarzen Tuch“, blickt Bernd von Eicken auf seine Suche nach seinen Eltern zurück. Diese Suche hat mit einer Tabakdose begonnen.

Als Dreijähriger landete der heute 69-Jährige in einem Heim in Wuppertal-Vorwinkel, am 24. Februar 1949 wechselte er in die evangelische Bildungs- und Pflegeanstalt „Hephata“ in Mönchengladbach, er erlebte Drill und Prügel, als 15-Jähriger wurde er sexuell missbraucht, als Jugendlicher arbeitete er unentgeltlich in einer Anstreicherei und in der Landwirtschaft. „Das hat zur Thereapie gehört“, sagen heute noch Kirchenvertreter und wimmeln so Entschädigungsansprüche ehemaliger Heimkinder ab.

Innere Unruhe

Im Oktober 1956 wurde Bernd von Eicken aus dem Heim entlassen, bei einem Landwirt hatte er eine sechsmonatige Probezeit verbracht, in einer Papierfabrik in Hückeswagen fand er einen neuen Arbeitsplatz. Doch er blieb nicht lange: „Ich hatte wegen meiner Kindheit in Heimen eine ständige Unruhe.“ Diese innere Unruhe trieb ihn auf eine Wanderschaft durch Deutschland.

1960 kam er als Schleifer und Lackierer bei der Osnabrücker Firma Karmann unter. Einem Arbeitskollegen erzählte er: „Ich habe keine Eltern.“ Einige Tage später brachte dieser Kollege eine Tabakdose mit. Auf dieser Dose stand der Name des mittelständischen Unternehmens „von Eicken“. „Such deine Eltern“, sagte der Kollege.

Die Nachforschungen begannen: Im November 1960 schrieb Bernd von Eicken an das Standesamt in Wuppertal-Elberfeld, das Standesamt antwortete am 2. Dezember 1960: „Wir können Ihre Fragen leider nicht beantworten.“ Gegen eine Gebühr von einer Mark bekomme er jedoch seine Geburtsurkunde. Da es auf dieser Urkunde keine brauchbaren Hinweise zum Verbleib seiner Familie gab, schaltete Bernd von Eicken im Februar 1961 das Wuppertaler Amtsgericht ein. So erfuhr er am 24. Februar 1961 den neuen Namen seiner Mutter, zur Adresse hieß es: unbekannt. Über seinen Vater erfuhr er nichts. Erst mit Hilfe der Illustrierten „Quick“ endete die Suche erfolgreich. Seine Mutter wohnte in Wuppertal-Elberfeld.

Mutter lebt in Wohnheim

Bernd von Eicken kündigte seinen Arbeitsplatz in Osnabrück, packte seine Habseligkeiten, machte sich auf den Weg zur angegebenen Adresse und stand vor einem Wohnheim. Seine Mutter lebte dort in einem Zimmer, er klopfte an: „Sie erkannte mich zu meinem Erstaunen sofort wieder.“ Die Nacht verbrachte er auf einer Couch in ihrem Zimmer, am nächsten Morgen ging sie mit ihrem Sohn zum Wohnungsamt in Wuppertal, eine größere Bleibe bekam sie aber nicht.

Bernd von Eicken fand Arbeit auf einer Baustelle, schlief weiter auf der Couch, aber: „Einen Weg zueinander fanden wir nicht.“ Statt dessen wurde er von seiner Mutter ausgenutzt, sie kassierte seinen Lohn und trug ihn in eine Kneipe. Als sie wieder einmal die Zeit in der Gaststätte totschlug, kaufte er sich eine Zugfahrkarte nach Köln und verschwand ohne ein Wort des Abschieds.

Auch in Köln kam Bernd von Eicken nicht zur Ruhe, das enttäuschende Wiedersehen mit seiner Mutter wühlte ihn auf, er kehrte nach Osnabrück zurück und arbeitete ab dem 1. Juni 1961 wieder in der Lackiererei der Firma Karmann. Oft dachte er an die Tabakdose mit dem Namen „von Eicken“, jeden Augenblick rechnete er damit, dass der Kollege auftauchte, der ihn auf die Suche nach seiner Familie geschickt hatte, aber: „Ich habe nie wieder von ihm gehört.“

Siehe auch

Folge 5

7. Juni 2008
Nichts gefunden

Sehr geehrter Herr Tjaden,

heute erhalten Sie meine noch ausstehende Antwort. Sie werden verstehen, dass wir aufgrund des mehr als 50 Jahre zurück liegenden Geschehens nicht mehr auskunftsfähig sind. Natürlich haben wir unser Archiv ausführlich überprüft, dabei aber keinerlei Anhaltspunkte über einen vermeintlichen Vorfall – wie ihn Herr von Eicken schildert – gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kalesse
Abteilungsleiter der Abteilung Kommunikation
Evangelische Stiftung Hephata
Hephataallee 4
41065 Mönchengladbach

Mittwoch, 23. April 2008

Und wenn du nicht ruhig bist...

...bekommst du als Kind Risperdal.

Protestieren die Eltern dagegen, stellt eine Mitarbeiterin Strafantrag wegen Bedrohung.

Die Geschichte über http://www.pas-mg.de hier.

Sozialpädagogin setzt Nervenkrieg fort

Gegen solche Eltern stellt eine Sozialpädagogin Strafantrag? „Ich fände es schön, wenn weiterhin Besuchskontakte zu den Eltern stattfinden.“ Das klingt nett, das hat die Sozialpädagogin Allmuth Dressler laut Gerichtsprotokoll vom 30. Januar 2008 bei einem Anhörungstermin vor dem Familiengericht Mönchengladbach-Rheydt in einer nichtöffentlichen Sitzung gesagt.

Allmuth Dressler ist seit dem 31. März 2006 Vormünderin der zehnjährigen Jessica Müller, die seit vier Jahren im Schloss Dilborn lebt. Die Sozialpädagogin gehört zur Mönchengladbacher Praxis für angewandte Sozialarbeit, das 17-köpfige Team wirbt im Internet mit dem Hinweis „Anerkannter Träger des Ambulanten betreuten Wohnens beim Landschaftsverband Rheinland“. Dieser Verband soll für eine gedeihliche Zusammenarbeit der rheinischen Städte und Kreise sorgen.

Für Allmuth Dressler ist eine gedeihliche Zusammenarbeit mit den Eltern nicht mehr denkbar. Per Brief vom 16. November 2007 teilte sie Sabine und Frank Müller mit: „Seit dem Zeitpunkt (des Entzugs der elterlichen Sorge, der Verf.) sind Sie nicht mehr am Verfahren beteiligt und ich Ihnen gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet. Von daher sehe ich von der Beantwortung weiterer Schreiben Ihrerseits und der Informationsweitergabe über Ihre Tochter Jessica Müller an Sie in Zukunft ab.“

Versteckte Drohungen

Manchmal lässt diese Sozialpädagogin aber auch nur etwas durchschimmern, wie am 3. Januar 2008 in einem Schreiben an das Familiengericht Mönchengladbach-Rheydt: „Jessica selbst kommt mit der im Hilfeplangespräch getroffenen Besuchsregelung gut zurecht. Sie ist nach den Kontakten nicht auffallend aggressiv oder verhaltensauffällig, sondern zeigt sich stabil. Sollte sich ihr Verhalten ändern und die Ursache in den Kontakten liegen, kann dann zu gegebenem Zeitpunkt und Anlass eine andere Regelung der Umgangskontakte gesucht und abgesprochen werden.“

Eine andere „Regelung der Umgangskontakte“ ist inzwischen von der Heimleitung nicht nur gesucht, sondern sogar gefunden worden: Die Eltern dürfen ihre Tochter häufiger sehen als früher.

Klage abgehakt - jetzt Strafantrag

Auch die Klage des Gutachters Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch aus Duisburg haben Sabine und Frank Müller inzwischen gedanklich abgehakt, sie stimmten einem Vergleich zu. Doch nun kommt die Sozialpädagogin Allmuth Dressler. Vier Tage nach dem Prozess Zoch gegen Müller hat die Familie schon wieder Post bekommen - dieses Mal vom Mönchengladbacher Polizeipräsidium (Az 506000-003549-08/04).

Dabei handelt es sich um eine Vorladung für den 22. April 2008. Sabine Müller soll um 11 Uhr im Zimmer F 150 sein, ihr Mann eine Stunde später. Angehört werden sollen die Beiden „in der Ermittlungssache wegen Bedrohung zum Nachteil Dresler“.

Erst der Gutachter - dann die Sozialpädagogin: Gibt es etwa Absprachen in diesem Nervenkrieg gegen eine Familie, die um ihre Tochter kämpft?

Fragen an LVR-Direktor Molsberger

1. Geht diese Praxis aus Mönchengladbach häufiger gegen Eltern, die das Sorgerecht verloren haben, auf diese Weise vor?

2. Halten Sie es für angemessen, dass eine Sozialpädagogin und Vormünderin eines Kindes so auf Briefe von Eltern reagiert, die vielleicht nicht immer ganz freundlich formuliert sind, aber aus der Sorge um eine Zehnjährige entstanden?

3. Halten Sie Frau Dresler nach diesem Vorstoß noch für eine geeignete Vormünderin, die zwischen den Parteien vermitteln kann?

4. An wen muss man sich wenden, wenn man eine Überprüfung der Frage 3 erreichen will?

Siehe auch

P. S.

Familie Müller ist am 22. April 2008 bei der Polizei gewesen. Vorgelegt wurde ihnen ein anonymer Brief, der von einem Computer stammt. Da der Absender nie ermittelt werden kann, ist die Sache im Sande verlaufen.

Mittwoch, 9. April 2008

Prozesstermine

9. April, 9 Uhr
Amtsgericht Mönchengladbach, Sitzungssaal C 115, Hohenzollernstraße 155, 41061 Mönchengladbach

Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch, Gerichtspsychologisches Institut Duisburg gegen Familie Müller aus Mönchengladbach

Hintergründe

5. April 2008
Ein guter Anwalt hat immer noch ein As im Ärmel.

Der Ort: Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 155, 1. Etage, Sitzungssaal C 115

Der Termin: 9. April 2008, 9 Uhr

Das Aktenzeichen: 4 C 70/08

Die Anwälte: Stefan Wimmers, Dozent der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach (für den Kläger Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch, Gerichtspsychologisches Institut Duisburg)
Nicole Walters, Essen (für die Beklagten Sabine und Frank Müller, Mönchengladbach, Eltern von Jessica Müller, die seit vier Jahren im Schloss Dilborn lebt)

Darum geht es laut Klageschrift vom 11. Februar 2008: Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch fordert vom Ehepaar Müller 500 Euro Schmerzensgeld und klagt zudem auf Unterlassung. Die Beklagten sollen nicht mehr “behaupten, der Kläger habe Unterlagen unterschlagen, der Kläger übe seinen Beruf als gerichtspsychologischer Gutachter nicht hinreichend sorgfältig aus, dem Kläger damit drohen, in seinem häuslichen Umfeld zu erscheinen”.

Die Gründe laut Klageschrift: “Die soziale Anerkennung des Klägers wird durch die Beklagten beeinträchtigt und gefährdet. Der Kläger wird darüber hinaus von den Eheleuten Müller dahingehend bedroht, dass er in seinem häuslichen Umfeld aufgesucht wird und mit Nöten zu rechnen hat. Durch das Inaussichtstellen dieses Übels wird erheblich in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen, so dass das Leben des Beklagten (Anmerkung: ?) in seinem häuslichen und Familienkreis einer andauernden Gefahr ausgesetzt ist.”

(Beweismittel: ein Brief von Familie Müller an Dr. Dr. Dr. Zoch vom 19. November 2007. Anmerkung: In diesem Brief wird der Gutachter um die Herausgabe eines Ordners mit Unterlagen über Jessica Müller gebeten, die Familie bietet an, den Ordner notfalls auch persönlich abzuholen und bei einer Tasse Kaffee ein Gespräch über Jessica zu führen.)

Er hat sein Haus auf Sand gebaut.

Auf die Klageerwiderung reagiert Rechtsanwalt Stefan Wimmers am 25. März gegenüber dem Amtsgericht mit einem neuen Vorwurf, dem er dies voranstellt: “Den Beklagten mangelt es ganz offensichtlich an der Fähigkeit, sich mit gerichtlichen Entscheidungen abzufinden…”

Der neue Vorwurf lautet: “Im Rahmen eines Symposiums an der Hochschule Niederrhein zum Thema Kindeswohl. Als der Kläger das Podium verlassen hatte und sich auf dem Weg zum Ausgang befand, wurde dieser durch den Beklagten bedrängt, bedroht und angegriffen, so dass er von weiteren Anwesenden geschützt und in Sicherheit gebracht werden musste.”

Dieses Symposium hat am 12. Oktober 2007 stattgefunden, auf dem Podium saßen acht Experten, darunter Dr. Gerhard Schomburg als Vertreter des Bundesjustizministeriums und Professor Dr. Walter Röchling, Richter am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Dieser Richter wird in dem Schreiben von Rechtsanwalt Stefan Wimmers als Zeuge benannt.

Manche Anwälte haben doch kein As im Ärmel?

Im Rahmen meiner Artikelserie “Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken” habe ich Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch per Fax vom 12. Januar 2008 Fragen gestellt zur Entwicklung von Jessica und zur Heimsituation.

Diese Fragen beantwortete der Gutachter am 13. Januar 2008 ebenfalls per Fax. In diesem Schreiben ging Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch auch auf den Ordner über Jessica Müller ein: “Wichtige Unterlagen waren nach meiner Erinnerung auch nicht drin; es waren Kinderzeichnungen; Termine zum Elternabend und Ähnliches.”

Es folgten die Punkte 8 bis 11, bei denen es um das angebliche Verhalten von Frank Müller ging: “8. Herr Müller bedrohte mich mehrfach mit unsinnigen Vorwürfen. Das wurde von mir dem zuständigen Gericht auch mitgeteilt. Da Herr Müller stationär und ambulant seinerzeit mehrfach psychiatrisch behandelt werden musste, ergibt sich natürlich die Frage seiner Schuldfähigkeit. 9. Das Gericht wandte sich an den damaligen Rechtsanwalt der Eheleute Müller, um hier Mäßigung zu erreichen. Erfolglos. 10. Herr Müller bedrohte mich weiterhin. 11. Derzeit wird aus diesen Gründen eine Anklage bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Müller vorbereitet.”

Da ich seinerzeit über diese angeblichen Drohungen keine Informationen hatte, wunderte ich mich über den Schreibfluss des Gutachters, den angeblichen tätlichen Angriff erwähnte er aber nicht, obwohl er bei der Beantwortung meiner Fragen ganz offensichtlich richtig Fahrt aufgenommen hatte…

Siehe auch

7. April 2008
Antwort der Hochschule Niederrhein per mail zu neuem Vorwurf

Guten Tag, Herr Tjaden,

Vom Dekan des Fachbereichs Sozialwesen, Prof. Dr. Peter Schäfer, bekam ich die Nachricht, dass die Darstellung von RA Wimmer "erschöpfend" sei, der Sachverhalt somit bestätigt wird.

Freundliche Grüße
Rudolf Haupt M.A.
Hochschule Niederrhein
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinarzstr. 49, 47805 Krefeld

7. April 2008

Strafantrag gegen Gutachter

Frank Müller bleibt dabei: "Ich habe Dr. Zoch weder bedrängt noch bedroht noch angegriffen." Er stellt Strafantrag gegen den Gutachter.

9. April 2008
Gutachter Zoch scheitert in wesentlichen Punkten

Der Mönchengladbacher Amtsrichter Toeller hat heute im Rechtsstreit Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch aus Duisburg gegen Sabine und Frank Müller aus Mönchengladbach kurzen Prozess gemacht, die Verhandlung dauerte eine gute Viertelstunde.

Der Sachverständige, der nach eigenen Angaben in 31 Berufsjahren 20 000 Kinder untersucht hat, scheiterte in allen wesentlichen Punkten. Das Gericht sprach ihm weder das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro nebst fünf Prozent Zinsen zu noch beschäftigte es sich mit dem nachgeschobenen Vorwurf, Frank Müller habe den Gutachter bei einem Symposium der Hochschule Niederrhein am 17. Oktober 2007 „bedrängt, bedroht und angegriffen, so dass er von weiteren Anwesenden geschützt und in Sicherheit gebracht werden musste“.

Nicht mehr unbotmäßig urteilen

Sabine und Frank Müller wurden von Amtsrichter Toeller aufgefordert, künftig nicht mehr unbotmäßig über Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch zu urteilen. Das Ehepaar hat zwei Drittel der Gerichtskosten zu tragen.

Den Prozess verfolgten nicht nur von Gutachtern Betroffene, anwesend war auch ein Vertreter des gemeinnützigen Menschenrechts-Vereins Curare aus Köln, der das Urteil als Misserfolg für den Gutachter wertete und die hier veröffentlichten Informationen zum Gerichtstermin lieferte.

"Gutachten eine Katastrofe"

Dieser Verein hat nun in Sachen Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch noch mehr vor. Er will das Gutachten analysieren, das zum Sorgerechtsentzug von Sabine und Frank Müller für ihre zehnjährige Tochter Jessica beigetragen hat. Erste Einschätzung vor der eingehenden Analyse: „Es ist ein Katastrofe. Was dieser Gutachter auf 132 Seiten geschrieben hat, ist nicht nachzuvollziehen.“

Außerdem bereitet der Verein in Zusammenarbeit mit Familie Müller einen Strafantrag wegen Verleumdung vor, denn den Vorwurf, er habe Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch tätlich angegriffen, will Frank Müller nicht auf sich sitzen lassen.

Über den Prozessverlauf informiert werden will auch der Pressesprecher der Hochschule Niederrhein. Rudolf Haupt meint: „Die Presse müsste endlich über Jessica berichten.“ Allerdings ist kein Redakteur der lokalen Medien beim Prozess anwesend gewesen, obwohl es Hinweise von mehreren Seiten gab.

Dienstag, 8. April 2008

Illuminaten klauen Kinder

8. April 2008
Grau ist jede Theorie

Vor 40 Jahren hat es junge Leute gegeben, die stets und überall ein rotes Büchlein dabei hatten, kamen sie irgendwo und irgendwann nicht weiter, schlugen sie die “Mao-Bibel” auf und fanden dort einen Spruch, den sie für weise hielten, denn nach ihrer Auffassung war alles weise, was der “Große Vorsitzende” von sich gab - obwohl von ihm auch dieser Spruch existierte: “Der Freund deines Feindes kann niemals dein Freund sein.” Diese maoistischen Schwarzweiß-Denker sind inzwischen von der Bildfläche verschwunden.

Jetzt gibt es die Momoisten. Deren Welt hat ebenfalls nur zwei Farben - heraus kommt dabei eine graue Theorie. Mit dieser Theorie stehlen sie anderen die Zeit - und es ist wieder einmal Zeit für ein Mädchen, das sich mit einer Stundenblume in der Hand auf den Weg zu diesen Momoisten macht.

Kinderklau-Branche wächst

Überreicht werden sollte diese Stundenblume einigen Anrufern, die sich bei mir schriftlich und telefonisch wegen meiner Artikel über Kinderheime und Jugendämter gemeldet haben. Die wollen Folgendes herausgefunden haben: Da es in Deutschland in vielen Branchen nicht mehr rund läuft, ist ein neuer Wirtschaftszweig entstanden, der inzwischen Milliardengeschäfte macht. Emsig am Werk seien so genannte “Kinderklauer”. Entdecken die irgendwo ein Neugeborenes, wenden sie sich an das zuständige Jugendamt, diese Behörde nimmt den Eltern den Säugling weg und steckt ihn in ein Kinderheim. Die Heime bekommen pro Kind eine vierstellige Summe, bei der gegenwärtigen Heimkinder-Zahl kommen so Milliarden zusammen.

Verweist man diese Branche ins Reich der Fabel, weil man sich nicht mit jedem Esel aufs Glatteis begeben will, stützen sie diese Theorie mit Unbestreibarem, wie Menchenrechtsverletzungen in Deutschland, die auf europäischer Ebene immer wieder angeprangert und von den deutschen Medien zumeist verschwiegen werden. Als Zutat gibt es Fälle, die zum Himmel schreien - und schon meinen sie, dass sie sich durchaus auf dem Boden der Tatsachen bewegen.

Bis Verschwörungstheorie nicht weit

Mit Illuminaten, die im Hintergrund die Fäden ziehen, stehlen sie einem noch nicht die Zeit, aber an einer Verschwörungstheorie fehlt nicht mehr viel, und ich warte gespannt auf den Ersten, der im Internet feststellt, dass jedes Datum eines Kinderklaus die Zahl 23 ergibt.

Beisteuern könnte ich einen Brief von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Diese Ministerin hat mir am 21. 2. (= 23) schriftlich “Respekt gezollt”, zwei weitere Briefe ließ sie an mich zurückschicken, auf meine Mail-Nachfrage vom 17. März 2008, ob es sich um ein Missverständnis handele, reagierte sie nicht.

Politikerinnen und Politiker, die heute nicht mehr wissen, was sie gestern gesagt haben, gibt es zuhauf - zwei weitere sind die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, die am 19. Februar 2008 geschrieben hat, sie stehe in engem Kontakt mit ihrem CDU-Bundestagskollegen Dr. Günter Krings aus Mönchengladbach, um das Beste für das Heimkind Jessica Müller zu erreichen. Seitdem herrscht Schweigen. Damit wären schon drei Mitglieder des Illuminaten-Ordens enttarnt, denn Krings ist seit 1985 (= 23) in der CDU und Dorothee Bär trat 1994 (= 23) in die CSU ein?

Daraus ließe sich von den Kinderklau-Theoretikern doch durchaus etwas machen… Ich wappne mich schon einmal, denn mein Geburtsjahr ergibt die Zahl - 23…

Siehe auch

Dienstag, 25. März 2008

Kinderrechtepreis

25. März 2008
Auszeichnung für Kinderrechte-Kämpfer

Wo versteckt sich nur dieser Redenschreiber, der Politikerinnen und Politikern in jede gefühlte zweite Ansprache den Satz „Kinder sind unsere Zukunft“ schreibt? Oder ist er längst verstorben, diese Phrase lebt aber weiter?

Von sich gegeben hat diesen Satz jetzt auch die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann, als sie der gleichen Quelle zufolge in Hannover einen bundesweit einmaligen Preis auslobte, der mit 8 000 Euro dotiert ist und unter dem Motto „Gewaltfrei werden Kinder groß!“ steht. Mitauslober ist der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), der mit dem schönen Spruch „Lobby für Kinder“ wirbt.

Ausgezeichnet werden sollen Initiativen und Projekte, die sich öffentlich für die Rechte von Kindern einsetzen. Dazu DKSB-Landesvorsitzender Johannes Schmidt: „Mit der Ausschreibung des Kinderrechtepreises, der an die UN-Kinderrechtskonvention anknüpft, wollen wir deutlich machen, dass Kinderrechte keine reine Formsache sind. Wir wissen, dass sich viele beispielhafte Projekte für die Kinderrechte einsetzen. Diese sollen gezielt unterstützt und noch mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Mitmachen bewegt werden.“
Der Rest ist wieder Schweigen? Ich jedenfalls kann die Mails kaum noch zählen, die von mir auch an den Deutschen Kinderschutzbund geschickt worden sind, als es um Kinder in Sekten und Heimen ging, als es um die Arbeit von Jugendämtern und von Familiengerichten ging, die sich Dinge herausnehmen, bei denen man seinen Sinnen nicht mehr traut.

An dieser Stelle habe ich meinen Artikel unterbrochen, weil wieder einmal mein Telefon klingelte. Am Apparat war eine Frau aus Süddeutschland, deren Kind ohne ihre Zustimmung mit Medikamenten ruhig gehalten wird. Auch der Heimeinweisung hatte sie nicht zugestimmt, die Zustimmung holte sich das Jugendamt beim Ex-Mann - ohne Wissen der Mutter. Bei diesem Gespräch brachte sie die Sprache auf ein Ehepaar aus einer anderen Stadt, das gleichfalls meine Beratung wünscht.

Machen andere Initiativen, die sich für Kinderrechte einsetzen, andere Erfahrungen, bekommen die Auskunft von Jugendämtern, Behörden und Gerichten? Arbeitet der Deutsche Kinderschutzbund mit denen zusammen?

Bei dem bundesweit einmaligen Preis ist der Landesschülerrat Jurymitglied. Vielleicht traut der sich an solche Fragen heran, denn Initiativen und Projekte, die für Kinderrechte kämpfen, laufen ins Leere, wenn sich auf der Gegenseite nur ein Loch der Ignoranz befindet.

Die Preisverleihung ist für den 20. September 2008 geplant - dann ist Weltkindertag. Weitere Informationen gibt es im Netz unter www.kinderhabenrechtepreis.de

P. S. Ich habe mich mit diesen Seiten um den Preis beworben...

Siehe auch

Mittwoch, 5. März 2008

Entscheidungen/Eschweiler Kinderheim

5. März 2008
Aachener Staatsanwaltschaft unterliegt vor Landgericht

“Während meines Aufenthaltes im Eschweiler Kinderheim von 1958 bis 1970 hat bei mir ein ständiger Missbrauch durch das Erziehungspersonal des Kinderheimes Sankt Josef stattgefunden.”

Kann man sich derart schreckliche Erlebnisse einbilden, können solche Schilderungen lediglich der Fantasie entspringen?

Möglich wäre es nach Auffassung der dritten großen Strafkammer des Landgerichtes Aachen. Doch vom Betrugsverdacht wurden elf ehemalige Heimkinder befreit, der Vorsitzende Richter Wilke, die Richterin Dr. Falkenkötter und der Richter Küpper entschieden jetzt: “Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt die Staatskasse.”

Prozess hätte lange gedauert

Mit dieser Entscheidung verhinderte das Landgericht einen Prozess, der auch nach Meinung der Aachener Staatsanwaltschaft lange gedauert hätte. Zudem hätte es ein großes Medieninteresse gegeben, stellte das Gericht fest: “…wie sich aus der den Akten ersichtlichen Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehberichterstattung ergibt.”

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wollten sich die elf ehemaligen Heimkinder “Geldleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verschaffen”. In dem Heim habe es “Misshandlungen nur in geringem Umfang” gegeben, die “eine Entschädigung nicht rechtfertigen”. Deshalb sei den elf Angeschuldigten “versuchter Betrug” vorzuwerfen.

62-seitiger Beschluss

62 Seiten umfasst der Beschluss des Aachener Landgerichtes. Die Richter und die Richterin weisen darauf hin, dass es bereits “gerichtliche Auseinandersetzungen” gegeben habe, in dieser Hinsicht aktiv wurde auch immer wieder das Eschweiler Kinderheim. Im Juni 2006 stellte die Staatsanwaltschaft fest, “dass es einzelne körperliche Bestrafungen von Kindern im Kinderheim Eschweiler in jedem Fall gegeben hat.”

Immer wieder schwere Vorwürfe

Treibende Kraft der ehemaligen Heimkinder ist dem Beschluss zufolge die 51-jährige Hermine Schneider aus Aachen gewesen, die nicht nur immer wieder schwere Vorwürfe gegen das Heim erhob, sondern sich auch auf die Suche nach weiteren Opfern machte.

Ihr Kampf begann im Jahre 2000, damals schrieb sie in einem Brief an einen laut Aktenlage unbekannten Empfänger: “Ich habe alles von 1960 bis 1971 an Misshandlungen der schwersten Art des Eschweiler Kinderheims im Kopf, Täter und Opfer. Ich war der Liebling der Oberin und durfte nicht geschlagen werden, musste aber die Misshandlungen der Kinder immer mit ansehen…Ich denke nachts oft an die misshandelten und brutal geschundenen Kinderseelen.”

Doch zu beweisen war das kaum noch, hielt das Aachener Landgericht in seinem Beschluss fest, zu diesem Ergebnis sei auch die Staatsanwaltschaft am 4. August 2004 gekommen: “…ist die Frage nach Misshandlungen im Kinderheim nicht mehr eindeutig zu klären. Die Zeugenaussagen seien widersprüchlich, die meisten als Täter bezeichneten Personen verstorben.”

Erbrochenes gegessen

Andererseits habe aber bislang niemand daran gezweifelt, dass Hermine Schneider Schläge bekommen habe, wenn sie sich als Kind weigerte, bestimmte Mahlzeiten zu essen, und dass sie Erbrochenes “zu sich nehmen” musste.

Hinzu komme, dass es inzwischen weitere Zeugenaussagen gebe, die der Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt gewesen seien, als sie Anklage erhoben hat. Dieser Feststellung fügten die beiden Richter und die Richterin hinzu, dass diese Aussagen “die Angaben der Angeschuldigten stützen”.

Schlussfolgerung des Aachener Landgerichtes: “Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Eröffnung des Hauptverfahrens war nach all dem aus tatsächlichen Gründen abzulehnen.”

63 KLs 5/07

Auch dieser Beitrag ist erschienen im Rahmen einer Artikelserie über Heimkinder auf www.readers-edition.de

Entscheidungen/Gutachter

Gutachter muss Schmerzensgeld zahlen

Frankfurt. Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000 Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger (und dortige Angeklagte) zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten. Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen.

Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme.

Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.

Der Kläger hat den beklagten Sachverständigen wegen grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten eines Sachverständigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 311.259,21 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht Hanau hatte die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 58.000 Euro zuerkannt. Gegen diese Entscheidung hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Der Kläger erstrebte ein höheres Schmerzensgeld, während der Beklagte seine Haftung dem Grunde nach bestritt.

Nach dem heute verkündeten Urteil verbleibt es bei der Haftung des Beklagten, während dem Kläger ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Auch der Senat geht davon aus, dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe. Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.

Insgesamt hielt der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro als billige Geldentschädigung für 1973 Tage zu Unrecht erlittener Haft für angemessen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007

Sonntag, 2. März 2008

Fundsachen Entschädigung



Klage in Straßburg

Ich habe heute einen Brief vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten. Wer interesse daran hat, dass Kindern aus Spezialheimen Entschädigungen zugesprochen werden, der hat mit mir zusammen die Möglichkeit, vor dem European Court of Human Rights in Strasbourg Anklage zu erheben.

Ich suche Zeitzeugen, die von 1986 bis heute von Behörden schikaniert wurden und/oder der Meinung sind, zu Unrecht in Kinderheimen sowie psychiatrichen Einrichtungen gefangen gehalten und gefoltert worden zu sein.

Dies wird auch eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland sein, wo dann die Medien darüber berichten werden.

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, außerhalb der Medienöffentlichkeit mitzuhelfen, diese Klage zum Erfolg werden zu lassen.

Wer den Mut hat, jetzt etwas erreichen zu wollen, der kann sich an folgende Telefonnummer wenden: 030-33981523

Gruss Christoph